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Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag

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Ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig und durften die Länder entsprechende Gesetze auf den Weg bringen? Am Mittwoch beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Zukunft des Rundfunkbeitrags.

Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit über den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Mittwoch zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen unter den Aktenzeichen 1BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 und 1 BvR 836/17. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu einen umfangreichen Fragenkatalog an den Bundestag, Bundesrat, die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verschickt, um das Thema neu zu beleuchten. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen.

Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht um fast 8 Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate.

Verfassungswidrig?
Gegner des seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrags, der pro Wohnung fällig wird und aktuell 17,50 Euro im Monat beträgt, hatten eine regelrechte Prozessflut vor den Verwaltungsgerichten losgetreten. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben geurteilt. In keiner Entscheidung bisher konnten sich die Kritiker durchsetzen.


"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug", sagt einer der drei privaten Kläger, Robert Splett. "Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme", kritisiert er. Der 52-jährige Informatiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.

Außerdem halten es die Beschwerdeführer für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weitere Kritikpunkte: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebende müssen ihn alleine tragen. Besitzer von Zweitwohnungen seien benachteiligt, weil sie für beide Wohnungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zu einer Zeit Rundfunk empfangen können.

"Der Ehrliche ist der Dumme"
Der Autovermieter Sixt, der als Gewerbetreibender für seine Fahrzeugflotte Beiträge zahlen muss, streitet als vierter Beschwerdeführer am Mittwoch ebenfalls vor dem Verfassungsgericht. Die Richter des ersten Senats müssen klären, ob es zulässig ist, für Betriebe je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt Rundfunkbeiträge zu erheben.

Der Leiter der Sixt-Rechtsabteilung, Andrew Mountstephens, hält den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos auch deswegen für verfassungswidrig, weil er nur unter Mitwirkung der Zahlungspflichtigen eingetrieben werden könne. Das sei in den bisherigen Gerichtsverfahren von Sixt zwar ausführlich vorgetragen, von den Gerichten jedoch in ihren Urteilsgründen vollkommen ignoriert worden, kritisiert er. "Der Unehrliche kann kaum erwischt werden, der Ehrliche ist der Dumme." Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahrzeuge mit einem monatlichen Beitrag von 5,83 Euro betroffen, sagt Mountstephens.

Zwangsfinanzierung durch den Staat
"Mir geht es nicht um die 17 Euro 50", sagt der langjährige Beitragsverweigerer und Initiator des Forums "GEZ-Boykott", René Ketterer, aus Trossingen. "Mir geht es ums Prinzip." Er wehrt sich gegen die, wie er es sieht, Zwangsabgabe und empfindet die hohen Gehälter etwa von Moderatoren als unsozial. "Ich werde die Verhandlung am Mittwoch genau verfolgen", sagt er.

Rechtsanwalt Sascha Giller aus Jena, der Beitragsverweigerer vertritt, spricht den Öffentlich-Rechtlichen die Neutralität ab. "Die geben gerne vor, dass sie staatsfern sind und eine neutrale Berichterstattung sicherstellen könnten. Aber das stimmt nicht. Denn die Zwangsfinanzierung ist ja durch den Staat sichergestellt – und der Einfluss der Politik auf die Intendanten immer gegeben."

Rundfunkbeitrag ist die bessere Rundfunkgebühr
Nach Überzeugung von ZDF-Justiziar Peter Weber haben die Länder mit dem Rundfunkbeitrag ein gut funktionierendes Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung geschaffen. "Diese Art der Finanzierung ermöglicht es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seinen Funktionsauftrag zu erfüllen. Der Rundfunkbeitrag stellt eine notwendige Weiterentwicklung der Rundfunkgebühr dar, insbesondere auch im Hinblick auf die Vielzahl neuartiger Empfangsgeräte."

SWR-Justiziar Hermann Eicher ergänzt: Aus verlässlichen statistischen Angaben (Verbrauchs- und Medienanalyse VuMA, 2005 bis 2017) sei klar, dass mehr als 99 Prozent der Personen über 14 Jahren in Haushalten mit mindestens einem Fernsehgerät leben. "Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht der Gleichheitsgrundsatz nicht tangiert, wenn der Gesetzgeber anknüpfend an dieser hohen Prozentzahl typisiert." Anders ließe sich auch der Einzug des Rundfunkbeitrags mit vertretbarem Aufwand nicht leisten, sagt Eicher.

Über die Höhe des Beitrags entscheiden die Ministerpräsidenten und die Landtage. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt dafür einen Vorschlag.

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Quelle; heise
 
Solange Politiker mit in den Aufsichtsräten der Sender sitzen wird sich nichts an der Gebühr ändern.Aber was soll es lieber ARD und ZDF gucken als die Werbe verseuchten Sender der Privaten.
 
Wenn Vater Staat der Meinung ist, es bedürfe unbedingt eines "öffentlich rechtlichen" Rundfunks - zu welchen Zwecken auch immer - dann sollen diese Ausgaben aus dem Steuersäckel beglichen werden. Damit wäre auch ein Mindestmaß an Leistungsgerechtigkeit gewährleistet, wenn auch in diesem Falle nicht zu 100%. Es ist irgendwie nicht nachvollziehbar, dass ein Milliardär für eine hoheitliche Aufgabe den gleichen Betrag zu entrichten hat wie jemand knapp über dem Hartz4-Satz, ungeachtet der jeweiligen Nutzung.
Polizei etc. wird ja auch über die Steuern entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit finanziert und nicht über eine für alle gleich hohe Zwangsabgabe.

P.S: Ich erachte das Angebot der ÖR auch zwingend erforderlich als Gegenpol zu Sat1 & Co. Über den Umfang und die daraus resultierenden Kosten darf gern gestritten werden. Im Falle einer Steuerfinanzierung gäbe es dann auch genügend wachsame Finger, welche dazu in die Wunde gelegt werden könnten.
 
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Warum erfüllt der öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seinen Funktionsauftrag nicht in verschlüsselter Form, wie in vielen Ländern üblich? Warum sind deutsche Sender
weltweit empfangbar (Lizensgebühren). Es geht, wie immer, um das maximale zwangsweise abgreifen der Gebühren und nicht um irgendwelche Bildungsaufträge.
Ist an der Zeit, das diesem Selbstbedienungsladen die finanzielle Basis gestutzt wird und horrende Gehälter ein Ende haben.
 
Ich kenne das Urteil schon :). Es wird viel debattiert werden, ein mehrere Seiten umfassendes Urteil in Beamten und Juristen deutsch, aber de facto wird sich nichts ändern. Die "Verfassungs"richter werden von den Politikern ins Amt gehoben, selbige Richter sind meistens auch noch in Parteien Mitglieder. Und der Zwangsgebührenapparat ist eine Art Abstellgleis für gescheiterte Politiker. Wer denkt, dass sie sich diese Wollmilchsau nehmen lassen werden, der täuscht gewaltig.

Außerdem ist, z.B. die Tagesschau, das meinungsmachende Werkzeug schlechthin.


P.S. Allein Sixt zahlt schon über eine viertel Million Euro monatlich und das kann nicht steuerlich geltend gemacht werden. Fitnessstudios sollen für jedes Laufband u.a. Trainingsgeräte mit TV zahlen. Für Gewerbetreibende jeglicher Art ein unzumutbarer Zustand. Selbst kleine Kneipen müssen, wenn sie Radio laufen haben, Zwangsbeitrag und Gema bezahlen.


MfG
 
Leider kann man die GEZ Zwangssteuer nur mit einer Änderung in der Politik entsorgen. Kein Richter dieses Landes wird das brüllende Unrecht aus der Welt schaffen.
Ich weiss wo ich wieder meine Kreuzchen setzen werde und hoffe das auch mal ein paar mehr Leute aufwachen ...
Wer ARD und ZDF mag kann das auch weiterhin mögen wenn er ein ABO für diesen Müll bezahlt. Das Jeder dazu gezwungen wird ist bodenlos ...
 
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Weil auch das nicht vor einer allgemeinen Beitragspflicht schützen würde. Siehe Österreich oder Schweiz. Es könnten lediglich Lizens-Kosten gespart werden. Aber wozu? Das Geld fließt doch reichlich bei der jetzigen Finanzierungsform. Kein Reinreden von irgendwelchen "Querulanten" wie dem Bund der Steuerzahler. Zwangsabgabe sei Dank! Daran werden auch die rotberobten am BVG nichts ändern (dürfen).
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Was ist daran auszusetzen bei nachgewiesener Nutzung? Die pauschale Unterstellung einer Nutzungsmöglichkeit (selbst bei Blinden und Gehörlosen, welche sich erst nachträglich befreien lassen können) ist das Ungerechtigkeitsproblem der jetzigen Praxis.
 
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...und gerade das sollte mit der Beitragsfinanzierung vermieden werden, da nach den Erfahrungen des 3. Reiches es eben keinen Staatsfunk nach Goebbelscher Manier mehr geben soll!
Deswegen sind in den Rundfunkräten auch alle Bevölkerungsrelevanten Gruppen, von den Kirchen, Gewerkschaften, Frauenverbänden und Fraktionen vertreten...und keine Regierung kann bestimmen was gesendet wird und was nicht!
Das hat schon seinen Sinn das der Rundfunk nicht staatsfinanziert über Steuern ist.
Man sieht doch was in Polen oder Ungarn passiert!
 
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Von was ich mich bilde lasse ich mir nicht vorschreiben und wenn die Politik und die ÖR meinen, das ist aber so, dann sollen die doch sehen, wo die ihre Euronen her bekommen.
Ich bin nicht verpflichtet mich zu bilden, bis ich in die Kiste springe und ob ich es dann überhaupt noch kann...steht auf einem anderen Blatt
 
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lieber die Steuerzahler schröpfen, als die eigenen Töpe angreifen

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sinken garantiert nicht

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erschiessen wir halt ein paar Pro-GEZ'ler als abschreckendes Beispiel

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nicht nur dieser Scheißhaufen, siehe BER, ...:mad:

Die ganz Welt ist ungerecht, holen wir uns auch ein Stück vom Kuchen:D
 
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Oweia ... ist schon ein riesen Unterschied wenn der Staat das Schröpfen der Steuerzahler nun direkt erlaubt oder wenn er es aus dem Klüngel der Steuerkassen entnimmt? Die Finanzierung dieses üblen Vereins hat der Staat sicher gestellt und somit würde sich die Presse das Wasser abgraben wenn sie nicht nach deren Pfeife tanzt!
Wer nicht erkennt wie stark die Politik die "Presse" steuert muss blind und taub sein. Schon alleine die "Bericht"erstattung über eine gewisse junge Partei ist so unfassbar Regierungsgesteuert und krank das sogar Goebbels vermutlich darüber erschreckt gewesen wäre ...
 
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