Wer kennt sie nicht, die ungeliebten Werbeanrufe von Unternehmen, mit denen jene oft unnötige Zusatzprodukte an den Mann bringen wollen? Solange man jenen Unternehmen auch tatsächlich eine Werbeerlaubnis im Rahmen seines Vertrags erteilt hat, muss man sich da eigentlich auch nicht wundern. Ganz anders hat es laut der Bundesnetzagentur die mobilcom-debitel GmbH in der letzten Zeit gehandhabt.
Demnach hätte Mobilcom auch bei Personen Werbeanrufe getätigt, die zuvor eben keine wirksame Werbeerlaubnis erteilt hatten. Und weil das nicht schon ärgerlich genug ist, unterstellte man vielen dieser Kunden auch noch im Nachhinein einen Vertragsschluss zu einem Abo (zum Beispiel für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen).
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat hierfür klare Worte: „Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“. 145.000 Euro kostet Mobilcom dieses Gebaren nun. Das Unternehmen verwendete im Kleingedruckten seiner Mobilfunk-Verträge eine kleine, vorformulierte Werbezustimmung, die ausreichend war, dass sich auch zahlreiche Drittanbieter mit den Kunden in Verbindung setzen konnten.
Der Bundesnetzagentur ist es aber wichtig klarzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wohl klar erkennen müssen, wenn sie eine solche Einwilligung erteilen. Die Dreistigkeit, den betroffenen Personen auch noch angebliche Vertragsschlüsse zu unterstellen, sei bei der Berechnung des Bußgelds nicht unerheblich gewesen.
Quelle; caschy
Demnach hätte Mobilcom auch bei Personen Werbeanrufe getätigt, die zuvor eben keine wirksame Werbeerlaubnis erteilt hatten. Und weil das nicht schon ärgerlich genug ist, unterstellte man vielen dieser Kunden auch noch im Nachhinein einen Vertragsschluss zu einem Abo (zum Beispiel für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen).
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, hat hierfür klare Worte: „Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder“. 145.000 Euro kostet Mobilcom dieses Gebaren nun. Das Unternehmen verwendete im Kleingedruckten seiner Mobilfunk-Verträge eine kleine, vorformulierte Werbezustimmung, die ausreichend war, dass sich auch zahlreiche Drittanbieter mit den Kunden in Verbindung setzen konnten.
Der Bundesnetzagentur ist es aber wichtig klarzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wohl klar erkennen müssen, wenn sie eine solche Einwilligung erteilen. Die Dreistigkeit, den betroffenen Personen auch noch angebliche Vertragsschlüsse zu unterstellen, sei bei der Berechnung des Bußgelds nicht unerheblich gewesen.
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Quelle; caschy