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Blitzer & POIs Blitzer in Deutschland ab heute --1.März 2020 --explizit !verboten!

Schwan

Meister
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In der großen StVO-Novelle wird auch auf Blitzer-Apps eingegangen.
Einige – teils sehr beliebte – Smartphone-Apps warnen Autofahrern vor Blitzern. So sollen sie Strafzettel vermeiden können. Das war als Praxis bisher schon generell verboten und wurde bestraft, doch nun ist die Regelung klarer aufgestellt worden.
Blitzer-Apps verboten
Ab sofort wird gesetzlich explizit erwähnt, dass vom Fahrer keine Geräte und Funktionen zur Anzeige von Blitzern und Co. verwendet werden dürfen. Auf Beifahrer wird in dem Text jedoch nicht eingegangen.
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Die Stelle im §23 der StVO lautet:


Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen […]. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Beifahrer als mögliches Schlupfloch

Theoretisch dürften Beifahrer also weiterhin Blitzer-Warnapps verwenden. Ein Risiko dürfte dies aber wohl jetzt noch mehr darstellen. Das Bußgeld für den Verstoß gegen die Nutzung solcher Apps durch den Fahrer beträgt weiterhin 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

 
Moin,Moin........
und wer und vor allem wie soll das Verbot kontrolliert werden. Denn über das Vorzeigen der üblichen gesetzlich mitzuführenden Bordmittel kann eine allgemeine Verkehrskontrolle nix machen. Das Durchsuchen oder Rummfummeln im Fahrzeug bedarf schon einem trifftigeren Grund, da genügt nicht das Nichtbeachten des Überholverbotes oder das Hupen vor einem Altenheim.
:smile:ducateur
 
.................und was ist mit den Datenbankbetreibern ? Die, die durch die Welt fahren, nein.................sich durch Verkehrsteilnehmer diese POI' s und auch andere Landschaftsveränderungen melden lassen und dann gegen Gebühr ihr Geheimnis wieder kompakt an die Meldenden zurückgeben :disappointed:.
Diese, dann dem Kunden beworbene zukünftige "Punktefreiheit", ist ja eigentlich die Aufforderung ,oder so ähnlich, zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit.

Trägt es zur Verkehrssicheit bei ? Ja.........denn wenn mann/frau weiß wo es Selfies gibt...............fährt man vorrausschauend entsprechend angepasst und muss nicht grob abbremsen und den Hintermann unnötig erschrecken / gefährden.

Klar, man muss ja nur den kleinen Trick des Schilderlesens anwenden. Wer den beherscht ist klar im Vorteil.
Kleiner Tip..........dat sind die Dinger am Pfahl, meist rechts am Straßenrand, mit ner Zahl inner Mitte und nem roten Kreis außen rum :smiley:

....................ahhhhhhhhhhhh, ich reg mich schon wieder auf, wo ist die Zitronenbrause

:smiley:ducateur
 
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