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PC & Internet BGH: Paypal-Verkäufer können trotz Käuferschutz klagen

Der Käuferschutz bei Paypal ist in einem Streitfall nicht die letzte Instanz, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Auch wenn ein Käufer sein Geld von Paypal zurückbekommen hat, kann der Verkäufer noch vor Gericht gehen.

Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Was ist der Paypal-Käuferschutz?
Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen wehrten sich Verkäufer in zwei Verfahren.

Paypal-Verkäufer kann vor Gericht ziehen
Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl "erheblich" im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.

Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. "Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen."

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Quelle; onlinekosten


BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

Wenn ein Käufer sich sein Geld über Paypals Käuferschutz zurückholt, soll ein Verkäufer dennoch Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises geltend machen können, entschied der Bundesgerichtshof.

Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

"Wiederbegründung der Kaufpreisforderung"
Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück – und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich nun der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Das begründe sich aus der "Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung“.

So heiße es bereits in den AGB Paypals, dass der Bezahldienstleister lediglich über Käuferschutzfragen entscheide und die vertraglichen und gesetzlichen Rechte separat zu betrachten seien. Dem Käufer werde also bei erfolglosem Ersuchen des Käuferschutzes der Klageweg offengelassen, um Rückgewähr einzufordern. Eine interessengerechte Auslegung des geschlossenen Kaufvertrags müsse dem Verkäufer dann aber auch die gleiche Möglichkeit geben, sofern der Käufer erfolgreich Käuferschutz geltend machen konnte.

Käufer weiter "erheblich" im Vorteil
Zudem lege Paypal auch nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner nicht sicherstelle. Beim gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht sei das anders, erklärte der BGH.

Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl "erheblich" im Vorteil: "Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen", betonte die Vorsitzende BGH-Richterin. In seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. "Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen."

Neue Richtlinien bei Paypal?
Der Bezahldienst Paypal will nach Angaben seiner Sprecherin nun zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Dann werde man entscheiden, ob die Richtlinie geändert werden muss: "Ziel ist es sicherzustellen, dass Käufer und Verkäufer auch künftig sicher miteinander handeln können."

Verbraucherschützer forderten Bezahldienst-Anbieter auf, ihre Programme so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind. Das BGH-Urteil mache klar, dass sich der Käuferschutz auch gegen Verbraucher wenden könne. "Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern auch nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms noch Ärger drohen kann", sagte Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Quelle; heise
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den scheiß ist das Gericht sofort da,
aber wenn es um den Datenschutz und am Recht der eigenen Person geht da hält es sich immer zurück.

Ich will eher mal ein Urteil das PayPal Zwingt Kunden Daten und Konto zu Löschen,
man hat bei PayPal kein Recht sein Konto zu Löschen oder zu Sperren auch keine Entgültigung Kündigung gibt es nach den AGB nicht.

Nur weil ich 3 fälle zur selben zeit eröffnet habe ( weil Pakete nie ankamen und nicht gerade billig war ) wurde mein PayPal Konto gesperrt, mit der Begründung ich hätte zu schnell zu viele fälle geöffnet.
Die Aufforderung meinen account zu Löschen und all meine Daten, kam immer nur die Standart anwort. man hat kein Anrecht darauf PayPal Kontos zu Deaktiviren, Kündigen oder Löschen, so wie zu Sperren.

Nur PayPal selber hält sich dieses Recht vor und dabei Geld einzukassieren das dann noch vorhanden ist.

Einfach Dreist, es handelt sich um eine Bank und hält sich aber nicht an die Rechtssprüche der EU.
 
PayPal macht das wirklich dicke Geschäft und der Kunde wird weiter und weiter gemolken. Bei Ebay muß man Privatverkäufe so hoch ansetzen, die man dann nicht los wird, weil man ja dann locker mit 15% Abzug rechnen muß.
Das die Gerichte in Deutschland käuflich sind weiß ma ja jetzt nicht nur durch PayPal. Die Begründung des Richters sah irgendwie aus als ob er von der Mafia(Deutsche Wirtschaft) bedroht wird.
Ich überlege mir ganz genau was ich ich kaufe, und mach auch nicht mehr alles mit. Revolution braucht das Land und nicht Facebook.
 
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Ich würde mich an deiner Stelle mal ein bisschen zügeln, oder Beweise vorlegen!
Ansonsten könnten dir solche unbewiesenen Aussagen mächtig ans Bein laufen!

Wer zwingt dich Kunde bei PayPal zu werden oder irgendwelchen Ramsch bei Ebay zu verhökern?
 
Paypal hat überall in Europa Niederlassungen, bezahlt aber nur in einem Land steuern, das sollte auch reguliert werden in diesem ganzem wirrwarr der EU.
Auch Rechtsprüche eines Mitgliedlandes der EU sollte EU-Übergreifend gültig sein.
Ich finde den Käuferschutz von PP schon gut, wenn dieser natürlich nicht von den Käufer ausgenutzt wird. Und da ist das Problem.
Die meisten machen es, deshalb VERKAUFE ich schon lange nichts mehr bei Ebay in Verbindung mit PP als Zahlungsform, sondern nur noch per Banküberweisung.
LG
 
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Paypal ist auch nur eine Firma und meiner Meinung nach (keine Rechtsberatung!), unterliegt diese so wie alle anderen Firmen
§35 Abs. 2 BDSG der Verpflichtung auf Antrag, die zu deiner Person gespeicherten Daten zu löschen. Ich lasse mich aber gerne berichtigen, wenn dem nicht so ist.
 
Knoppel dann musst du mal im Inet schauen ! Wie oft PayPal Recht nicht einhält besonders bei der IT Kanzlei wirst du viele Kommentare zu PayPal Artikeln finden.

Dazu das hier einfach Lesen
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weil ich mehrmals bestellt habe verschiedene Produkte, an Verschiedenen Zeitpunkten. Die Fälle selber habe ich nur zur selben zeit eröffnet
 
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