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PC & Internet BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern

Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Axel Springer werde jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen, kündigte der Anwalt des Verlags an. (I ZR 154/16)

Der Senat sprach von einer Abwägung der einzelnen Interessen. „Dabei hat eine ausschlaggebende Rolle gespielt, dass der Kläger in der Lage ist, sich gegen Werbeblocker zu wehren“, sagte der Vorsitzende Richter. So könne er Nutzern eines Werbeblockers den Zugriff auf seine Angebote sperren.

Der Verlag hatte argumentiert, sein Geschäftsmodell sei durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet. Nur wenige journalistische Angebote im Internet könnten Geld über Bezahlschranken einnehmen, Werbung sei daher existenziell. Eine Eyeo-Anwältin hielt entgegen, der Verlag steigere seine Erlöse im digitalen Bereich trotz der Verbreitung von Adblockern jährlich im zweistelligen Prozentbereich.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte Axel Springer noch einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig. Beim Whitelisting müssen Unternehmen dafür zahlen, dass Werbung durchgelassen wird, die den Eyeo-Richtlinien für akzeptable Werbung entsprechen.

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Quelle; INFOSAT
 
"Warum sehe ich Bild.de nicht?"

Alles klar? Wer so seine Seite präsentiert muss sich nicht wundern, daß die Zugriffe nachlassen und die Nutzer andere Seiten anklicken. Letztendlich geht es doch nur darum. So einen Misst will ich nehmlich auch nicht sehen, wenn ich eine Webseite klicke. Das ist echt aggressiv von denen. Ich gehe da nicht mehr rauf, weil ich mich nicht bevormunden lasse von Springer. Deren Werbung ist abartig.
 
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Pressefreiheit :tearsofjoy:. Die ganz tief in der Atlantikbrücke stecken. Wieder einmal rennt der Räuber aus der Bank und ruft: "Haltet den Dieb".

Knoppel vermeide solche Medien mal einen Monat, auch Tagesschau, RTL Aktuell usw. Und sieh es dir dann wieder an, eventuell fällt dir dann was auf.


MfG
 
Verstehe eher nicht wie bitte nun eine Klage wegen Grundrecht auf Pressefreiheit was mit Verbot von Werbeblocker zusammen hängen soll.

Den man kann das Grundrecht auf Pressefreiheit nicht auf den Wunsch eines Verbots von Werbeblockern ansetzten, das ist einfach Schwachsin.
 
Ob das BGH es erlaubt oder nicht ist mir rütze
Ohne blocker kann man sich nicht mehr im Internet bewegen
Gestern habe ich einen neuen PC aufgesetzt und habe mir mal erlaubt das deb ohne blocker aufzurufen
Einfach grausam
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja und das ist auch schon eine gute Einleitung. Es geht nämlich um die Finanzierung. Die Blödhomepage muss ja auch noch Geld für die angestellten Abschreiber etc. einbringen.

Und die DEB Server laufen auch nicht mit Luft und Liebe ;). Na gut bei den Tschechen weiß man nie :D.


MfG
 
Das der deb Server nicht mit Luft und Liebe bezahlt wird ist mir klar

Man kann es aber auch übertreiben
Wenn Phantom es hier auf ein minimum beschränkt kann er mir gerne eine pn senden und ich mache alle meine blocker aus
 
Ehrlich gesagt habe ich hier und bei allen anderen Foren den Blocker aus. Ist ja schließlich ein privates Projekt dessen Server auch bezahlt werden wollen.

Und dass die Herren Verleger gerne mal Wasser predigen aber Wein trinken kann man

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Es kommt auf die Quantität an. Wenn dir Werbung penetrant und in übermäßiger Zahl vertreten ist, dann nervt das nur noch.

Ich habe nichts gegen Werbung, solange die nicht die komplette Seite blockt, alle blinkt und ständig irgendwas hoch poppt. Für mich dann ein Grund die Seite zu meiden.

Spiegel zum Beispiel. Der Werbeanteil ist mittlerweile so hoch, dass ich da nichts mehr lese.

Solange die Betreiber nicht verstehen, dass übermäßige Werbung genau das Gegenteil bewirkt, solange wird es auch Werbeblocker geben.
 
BGH schafft Klarheit: Werbeblocker im Internet zulässig (Update)

Wenn Werbung im Internet nervt, greifen etliche Anwender zu einem Werbeblocker. Da aber viele Unternehmen ihr Angebot durch Werbung finanzieren, entstehen Konflikte. So erlaubt das Medienunternehmen Axel Springer den Zugriff nur bei ausgeschaltetem Werbeblocker. Im Prozess gegen den Anbieter des populären Filters Adblock Plus, das Kölner Unternehmen Eyeo, ist der Verlag jetzt vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. (I ZR 154/16)

Was sind Werbeblocker und wie arbeiten sie?

Ein Werbeblocker oder Adblocker ist ein Programm, das die Einblendung von Werbung verhindert oder nur bestimmte Werbung durchlässt. Die Anzeigen werden zum Beispiel anhand der Internetadresse der Server erkannt, die die Werbung ausspielen. Adblock Plus arbeitet mit zwei Listen: Wer auf der schwarzen Liste, der Blacklist, steht, wird blockiert, wer auf der weißen Liste, der Whitelist, steht, darf passieren. Nach BGH-Angaben ist Adblock Plus auf rund zehn Millionen Endgeräten in Deutschland installiert.

Warum wehrt sich Springer gegen Werbeblocker?

Für Medienhäuser wie Axel Springer steht wirtschaftlich viel auf dem Spiel. Werbung macht einen beträchtlichen Teil der Einnahmen aus.

Wenn jeder Nutzer Werbung blockiert, gibt es keine Werbeerlöse. „Dass digitaler Journalismus dann nicht mehr refinanzierbar ist und die Medienvielfalt im Internet gefährdet wird, liegt auf der Hand“, sagt der Leiter Medienrecht bei Axel Springer, Claas-Hendrik Soehring.

Das Unternehmen hält das Blockieren von Werbung über eine Blacklist für rechtswidrig und ist nicht bereit, Eyeo Geld dafür zu bezahlen, um auf die weiße Liste zu kommen. Die Whitelist enthält Internetseiten, auf denen Werbung nach bestimmten Regeln zu sehen ist. Solche als akzeptabel eingestufte Werbung lässt Adblock Plus passieren. Soehring kritisiert das als „erpressungsähnlichen Vorgang: erst jemanden wegblocken und dann gegen Zwangsprovision wieder freischalten“.

Was sagt der Hersteller?

Auch Eyeo ist nach Worten von Unternehmenssprecherin Laura Sophie Dornheim der Überzeugung, dass journalistische Inhalte finanziert werden müssen. Es gebe aber weitere Möglichkeiten neben der Werbung.

„Wir sind der Meinung, dass es Werbung in einem akzeptablen Rahmen geben soll“, sagt Dornheim. Das sei der Grund für das Whitelisting.

Eyeo trete für den Kompromiss ein, weniger und nicht aggressive Werbung zuzulassen. Solche Werbung laufe auch bei Nutzern von Adblock Plus. Weil das mit Aufwand verbunden sei, verlange der Hersteller der Software eine Vergütung.

Was halten die Adblocker für angemessene Werbung?

„Sie darf nicht nerven“, sagt Dornheim. Kriterien seien etwa, dass Werbung höchstens 15 Prozent der Startseite einnimmt und nicht in der Mitte von Texten steht. Außerdem dürfen Video oder Sound nicht automatisch starten und keine Popups verwendet werden. Dornheim betont, dass Eyeo nur in Deutschland rechtliche Auseinandersetzungen wegen Adblocker führen müsse.

Wie und mit welchen Gründen hat der BGH entschieden?

Grundlage sind die Paragrafen 4 und 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Springer wirft Eyeo wettbewerbswidriges Handeln vor. Nach Paragraf 4 UWG handelt unlauter, wer Wettbewerber gezielt behindert. In Paragraf 4a UWG geht es um aggressive geschäftliche Handlungen, die Verbraucher oder andere Marktteilnehmer zu einer Entscheidung veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten.

Der I. Senat des BGH sieht aber keine Verstöße von Eyeo. Ein wichtiger Grund ist nach Angaben der Richter, dass die Internetnutzer selbst durch Installieren der Software die Werbung blockieren, nicht das Unternehmen Eyeo. Außerdem könne sich Axel Springer wehren, indem er Nutzern, die einen Adblocker verwenden, den Zugang zu seinen Angeboten sperrt. Eyeo übe auch keinen Druck aus, der Unternehmen zu einer irrationalen Geschäftsentscheidung in Bezug auf die Whitelist drängen könne.

Was hatten die Vorinstanzen entschieden?

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) hatte Axel Springer noch einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte die Verwendung der Blacklist erlaubt, die Whitelist aber als rechtswidrig eingestuft. In weiteren OLG-Prozessen in Hamburg und München war der Verlag bereits unterlegen.

Welche Folgen hat die BGH-Entscheidung?

Anbieter von Internetseiten müssen möglicherweise ihr Erlösmodell überdenken, wenn sie stark von Werbung abhängig sind. Nach Springer-Angaben sind nur wenige Medien in der Lage, Einnahmen über eine Bezahlschranke zu erzielen.

Wie reagiert Axel Springer auf das Urteil?

Der Verlag will jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen. „Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung gezielt zerstören“, sagte Soehring.

Axel Springer sieht auch noch die Chance, nach dem Urheberrecht gegen Werbeblocker vorzugehen. Dabei wäre zu klären, ob Internetseiten in ihrer Gesamtdarstellung vom Urheberrecht geschützt sind und ein möglicher Eingriff durch einen Werbeblocker in den Programmiercode unzulässig ist.

Was sind weitere Reaktionen?

Für Dirk Maurer vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ist das Urteil „ein Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus“, wie es in einer Mitteilung des Verbands heißt. Die Entscheidung gefährde die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medien.

Die Linken-Netzexpertin Anke Domscheit-Berg hält das Urteil dagegen für einen Schritt in die richtige Richtung, „denn Adblocker sind nicht nur ein Schutz vor nerviger Werbung, sondern auch ein wichtiger Schutz gegen Tracking und Malware“. Zwar müssten Journalisten von ihrer Arbeit leben können, „aber nicht auf Kosten des Datenschutzes“.

Quelle; INFOSAT
 
Schlimm, dass sowas ein Gericht entscheiden muss.
Wenn Werbung in den Briefkasten kommt, mach ich halt ein Schild dran "Keine Werbung einwerfen".
Wenn Werbung per Mail kommt, landet sie im Spam Ordner.
Und wenn ich im Netz surfe, nutze ich eben einen Werbeblocker und lasse mir das gewiss nicht verbieten.
 
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Wenigstens fiel die Entscheidung im Sinne der Nutzer, wie man aber lesen konnte ist der unterlegene Part ja damit noch nicht fertig. Wenn es anders ausgegangen wäre hättest du in absehbarer Zeit nicht mal mehr einen Blocker legal nutzen können, demzufolge wäre es illegal gewesen sich vor Werbung zu schützen.
 
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Jetzt kannste mal lachen.... auch dazu gibt es Gerichtsurteile..... auch wenn ein Schild dran ist, hast Du keinen rechtlichen Anspruch darauf, das keine Werbung eingeworfen wird.
Egal ob personlaisiert oder nicht, in den Briefkasten darf es trotzdem..... sei froh, wenn Deine Prospektverteiler darauf Rücksicht nehmen.....
 
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Ich kann dir sagen das wir hier mal deutlich weniger an Werbung hatten. Bei steigenden Userzahlen weniger Umsatz zwingt ein Server Betreiber dazu mehr Werbung zu integrieren. Derzeit werden nicht einmal mehr die Serverkosten abgedeckt. Aktuell laufende Kosten kommen aus mein Privatem. Das DEB existiert jedoch schon 11 Jahre wo ich nicht mal daran denke den Stecker zuziehen und nehme die Kosten in kauf.

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Würde ich sofort machen, aber du wärst leider in der Minderheit.

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Da kann man nur danke sagen :)

Und nein, PayPal Spenden sind nicht möglich da dort das DEB gesperrt ist und nein, ein Konto gibt es nicht. Werbung ist demzufolge im DEB das einzige wie man Kosten halbwegs in den griff bekommt.
 
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