Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

HOT Bundesgerichtshof erklärt Werbeblocker für zulässig

Die Richter des BGH halten das Anbieten von Werbeblockern im Internet für zulässig. Axel Springer hatte gegen die Software geklagt.
KarlsruheDas Anbieten von Werbeblockern im
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
ist zulässig. Dieses Urteil hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Online-Zeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo in letzter Instanz ab.

Springer habe keinen Unterlassungsanspruch, so das Gericht. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Im übrigen könne sich Springer wehren, indem der Verlag Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Online-Zeitungen verwehre.

Das Urteil war von den Zeitungsverlagen mit großer Spannung erwartet worden, weil sie ihre Online-Angebote über Werbeanzeigen finanzieren. Werbeblocker
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, argumentierte Springer in der Verhandlung.

Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
Einfach bessere Inhalte liefern und dann schaltet man den auch ab und zahlt vielleicht sogar für einen interessanten Artikel.
Aber wieso soll ich für etws zahlen, das von einer Nachrichtenagentur von allen kopiert wird, teilweise 1:1 mit allen Fehlern übernommen?
 
Zurück
Oben