Inzwischen schon seit Jahren führen der Medienkonzern Axel Springer und die Entwickler des Werbeblockers Adblock Plus sowohl einen technischen als auch juristischen Kampf. In letzterem gab es jetzt etwas Bewegung - mit deinem Teilerfolg für Springer.
Unzulässig aggressiv
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einer Entscheidung nun zwar dargelegt, dass es das Blockieren von Werbung auf Webseiten rechtlich für grundsätzlich zulässig hält. Was aber für den 6. Zivilsenat des OLG nicht akzeptabel ist, ist das vom Adblock Plus-Hersteller Eyeo eingeführte Whitelisting als Geschäftsmodell. Das berichtet die Nachrichtenagentur DPA.
Denn der Werbeblocker sorgt nicht einfach dafür, dass Reklame ausgeblendet - beziehungsweise nicht mit den anderen Inhalten zusammen geladen wird. Er bietet den Seitenbetreibern vielmehr auch an, dass sie gegen Zahlung einer Gebühr doch zumindest bestimmte Werbeformen weiterhin platzieren können. Diese werden von dem Werbeblocker dann nicht ausgefiltert.
Für das Gericht stellt dies eine "unzulässige aggressive Praktik" dar. Denn im Grunde erinnert das Modell an Erpressung: Erst verhindert man, dass der Anbieter eines Online-Angebotes Geld verdient und bietet ihm dann an, sein Geschäft fortführen zu können, wenn er bereit ist, einen Teil seiner Einnahmen abzugeben.
Noch nicht zu Ende
Eyeo tarnt dieses Vorgehen allerdings damit, dass es eben darum gehe, nur zu aggressive Anzeigen zu blockieren und sogenannte "akzeptabler Werbung", die relative dezent daherkommt, durchzulassen. Laut des Gerichts ist dies aber nicht nur eine Benachteiligung des Seitenbetreibers, sondern auch ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen.
Das Urteil des OLG Köln läuft nun aber weder darauf hinaus, dass das Blockieren von Werbung generell noch das Whitelisting bestimmter Werbeformen untersagt wird. Der Springer-Konzern als Kläger muss aber die Möglichkeit bekommen, auch kostenlos an dem Programm für akzeptable Werbung teilzuhaben - womit im Grunde das Geschäftsmodell des Software-Unternehmens hinfällig wäre. Eyeo kündigte daher bereits an, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen.
Zusammenfassung
Medienkonzern Axel Springer und AdBlock Plus führen technischen und juristischen Kampf
OLG Köln hält Werbeblockierung für grundsätzlich zulässig
AdBlock Plus-Whitelisting-Geschäftsmodell wird als "aggressive Praktik" eingestuft
Gericht sieht Benachteiligung der Seitenbetreiber und Eingriff in Entscheidungsfreiheit von Unternehmen
Springer muss Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme am "akzeptable Werbung"-Programm erhalten
Eyeo plant Revision gegen das Urteil, da Geschäftsmodell in Gefahr ist
Teilerfolg für Springer, da Whitelisting als Geschäftsmodell in Frage gestellt wird.
Quelle; winfuture
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Unzulässig aggressiv
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einer Entscheidung nun zwar dargelegt, dass es das Blockieren von Werbung auf Webseiten rechtlich für grundsätzlich zulässig hält. Was aber für den 6. Zivilsenat des OLG nicht akzeptabel ist, ist das vom Adblock Plus-Hersteller Eyeo eingeführte Whitelisting als Geschäftsmodell. Das berichtet die Nachrichtenagentur DPA.
Denn der Werbeblocker sorgt nicht einfach dafür, dass Reklame ausgeblendet - beziehungsweise nicht mit den anderen Inhalten zusammen geladen wird. Er bietet den Seitenbetreibern vielmehr auch an, dass sie gegen Zahlung einer Gebühr doch zumindest bestimmte Werbeformen weiterhin platzieren können. Diese werden von dem Werbeblocker dann nicht ausgefiltert.
Für das Gericht stellt dies eine "unzulässige aggressive Praktik" dar. Denn im Grunde erinnert das Modell an Erpressung: Erst verhindert man, dass der Anbieter eines Online-Angebotes Geld verdient und bietet ihm dann an, sein Geschäft fortführen zu können, wenn er bereit ist, einen Teil seiner Einnahmen abzugeben.
Noch nicht zu Ende
Eyeo tarnt dieses Vorgehen allerdings damit, dass es eben darum gehe, nur zu aggressive Anzeigen zu blockieren und sogenannte "akzeptabler Werbung", die relative dezent daherkommt, durchzulassen. Laut des Gerichts ist dies aber nicht nur eine Benachteiligung des Seitenbetreibers, sondern auch ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen.
Das Urteil des OLG Köln läuft nun aber weder darauf hinaus, dass das Blockieren von Werbung generell noch das Whitelisting bestimmter Werbeformen untersagt wird. Der Springer-Konzern als Kläger muss aber die Möglichkeit bekommen, auch kostenlos an dem Programm für akzeptable Werbung teilzuhaben - womit im Grunde das Geschäftsmodell des Software-Unternehmens hinfällig wäre. Eyeo kündigte daher bereits an, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen.
Zusammenfassung
Medienkonzern Axel Springer und AdBlock Plus führen technischen und juristischen Kampf
OLG Köln hält Werbeblockierung für grundsätzlich zulässig
AdBlock Plus-Whitelisting-Geschäftsmodell wird als "aggressive Praktik" eingestuft
Gericht sieht Benachteiligung der Seitenbetreiber und Eingriff in Entscheidungsfreiheit von Unternehmen
Springer muss Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme am "akzeptable Werbung"-Programm erhalten
Eyeo plant Revision gegen das Urteil, da Geschäftsmodell in Gefahr ist
Teilerfolg für Springer, da Whitelisting als Geschäftsmodell in Frage gestellt wird.
Quelle; winfuture