WhatsApp hat weltweit über 1,5 Milliarden Nutzer. Viele Schüler nutzen den Dienst, um sich mit Freunden auszutauschen, Videos zu verschicken oder Sticker zu teilen. Doch das könnte schon bald der Vergangenheit angehören.
Überraschend hebt WhatsApp das Mindestalter für die Nutzung an. User müssen dann mindestens 16 Jahre alt sein, um den Dienst nutzen zu können. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die weiterhin gelten – steht bisher „Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen.“ In anderen Fällen brauchen User die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
WhatsApp hebt das Mindestalter an
Wie das Watchblog WABetaInfo berichtet, soll die Änderung spätestens am 25. Mai greifen. Hintergrund ist die neu EU-Datenschutz-Grundverordnung, die dann in 28 Ländern der Europäischen Union gilt. Darin ist festgelegt, dass Daten von User nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Weil WhatsApp grundsätzlich Daten sammelt und auswertet, fällt der Dienst auch unter dieses Gesetz.
Einzelne Staaten wie die USA dürfen dieses Alter jedoch auf 13 Jahre absenken. In Deutschland gilt das Mindestalter von 16 Jahren, wie aus dem neuen Bundesdatenschutzgesetz hervorgeht.
Dürfen Schüler WhatsApp dann nicht mehr nutzen?
Doch! Allerdings nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. WhatsApp muss über die neuen Bedingungen informieren und User müssen den neuen Bestimmungen auch zustimmen.
Möglich, dass WhatsApp per Pop-Up-Fenster darüber informiert. Wer unter 16 Jahren alt ist, braucht bei WhatsApp dann grundsätzlich immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Sie müssen sich das Smartphone schnappen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und diesen dann zustimmen. Erst dann darf WhatsApp auch tatsächlich genutzt werden.
Was passiert, wenn Sie den neuen Regeln nicht zustimmen?
Sofern User den neuen Bedingungen nicht zustimmen, könnte WhatsApp die Nutzung verweigern. Möglich, dass WhatsApp dann eindringlich verlangt, dass den neuen AGBs zugestimmt werden muss. Im Extremfall können User dann die Chats, Gruppen und Statuse ihrer Kontakte nicht mehr sehen.
Ich nutze WhatsApp-Beta: Gilt die Änderung dort auch?
Ja! WhatsApp-Beta ist eine Test-Version von WhatsApp. Mit der App testet der Messenger neue Funktionen an. Nutzer müssen nach der Installation ebenfalls den AGBs zustimmen. Hier kommt es ab 25. Mai ebenfalls zu grundlegenden Änderungen.
Quelle; chip
Überraschend hebt WhatsApp das Mindestalter für die Nutzung an. User müssen dann mindestens 16 Jahre alt sein, um den Dienst nutzen zu können. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die weiterhin gelten – steht bisher „Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen.“ In anderen Fällen brauchen User die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.
WhatsApp hebt das Mindestalter an
Wie das Watchblog WABetaInfo berichtet, soll die Änderung spätestens am 25. Mai greifen. Hintergrund ist die neu EU-Datenschutz-Grundverordnung, die dann in 28 Ländern der Europäischen Union gilt. Darin ist festgelegt, dass Daten von User nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Weil WhatsApp grundsätzlich Daten sammelt und auswertet, fällt der Dienst auch unter dieses Gesetz.
Einzelne Staaten wie die USA dürfen dieses Alter jedoch auf 13 Jahre absenken. In Deutschland gilt das Mindestalter von 16 Jahren, wie aus dem neuen Bundesdatenschutzgesetz hervorgeht.
Dürfen Schüler WhatsApp dann nicht mehr nutzen?
Doch! Allerdings nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. WhatsApp muss über die neuen Bedingungen informieren und User müssen den neuen Bestimmungen auch zustimmen.
Möglich, dass WhatsApp per Pop-Up-Fenster darüber informiert. Wer unter 16 Jahren alt ist, braucht bei WhatsApp dann grundsätzlich immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Sie müssen sich das Smartphone schnappen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und diesen dann zustimmen. Erst dann darf WhatsApp auch tatsächlich genutzt werden.
Was passiert, wenn Sie den neuen Regeln nicht zustimmen?
Sofern User den neuen Bedingungen nicht zustimmen, könnte WhatsApp die Nutzung verweigern. Möglich, dass WhatsApp dann eindringlich verlangt, dass den neuen AGBs zugestimmt werden muss. Im Extremfall können User dann die Chats, Gruppen und Statuse ihrer Kontakte nicht mehr sehen.
Ich nutze WhatsApp-Beta: Gilt die Änderung dort auch?
Ja! WhatsApp-Beta ist eine Test-Version von WhatsApp. Mit der App testet der Messenger neue Funktionen an. Nutzer müssen nach der Installation ebenfalls den AGBs zustimmen. Hier kommt es ab 25. Mai ebenfalls zu grundlegenden Änderungen.
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Quelle; chip
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