Sachsen droht seine Vorreiterrolle bei der Analogabschaltung im Kabel zu verlieren. Denn der im Gesetz festgeschriebene Termin Ende 2014 soll nun auf 2018 verschoben werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits auf den Weg gebracht.
Nachdem 2012 die Analogabschaltung via Satellit erfolgreich über die Bühne gebracht wurde, diskutiert nun auch die Branche immer stärker über die Frage, wann es auch im Kabel soweit sein wird. Laut Gesetz könnte Sachsen hier zum Vorreiter werden, denn im Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG) steht festgeschrieben, dass die
Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist dabei auch schon auf den Weg gebracht worden, wie Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, am Dienstag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland erklärte. Dieser Entwurf liege bereits dem Landtag vor, von dem er abgesegnet werden muss um Gültigkeit zu erlangen.
All zu viel Zeit haben die Politiker für ihre Entscheidung darüber aber nicht mehr. Denn da in Sachsen im August Neuwahlen anstehen, müsste der Antrag nach Deitenbecks Ansicht noch bei der letzten Plenumsitzung Anfang Juli verabschiedet werden. Sollte sich dagegen erst der neue Landtag mit diesem Thema befassen, dürfte die Zeit äußerst knapp werden. Denn bis dieser nach der Wahl endgültig zusammengestellt ist und seine Arbeit wieder richtig aufnehmen kann, dürfte sich das Jahr schon stark dem Ende entgegen neigen und die Zeit für einen solchen Entschluss möglicherweise nicht mehr ausreichen.
Sollte der Antrag also im Juli nicht durch den Landtag kommen, ist dieser nach Meinung des SLM-Geschäftsführers wohl vom Tisch und die gesetzlich vorgeschriebene Analogabschaltung in Sachsen zum Ende des Jahres bliebe bestehen. Freuen dürfte das vermutlich in erster Linie die Mitglieder des Fachverband Rundfunk- und Breitband-Kommunikation (FRK), die auf die Einhaltung des Termins pochen. So betonte am Dienstag auch Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK, im Rahmen der Diskussion noch einmal, dass jetzt nicht diejenigen bestraft werden dürften, die das Gesetz gelesen und ihr Angebot rechtzeitig dementsprechend umgestellt haben.
Die größeren Kabelnetzbetreiber sind dagegen noch nicht bereit, das analoge Zeitalter enden zu lassen. So haben sich bereits im Februar, als die Diskussion um den Termin begann, Kabel Deutschland und auch Tele Columbus
Quelle: Digitalfernsehen
Nachdem 2012 die Analogabschaltung via Satellit erfolgreich über die Bühne gebracht wurde, diskutiert nun auch die Branche immer stärker über die Frage, wann es auch im Kabel soweit sein wird. Laut Gesetz könnte Sachsen hier zum Vorreiter werden, denn im Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen (SächsPRG) steht festgeschrieben, dass die
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analoge Verbreitung von Rundfunkprogrammen Ende 2014 eingestellt werden soll. Dieser Termin steht allerdings schon auf tönernen Füßen, denn er soll nun auf 2018 und damit um mehrere Jahre nach hinten verschoben werden.Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist dabei auch schon auf den Weg gebracht worden, wie Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, am Dienstag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland erklärte. Dieser Entwurf liege bereits dem Landtag vor, von dem er abgesegnet werden muss um Gültigkeit zu erlangen.
All zu viel Zeit haben die Politiker für ihre Entscheidung darüber aber nicht mehr. Denn da in Sachsen im August Neuwahlen anstehen, müsste der Antrag nach Deitenbecks Ansicht noch bei der letzten Plenumsitzung Anfang Juli verabschiedet werden. Sollte sich dagegen erst der neue Landtag mit diesem Thema befassen, dürfte die Zeit äußerst knapp werden. Denn bis dieser nach der Wahl endgültig zusammengestellt ist und seine Arbeit wieder richtig aufnehmen kann, dürfte sich das Jahr schon stark dem Ende entgegen neigen und die Zeit für einen solchen Entschluss möglicherweise nicht mehr ausreichen.
Sollte der Antrag also im Juli nicht durch den Landtag kommen, ist dieser nach Meinung des SLM-Geschäftsführers wohl vom Tisch und die gesetzlich vorgeschriebene Analogabschaltung in Sachsen zum Ende des Jahres bliebe bestehen. Freuen dürfte das vermutlich in erster Linie die Mitglieder des Fachverband Rundfunk- und Breitband-Kommunikation (FRK), die auf die Einhaltung des Termins pochen. So betonte am Dienstag auch Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK, im Rahmen der Diskussion noch einmal, dass jetzt nicht diejenigen bestraft werden dürften, die das Gesetz gelesen und ihr Angebot rechtzeitig dementsprechend umgestellt haben.
Die größeren Kabelnetzbetreiber sind dagegen noch nicht bereit, das analoge Zeitalter enden zu lassen. So haben sich bereits im Februar, als die Diskussion um den Termin begann, Kabel Deutschland und auch Tele Columbus
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für eine Verschiebung ausgesprochen. Noch würden zu viele Haushalte analoges Fernsehen empfangen, um bereits den Schalter umzulegen und die analoge Übertragung zu beenden. Einen ähnlichen
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Tenor schlägt auch die Politik an, einhellig fällt deren Echo aber keineswegs aus.Quelle: Digitalfernsehen