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PC & Internet Alibaba: Lieferdrohnen fliegen Ingwertee aus

Ferngesteuerte Drohnen sollen in naher Zukunft einen Teil der Warenauslieferung in Großstädten übernehmen. Deshalb testet Alibaba in China den Transport von Tee-Paketen zu 450 Kunden. Das chinesische Unternehmen profitiert dabei von Regelungslücken in China.

Die Handelsplattform Alibaba will die Auslieferung von Waren per Drohnen testen und arbeitet dafür mit dem Logistikunternehmen Shanghai YTO Express Logistics zusammen. In einem dreitägigen Test sollen Privatkunden die Pakete erhalten, die von den Drohnen innerhalb von Peking, Shanghai und Guangzhou ausgeliefert werden.
Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, dass insgesamt 450 Ingwertee-Bestellungen an die Kunden im Rahmen eines einmaligen Tests ausgeliefert werden sollen. Zu den verwendeten Drohnenmodellen und dem Liefergewicht wurden keine Angaben gemacht.

Lieferdrohnen werden in China bereits erprobt. (Bild: Alibaba)
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In China gibt es dem Bericht zufolge noch keine speziellen Regularien für Lieferdrohnen. Flughöhen und Haftungsfragen sind noch nicht geklärt. Allerdings ist der Luftraum in China nur zu einem geringen Teil für zivile Nutzungen freigegeben. Im militärischen Bereich dürfen Drohnen natürlich nicht betrieben werden. Alibaba und der Logistikkonzern hätten nach eigenen Angaben die Behörden über die Flugversuche informiert, berichtet Bloomberg. Der Drohnenpilot muss sich bei der zivilen Luftfahrtbehörde des Landes registrieren. Die Nachrichtenagentur berichtet, dass chinesische Behören erwögen, künftig Fluglizenzen für diese Piloten zu vergeben. In den USA wird dieser Schritt ebenfalls diskutiert.

Eine der Drohnen soll von einem Lager im Osten Pekings innerhalb einer Stunde zum China World Trade Center fliegen. Dort holt sie ein Paketbote am Boden ab und bringt die Ware zum Kunden.
In den USA will Amazon ebenfalls Versuche mit Lieferdrohnen machen, die das Unternehmen selbst entwickelt. Bis auf einige abgelegene Testgebiete ist das aufgrund des Verbots der Federal Aviation Administration aber nicht erlaubt. Die Behörde untersagt kommerzielle Drohnenflüge bis auf wenige Ausnahmen.

Für private Flieger gibt es jedoch bisher in den USA keine Regulierung. Das könnte sich ändern: Der Absturz einer Drohne auf dem Gelände des Weißen Hauses sorgte dafür, dass US-Präsident Barack Obama strengere Regeln für die kleinen Fluggeräte forderte. Dem Fernsehsender CNN sagte Obama, er habe Experten angewiesen, die Erstellung eines Regelwerks zu prüfen. Damit solle sichergestellt werden, dass die Drohnen nicht die Privatsphäre von Bürgern verletzten und für die Bevölkerung keine Risiken entstünden. Hobbydrohnen können Durchmesser von ungefähr 60 bis 80 Zentimetern haben und kurzzeitig hohe Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreichen.

Golem.de
 
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