AW: ALG II und Wahlhelfer ??
In München läuft es für das Jahr 2014 so:
"Die Entschädigung für Wahlhelfer ist auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II bleiben Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, anrechnungsfrei, soweit sie einem anderen Zweck dienen als die Leistungen nach dem SGB II.
Die Zahlung der Entschädigung für Wahlhelfer erfolgt mit keiner ausdrücklichen Zweckbestimmung. Eine leistungsberechtigte Person kann diese Leistung somit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verwenden.
Von der Entschädigung für Wahlhelfer ist jedoch nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II ein erhöhter Grundfreibetrag von bis zu 175 Euro abzusetzen, da sie den steuerfreien Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nummer 12 EStG zuzuordnen ist."
Näheres auf der entsprechenden
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Es kommt also darauf an, wie hoch die "ordentliche Aufwandsentschädigung" ist.
Im Münchner Falle wärst Du unter dem Freibetrag.
Gruß
Fisher