play70boy13
Newbie
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Ich beziehe ALG II würde in diesem Jahr gern als Wahlhelfer mitmachen. Da kommt eine ordentliche Aufwandsentschädigung bei raus. Zieht mir das JC das nun wieder von meinem Einkommen ab oder, da ich ja für die Allgemeinheit arbeite, darf ich das Geld behalten ????