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ALG II und Wahlhelfer ??

play70boy13

Newbie
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15. August 2013
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Ich beziehe ALG II würde in diesem Jahr gern als Wahlhelfer mitmachen. Da kommt eine ordentliche Aufwandsentschädigung bei raus. Zieht mir das JC das nun wieder von meinem Einkommen ab oder, da ich ja für die Allgemeinheit arbeite, darf ich das Geld behalten ????
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

In München läuft es für das Jahr 2014 so:

"Die Entschädigung für Wahlhelfer ist auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II bleiben Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, anrechnungsfrei, soweit sie einem anderen Zweck dienen als die Leistungen nach dem SGB II.
Die Zahlung der Entschädigung für Wahlhelfer erfolgt mit keiner ausdrücklichen Zweckbestimmung. Eine leistungsberechtigte Person kann diese Leistung somit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verwenden.
Von der Entschädigung für Wahlhelfer ist jedoch nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II ein erhöhter Grundfreibetrag von bis zu 175 Euro abzusetzen, da sie den steuerfreien Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nummer 12 EStG zuzuordnen ist."

Näheres auf der entsprechenden

Es kommt also darauf an, wie hoch die "ordentliche Aufwandsentschädigung" ist.
Im Münchner Falle wärst Du unter dem Freibetrag.

Gruß

Fisher
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Danke für deine schnellle Antwort. Jetzt bin ich aber nicht schlauer wie zuvor. Die Aufwandsentschädigung ist von etwa 25€ auf 70 € gestiegen. Das ist meiner Meinung nach ganz ordentlich.

Gruß play70boy13
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Verstehe ich nicht? Ganz klar, Das zählt als Einkommen und wird angerechnet, was gibts da nicht zu verstehen? Es sei denn, Du bist unter dem Freibetrag.

MfG
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Ich habe mich gestern auch bezüglich der Regelungen in anderen Bundesländern etwas schlauer gemacht.

Die Sätze sind überall in etwa gleich. Überall liegst Du mit Deinem Zuverdienst unterhalb des Grundfreibetrages und kannst Dir damit (wenn es bei einmalig 70,- € bleibt) den kleinen Zuverdienst gönnen, ohne Angst haben zu müssen, dass dies von Deinen ALG2 Bezügen abgerechnet wird.

Gruß

Fisher
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Er darf im Grunde jeden Monat 100,00€ ohne Abzug hinzuverdienen. Beim klassischen 150,00€ Minijob werden 40,00€ vom Hartz4 abgezogen. Diese 40,00€ könnte man z.B. durch Beiträge zur Riesterrente/KFZ-Haftpflicht, Fahrkosten zur Arbeit wieder minimieren.
Was die Aufwandsentschädigung als Wahlhelfer betrifft, halte ich dies für eine Ungleichbehandlung in Bezug auf ehrenamtliche Mandate, z.B. Stadtrat/Kreistag etc. Die dort gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nämlich anrechungsfrei.
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Die kleinen Leute (Wahlhelfer) wurden schon immer ungleicher behandelt als die "großen" Leute. Genau deshalb werden bei jeder Wahl händeringend Wahlhelfer gesucht und letztlich Beamte verpflichtet, fehlende Wahlhelfer zu ersetzen.

Selbst 70€ "Entschädigung" für Wahlhelfer, die im allgemeinen einen ganzen Sonntag ((mit Auszählung und Dokumentation werden das 12 Stunden und mehr) dafür arbeiten, ist für mich keine angemessene Entschädigung.
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Da ich ja bedürftig bin ,wollte ich das Geld für die Ausstellung eines neuen Reisepasses ( oder PA) verwenden. Hat schon mal einer was davon gehört,das bei Bedürftigkeit die Gebühren für die Ausstellung ganz oder teilweise erlassen bekommnen kann ? Ich weiß bloß nicht,bei welcher zuständigen Stellle ich das beantragen kann.
Danke im Voraus . Gruß pay70boy13
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Habe vor 1 Woche bei der Stadt per Mail angefragt,was man für Voraussetzungen als Wahlhelfer haben muß und ob ich das machen Könnte. Habe bis heute noch keine Antwort erhalten.Wie lange mu´man denn bei Behörden auf Antwort warten? Weiß das wer ?

Danke im Voraus play70boy13
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Wenn ich auch hier wieder von München sprechen darf, sind auf dem für Wahlhelfer keine besonderen Voraussetzungen erkenntlich.

Eine Berufung zum Wahlhelfer erfolgt "etwa drei Wochen vor der Wahl oder Abstimmung".

Gruß

Fisher
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Natürlich darfst du dich aus München melden bzw. sprechen. Ich denke mal,es ist deutschlandweit überall gleich mit den Voraussetzungen. Meine Frage ging aber eher dahin,wie lange ich auf Antwort einer Mail von einer Behörde warten muß? Vielleicht weißt du da auch etwas Bescheid
Schöne Grüße aus dem hohen Norden in den tiefsten Süden play70boy13
 
AW: ALG II und Wahlhelfer ??

Die Sätze für einen Wahlhelfer sind schonmal unterschiedlich, deswegen die Einschränkung.

So wie ich das verstehe, wäre es für Dich sinnvoll, nicht erst zu fragen, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, sondern Dich einfach zu bewerben.
Ich gehe davon aus, dass die Angaben der Bewerber vor einer eventuellen Antwort gecheckt werden.

Nehmen Sie Dich, bekommst Du eben 3 Wochen vor der Wahl Post, ansonsten nicht.

Gruß

Fisher
 
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