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Handy - Navigation Ärger bei Drillisch: Lange Kündigungsfrist bleibt trotz TKG-Neuregelung

2021 trat eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die unter anderem beinhaltet, dass Verträge nach dem Ablauf der Mindestdauer sich nur um einen Monat verlängern. Nun zeigt sich, dass das noch nicht überall in der Wirtschaft umgesetzt wird.

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Das Online-Magazin Teltarif berichtet dabei von einem aktuellen Fall mit dem Mobilfunkanbieter Drillisch, es gab aber auch schon ähnliche Meldungen von Kunden von Mobilcom-Debitel und 1&1. Ein entnervter Kunde von Drillisch hatte sich an Teltarif gewendet und seinen Fall geschildert. Er hatte versucht, seinen bestehenden Vertrag, der laut den Bedingungen keine Mindestvertragslaufzeit hat, zum 04.04. zu kündigen. Drillisch hat die Kündigung aber nicht angenommen und besteht stattdessen auf die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese war in den Vertragsbedingungen auch genannt.

Mit der Reform des TKG hoffte der Kunde dennoch, jetzt auch mit einer Frist von einem Monat kündigen zu können. Teltarif hat dann bei Drillisch nachgehakt und eine Antwort erhalten, die viele Kunden nun ebenso treffen könnte. Da heißt es:

"Generell gilt: Die Drillisch Online GmbH hält sich an alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch an die des neuen TKG. So können Kunden ihren Mobilfunkvertrag, welcher sich nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit bei Nichtkündigung stillschweigend verlängert, nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Im Falle des Kunden [...] handelt es sich um einen im Juli 2020 abgeschlossenen simplytel-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann. Herrn [...] Vertrag sieht demnach weder eine ablaufende anfängliche Mindestvertragslaufzeit noch eine stillschweigende Verlängerung im Falle der Nichtkündigung vor, sodass der Vertrag folglich nicht in den Anwendungsbereich des TKG, sondern in den Anwendungsbereich des BGB fällt. Danach ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zulässig."

Inwiefern diese Rechtsauffassung richtig ist, will Teltarif jetzt von der Bundesnetzagentur prüfen lassen. Man hat den Fall zur Untersuchung übermittelt.

Übergangsfrist bis März 2022

Unabhängig davon, ob nun BGB oder TKG greifen, hatte der Gesetzgeber allerdings für die Neuregelung auch eine Übergangsfrist angekündigt: "Mit dem 1. Dezember 2021 ist die neue Überarbeitung des TKG in Kraft getreten. Nach dieser können Verbraucher ihre Verträge, bei denen die Mindestvertragslaufzeit abgegolten ist, fortan monatlich kündigen. Laut der Bundesregierung gilt das auch für bereits laufende Verträge, da aber mit einer Übergangsfrist bis März 2022."

Es wird nun also vor allem interessant, wie die Anbieter nach dem Ablauf der Übergangsfrist in einigen Wochen auf Kündigungen reagieren werden.

Quelle; winfuture
 
So sind sie bei Drillisch.

Bei meinem letzten Wechsel (Dez 21 / Jan 22) wurden zwar artig nur die 6,82 für den Rufnummernwechsel berechnet. Aber da man ja jetzt nicht mehr damit abkassieren kann, gab es nochmal 20 € Markenwechselgebühr innerhalb der Drillisch Gruppe on top dazu (stand übrigens nirgendwo das eine Markenwechselgebühr fällig wird, sonst hätte ich kurzfristig mal zu blau etc. gewechselt)
Beim nächsten mal portiere ich die Nummer für 4 Wochen woanders hin und dann wieder zurück. Ist billiger ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir ist alles richtig gelaufen. Ich habe im Dezember 21 meine Kündigung online vorgemerkt und diese dann telefonisch bestätigt mit dem Hinweis das ich mit nach dem neuen TKG im Januar raus bin. Hat der Mitarbeiter so dann auch bestätigt. Die Mitarbeiter fragen dann ja immer warum man kündigt. Hab dann gesagt das ich zu handyvertrag.de gehe (auch eine Drillish Marke) weil die ein günstigeres Angebot hatten. Darauf hat der Mitarbeiter gesagt, dass man das direkt telefonisvh machen kann und hat den neuen Vertrag fertig gemacht. Musste keine Gebühr für den Markenwechsel bezahlen. Vielleicht lag es daran das ich meine Kündigung vorgemerkt hatte und es so kein Markenwechsel mehr war. Keine Ahnung, hat aber allee gepasst. Neuer Vertrag hat auch eine Mindestvertragslaufzeit. Somit kann ich danach monatlich kündigen.
Bin schon ziemlich lange bei Drillish und habe schon oft gewechselt. Gab bisher noch nie Probleme.
 
Bei mir war auch alles korrekt mit Kündigungsvormerkung im Juni 21 für Dez- 21. Telefonischer Bestätigung etc.

Daher bin ich ja aus allen Wolken gefallen als man mir mit der Oktoberrechnung 20 € Markenwechselgebühr in Rechnung gestellt hat. Wechsel war dann regulär zum 01.0122

Der Wechsel war von Winsim zu Sim.de
 

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Hab gerade nochmal bei mir nachgeguckt. Es wurde wirklich ein Markenwechsel gemacht. Der Markenwechsel wurde aufgeführt, aber in der nächsten Position als "Interne Option" wieder "gutgeschrieben".
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Wurde denn dein Wechsel schon wirklich nach dem neuen TKG gemacht? Weil man jetzt ja auch keine Verträge mehr am Telefon abschließen kann. Es muss ja immer eine manuelle Bestätigung vom Kunden erfolgen. Meist ja über eine Mail wo nochmal alle Bedingungen und Preise aufgelistet sind und mit einem Klick auf einen Link aktiv den Auftrag bestätigen. Selbst da hätte die Gebühr für den Markenwechsel doch aufgelistet werden müssen.
Ich habe auch übrigens keine Gebühr für die Rufnummer mitnahme gezahlt. Bei mir lief alles reibungslos ab. Mein wechsel war von Sim.de zu Handyvertrag.de.

Oder liegt es wie so oft an den Hotlinemitarbeiter an den man gerät? Dann hatte ich Glück:D
 

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Mehr als nur die Kündigung bestätigen mache ich am Telefon nicht. Von daher ...

Es ist aber trotzdem dreist von Drillisch hier jetzt 20 € zu kassieren. Die wurden vom alten Anbieter kassiert. Für mich hat sich genau deshalb nach Ablauf dieses Vertrages Drillisch erledigt.
 
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