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Handy - Navigation Kein Preisaufschlag für O2-Free-Tarif ohne lange Laufzeit

Telefónica setzt die Anforderungen des neuen Telekommunikationsgesetzes auch für Bestandskunden von O2 Free um.

Ab dem 1. Dezember 2021 entfällt vorerst der Preisaufschlag für Flex-Tarife. Als Flex-Tarife werden solche bezeichnet, die von Anfang an eine monatliche Kündigungsmöglichkeit erhalten. Telefónica bietet damit seine O2-Free und O2-Free-Unlimited-Tarife wahlweise mit einer Laufzeit von einem Monat oder zwei Jahren an.

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Wer sich für die Variante mit monatlicher Kündigungsfrist entscheidet, muss nicht wie bisher 5 Euro mehr pro Monat zahlen, wie es bisher der Fall ist. Diese Aktion gilt nur für Neukunden, die ab dem 1. Dezember 2021 einen entsprechenden Mobilfunkvertrag der Produktgruppen O2 Free und O2 Free Unlimited bei Telefónica buchen.

Der Wegfall des Preisaufschlags ist zunächst bis Ende Mai 2022 begrenzt. Der Anbieter will später entscheiden, ob die Flex-Tarife auch nach Mai 2022 ohne Preisaufschlag angeboten werden. Dieser Aufschlag würde dann aber nur für Neukunden und nicht für Bestandskunden gelten.

O2 Free nach regulärer Vertragslaufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist

Zudem will Telefónica auch für Bestandskunden von O2 Free und O2 Free Unlimited ab dem 1. Dezember 2021 die Kündigungsfrist für Verträge mit langen Laufzeiten verkürzen. Statt einer Kündigungsfrist von drei Monaten gilt dann nur noch eine Frist von einem Monat, um einen Vertrag mit langer Laufzeit zu kündigen. Und falls der Termin verpasst wird, kann die Kündigung jederzeit nachgeholt werden.

Denn ab dem 1. Dezember 2021 kommt eine weitere Neuerung, die auch für Bestandskunden gilt: Bestehende Laufzeitverträge verlängern sich nach der regulären Vertragslaufzeit nicht mehr um weitere zwölf Monate. Stattdessen verwandeln sich solche Verträge quasi automatisch in Flex-Tarife, diese können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Telefónica verspricht, dass alle laufenden Verträge automatisch umgestellt werden.

Mit der kürzeren Kündigungsfrist nach der Vertragslaufzeit folgt Telefónica dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt und unter anderem kürzere Laufzeiten nach Ende der regulären Vertragslaufzeit festschreibt. Die Neufassung des Gesetzes bringt außerdem Änderungen, die aber nicht die regulären Künidigungsfristen betreffen.

Quelle; golem
 
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