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Off Topic "Drücken Sie 1 und 9": Gericht verbietet Abofalle im Festnetz

Wer die Festnetznummer eines Abo-Services anrief, sollte nach Drücken der Tasten 1 und 9 exklusive und teure Dienste nutzen können - wöchentlich abgerechnet über die Telefon-Rechnung. Doch das wurde verboten.

Die Gefahr von Abofallen beim Mobilfunk-Vertrag ist vielen Handy-Kunden bewusst: Viele haben dagegen bei ihrem Provider eine Drittanbietersperre setzen lassen. Weniger bekannt war allerdings bislang, dass Abofallen auch im Festnetz drohen können.

teltarif.de hat die Masche mit den "Tastendruckmodellen" bereits ausführlich in einem Artikel erklärt und davor gewarnt. Die Bundesnetzagentur erlässt nach Bekanntwerden dann meist Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote gegen die Betrüger, um die Masche finanziell "auszutrocknen". Doch einer der Betreiber hat sich dagegen vor Gericht gewehrt - erfolglos.

So funktionierte die Masche

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Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Januar, der erst jetzt bekannt wurde. Darin wird festgesetzt, dass die Beschwerde eines Drittanbieters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. Januar 2022 zurückgewiesen wird. Und der jetzige Beschluss ist unanfechtbar.

Der Drittanbieter bot laut dem Beschluss ein Abonnement an, das zur Bestellung eines monatlich erscheinenden Ratgebermagazins, verschiedener Ratgeberbroschüren sowie zur begrenzt kostenlosen Inanspruchnahme telefonischer Beratungs- und Auskunftsdienstleistungen berechtigen sollte. Dafür nutzte das Unternehmen eine "geografische Rufnummer", also eine reguläre Festnetznummer.

Bei einem Testanruf durch einen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur im Oktober 2020 habe sich nach einer Bandansage eine Mitarbeiterin gemeldet und Inhalt und Modalitäten des Abonnements erläutert. Das Gespräch habe mit folgender Bandansage geendet: "Die ersten vier Wochen für die Teilnahme am XY Service sind gratis. Danach betragen die Kosten alle sieben Tage nur 3,49 Euro. Die Kündigung ist jederzeit möglich. Bitte bestätigen Sie die Teilnahme und drücken Sie die Tasten 1 und 9 nacheinander auf Ihrem Telefon."

Bei entsprechendem Tastendruck sei das Abonnement abgeschlossen worden. Die für das Abonnement entstehenden Kosten seien über die Telefonrechnung unter der Bezeichnung "Grundgebühr Infoservice" abgerechnet worden.

Das beinhaltete der "Service"

Kunden hätten nach der Bestellung dann ein "Begrüßungsschreiben" erhalten sowie eine Ausgabe des Service-Magazins und eine Ratgeberbroschüre. In dem "Begrüßungsschreiben" seien die Bestandteile des Abonnements nochmals aufgeführt gewesen: Auf Wunsch monatliches Service Magazin; auf Wunsch monatliche Ratgeberbroschüre oder alternativ während der Coronakrise eine Atemschutzmaske; 10 Euro monatliches Telefonguthaben für Anrufe aus und in alle Telefonnetze; 10 Freiminuten monatlich für eine Anwaltshotline zur Klärung rechtlicher Fragen; 10 Freiminuten monatlich für einen Recherche-Auskunftsdienst; 10 Freiminuten monatlich für eine individuelle Lebensberatung; Anzeigen- und Vermittlungsservice für die Suche von Lebens- oder Freizeitpartnern und eine "Gratis-Reise" nach 12 Wochen Mitgliedschaft). Auch der Preis und Kündigungsmöglichkeiten seien genannt worden.

Mit einem Bescheid vom 1. September 2021 ist das Unternehmen dann dazu aufgefordert worden, binnen 18 Stunden ab Zugang des Bescheids keine Rechnungslegung für das Produkt mehr vorzunehmen oder durch einen anderen vornehmen zu lassen. Bei Verstoß wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.

Die Begründung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur konnte für ihr Verbot des Dienstes im Verfahren eine einfache Begründung vorbringen: Das Geschäftsmodell des Unternehmens verstieß gegen den Nummernplan für Ortsnetzrufnummern, weil die Anwahl der von ihr verwendeten Ortsnetzrufnummer entgegen einer Verfügung der Bundesnetzagentur über die Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern "zu einem Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen" führt.

Das heißt auf Deutsch: Über eine Festnetznummer dürfen keine kostenpflichtigen Servicedienste angeboten werden, dafür gibt es separate Vorwahlbereiche. Außerdem wurden gegen die Vorgaben zur Preistransparenz und auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Für Abonnements gibt es nämlich eine verpflichtende Preisansage - und die ist bei einem Telefonat zu einer Ortsnetzrufnummer nicht vorgesehen. Durch die Bewerbung des Abos mit einer Festnetznummer konnte der Eindruck entstehen, dass das Angebot kostenlos ist oder lediglich den Preis der Anwahl der Festnetzrufnummer kostet, was nicht der Fall war.

Das Unternehmen hatte zwischenzeitlich dann zwar noch versucht, den Dienst über eine 0900-Nummer anzubieten, doch auch hier lag ein Verstoß gegen das TKG vor. Denn die Preisgestaltung des Abos überschritt die Vorgaben zur Preisgrenze bei 0900-Nummern drastisch. Schon nach 18 Wochen waren die Kosten für das von der Firma in Rechnung gestellte Abonnement bereits doppelt so hoch wie die gesetzliche Preishöchstgrenze. Laut dem Gerichtsbeschluss sollte auch für die Zukunft ein entsprechendes Geschäftsmodell unterbunden werden.

Auch zum Handy- oder VoIP-Tarif kann der Nutzer eine Festnetznummer schalten lassen. Mit der passenden Lösung ist er so überall zu Festnetz-Konditionen erreichbar. In einem separaten Ratgeber lesen Sie mehr zu Rufnummern mit Ortsvorwahl.

Quelle; teltarif.
 
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