1.5 Sicherungsmaßnahmen Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen („Sicherungsmaßnahmen“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung bestimmter Sicherungsmaßnahmen. Sky kann während der Vertragslaufzeit die Sicherungsmaßnahmen jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben [z.B. Jugendschutz]) für den Kunden zumutbar ist. Falls eine Änderung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen, bzw. ihm für den Fall, dass er eigene Empfangsgeräte nutzt, Empfangsgeräte zur Leihe für den Empfang zur Verfügung zur stellen.