Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Änderung der Geschäftsbedingungen

    Nobody is reading this thread right now.
Doch.


Für dich als Nutzer eines CI+Moduls ist es natürlich nicht zumutbar, dass der Receiver nicht mit einem CI+Schacht kompatibel ist. Das Wesen eines Moduls ist halt funktional doch ziemlich anders als das eines Receivers, von wegen "wesentliche Funktionen". Ich würde Sky einfach darlegen, warum es für mich nicht zumutbar ist. Es bleiben dann nur 2 Möglichkeiten, Vertrag sofort auflösen oder so weiterlaufen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest dir das was du angenommen hast mal genau durchlesen. Sky konnte schon immer das Modul gegen ein Receiver tauschen, diesen AGB hast du zugestimmt bei Vertragsabschluss.

 
Mein reden, das die Karte und Hardware tauschen bzw sogar explizit das CI+ Modul jederzeit gegen einen Receiver tauschen dürfen steht schon Seid Jahren in den AGBs . . .

Wenn man sich die AGBs durchließt sieht man das sie an die neuen Begebenheiten und Verträgen angepasst wurden. Für OnDemand ist wesentlich mehr drin!
 
@DarkStarXxX
Sky hat da auch Rechte. Aber wenn es für dich nicht zumutbar ist, hast du auch Rechte.
 
Hi zusammen,
das war in den bisherien AGB aber immer an eine Bedingung geknüpft. Mit den neuen AGB hat S*y das aufgehoben.
 
@DarkStarXxX
Sky hat da auch Rechte. Aber wenn es für dich nicht zumutbar ist, hast du auch Rechte.

Diese Rechte hast du aber nicht als Kunden, weil du deren AGB bereits zugestimmt hast.
Das selbe hat der gute Marc B. immer behauptet mit seinen Receiver Ping Pong und wo ist der Gute nun?
 
Wenn jemand die Bedingungen nicht akzeptiert hat man noch die Möglichkeit einen getrennten Weg mit Sky ein zu schlagen.
 
Naja im Vergleich zum Modul ist der Receiver ja Hochwertiger und kann mehr, deshalb nur die Rede von Geräten, sind ja beides welche... Also kann man tauschen!
 
Ich denke es hat einen Grund warum "Leih-Receiver" auf "Leih-Geräte" geändert wurde. Ein CI+Modul lässt sich schlecht als ganzer Receiver bezeichnen.
Und IPTV-Geräte ebenso, sind auch keine Receiver. Beispiel sind die TV-Box oder der Stick. Darum ist eine Anpassung der AGB auch notwendig.
Das ist die zweite Sache, einem Receiver fehlt die "wesentliche Funktion" in einen CI+Schacht zu passen. Von daher, denke ich auch, kann man mit alter und neuer AGB gegen den Tausch Widerspruch einlegen.
Und die Kuh kann kein Videotext, die meisten Receiver mit CI+ Schacht hingegen schon.
 
Interessant wäre erst die Geschichte.....
Ein User hat den AGB's widersprochen und sein Vertrag ist ausgelaufen (mit Modul)
Was passiert dann?
 
Dann musst du das Modul innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.
 
Wenn ein Vertrag ausläuft dann müssen die Empfangsgeräte innerhalb einer Frist zurück geschickt werden.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…