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Änderung AGB - war es das mit dem CI-Modul?

@wernho

Belassen wir es dabei. Ich brauche dazu nun keine Rechtsberatung durch Dich ob der Vertrag nun bindend ist oder die Allgemeinen Geschäftsbedienungen die Du mit eingegangen bist. Jeder Rechtsverdreher auch in AT wird sich freuen oder dankend ablehnen.

@ThomasAllertz

Meine Laune ist prächtig.
 
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dann mal zu !

Aber belassen wir es nun dabei.

Du kündigst fristlos wenn Du das Modul nicht behalten darfst.

Also doch alles super...
 
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Oh man,
was ihr diskutiert, die dürfen jederzeit die Hardware oder auch die Karte tauschen, wenn sie es wollen.

Einzige Möglichkeit ist, direkt danach anzurufen und das Stichwort Kündigung zu nennen, dann kommst zu ner anderen Abteilung, der Sagst du, der eine Mitarbeiter mit dem ich eben telefoniert hab, will mir das Modul weg nehme und deshalb will ich jetzt ohne Diskussion Kündigen, wenn es nicht mehr anders geht.... Das hat anderen schon geholfen!


Natürlich muss einem Klar sein,
das man dann evtl l. wirklich Kündigt, was aber eigentlich klar sein sollte, wenn einem der Vertrag nur mit Modul zu spricht.
 
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Denn wenn in meinem Vertag Modul steht, dann können Sie mir das nicht wenehmen und durch etwas Anderes ersetzen. Denn das müßte drinnen stehen. Tut es aber nicht, somit firstlose Kündigung.
Und das steht drin, nämlich seit mindestens 10 Jahren.

Hier von Ende 2014:
 
Wenn er in den letzten 10 Jahren jegliche Änderung widersprochen hätte, dann würde er kein Sky mehr haben.

Übrigens: AGB, nicht AGB's oder AGBs. Sprich die Abkürzung mal komplett aus...
 
Ich hatte damals auch den AGB widersprochen ,aber mit jeder weiteren Verlängerung akzeptiert du die aktuellen AGB.

Gesendet von meinem VOG-L29 mit Tapatalk
 
Ein Auszug aus den aktuellen AGB von Sky im Bezug auf das Sky Ci Modul

1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang des Sky Angebotes (mit Ausnahme des Online-Inhaltedienstes)
ein zugelassenes Empfangsgerät, das Sky, soweit vereinbart, leihweise zur Verfügung stellt.
1.2.2 Sky behält sich das Recht vor Leih-Geräte jederzeit gegen Leih-Geräte mit wesentlich gleichen
Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten
von Sky und die Funktionen des Leih-Gerätes nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. Berechtigte Interessen
sind insbesondere regulatorische und/oder lizenzrechtlichen Anforderungen und/oder sicherheitstech-
nische Gründe.
Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen Leih-Digital-Receiver aus-
getauscht werden.
Der Kunde erkennt an, dass es im Rahmen von Software-Aktualisierungen zum Verlust bzw. zur Löschung
von Daten/Inhalten, die der Kunde im Empfangsgerät gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum
Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann
 
@wertzuio1

Ich denke jedem der Sky abonniert hat kennt auch die AGB, da dieses auch zum Bestandteil des Vertrags gehört.

Aber wir wollten es doch belassen, da man in AT meint das es völlig anders ist alles wir alle meinen.

Womöglich sollte man sich einfach mal eine kostenlose Rechtsberatung einholen, wer nun wirklich Recht hat oder nicht.

Damit dann das Thema erledigt ist.
 
Scheinbar kennt nicht jeder die AGB sonst wäre keine Diskussion entstanden, und übrigens schreibe ich über AGB von Sky in Deutschland und nicht in AT.
 
Dann solltest Du das auch schreiben Auszug AGB DE.

Es ging um einen Vertrag aus AT bei der Person.

Egal, was soll man sich wieder fusselig Schreiben hier.

Wenn Sky das CI+ Modul nicht mehr will, dann wird es gegen einen Q gestaucht.

Da kann man sich soviel Rechtsbeistand suchen oder bei Sky auf sein Vertragsrecht pochen.

Bleibt eben dann nur die Kündigung zum Laufzeitende und keine fristlose Kündigung wegen nicht Erfüllung der zugesicherten Leistung.
 
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