2021 wurde es festgelegt, ab sofort ist es Pflicht: Für Anrufe zu Televoting-Diensten mit der Vorwahl 0137 darf vom Handy aus kein höherer Preis mehr verlangt werden. teltarif.de hat alle Details.
"Massenverkehrsdienste" - so ist die offizielle Amtsbezeichnung der Bundesnetzagentur für die 0137-Vorwahlen, die seit vielen Jahren beispielsweise im Fernsehen für Televoting verwendet werden. Dem ohnehin ramponierten Ruf der Vorwahl hat in der Vergangenheit zusätzlich noch geschadet, dass Anrufe vom Handy zu 0137-Nummern bis jetzt deutlich teurer waren als vom Festnetz aus.
Wie bereits im vergangenen Sommer angekündigt hat die Bundesnetzagentur dem durch die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Allerdings wurde die Änderung nicht wie die meisten TKG-Änderungen zum 1. Dezember wirksam - sondern nach einer Übergangsfrist erst heute.
Das sind die neuen Preisgrenzen
Laut der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur muss nun für alle Anrufe zu 0137-Nummern derselbe Preis berechnet werden, egal ob das Telefonat vom Handy oder einem Festnetzanschluss aus geführt wird. Ein Ärgernis bleibt dabei aber: Je nach Vorwahl bleiben die Preise und auch die Berechnungsmethode unterschiedlich, ähnlich wie bei den 0180-Rufnummern.
Es gibt weiterhin Vorwahlen, die pro Minute abgerechnet werden und andere, die pro Anruf berechnet werden. Telefonate zur 0137-1 und 0137-5 dürfen maximal 14 Cent pro Anruf kosten. Bei der 0137-6 sind es 25 Cent pro Anruf. Maximal 1 Euro pro Anruf gilt für die 0137-7, während es bei 0137-8 und 0137-9 maximal 50 Cent pro Anruf sind.
Pro Minute berechnet werden dürfen noch die Vorwahlen 0137-2, 0137-3 und 0137-4. Für alle diese Vorwahlbereiche gilt allerdings einheitlich ein Maximalpreis von 14 Cent pro Minute.
Preisansage ist Pflicht bei 0137
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten Preisdifferenzierungen wie bisher vollständig aufgegeben werden, indem die Preise Netz übergreifend für sämtliche Anbieter festgelegt werden, führt die Bundesnetzagentur zur Erklärung aus. Die Differenzierung zwischen Verbindungen aus dem Festnetz und dem Mobilfunk wird darum vollständig aufgegeben. Derzeit bestehen aus Sicht des Gesetzgebers (und natürlich auch der Verbraucher) keine Gründe mehr, die ein Festhalten an der Differenzierung rechtfertigen würden.
Anbieter von 0137-Nummern sind übrigens zu einer Tarifansage verpflichtet, in der der für das Telefonat jeweils gültige Preis vor Aufbau der Verbindung angesagt wird. Das dürfte manchen Verbraucher möglicherweise dazu bewegen, wieder aufzulegen, bevor der Anruf aufgebaut wird.
Quelle; teltarif
"Massenverkehrsdienste" - so ist die offizielle Amtsbezeichnung der Bundesnetzagentur für die 0137-Vorwahlen, die seit vielen Jahren beispielsweise im Fernsehen für Televoting verwendet werden. Dem ohnehin ramponierten Ruf der Vorwahl hat in der Vergangenheit zusätzlich noch geschadet, dass Anrufe vom Handy zu 0137-Nummern bis jetzt deutlich teurer waren als vom Festnetz aus.
Wie bereits im vergangenen Sommer angekündigt hat die Bundesnetzagentur dem durch die Neuregelung im Telekommunikationsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Allerdings wurde die Änderung nicht wie die meisten TKG-Änderungen zum 1. Dezember wirksam - sondern nach einer Übergangsfrist erst heute.
Das sind die neuen Preisgrenzen
Laut der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur muss nun für alle Anrufe zu 0137-Nummern derselbe Preis berechnet werden, egal ob das Telefonat vom Handy oder einem Festnetzanschluss aus geführt wird. Ein Ärgernis bleibt dabei aber: Je nach Vorwahl bleiben die Preise und auch die Berechnungsmethode unterschiedlich, ähnlich wie bei den 0180-Rufnummern.
Es gibt weiterhin Vorwahlen, die pro Minute abgerechnet werden und andere, die pro Anruf berechnet werden. Telefonate zur 0137-1 und 0137-5 dürfen maximal 14 Cent pro Anruf kosten. Bei der 0137-6 sind es 25 Cent pro Anruf. Maximal 1 Euro pro Anruf gilt für die 0137-7, während es bei 0137-8 und 0137-9 maximal 50 Cent pro Anruf sind.
Pro Minute berechnet werden dürfen noch die Vorwahlen 0137-2, 0137-3 und 0137-4. Für alle diese Vorwahlbereiche gilt allerdings einheitlich ein Maximalpreis von 14 Cent pro Minute.
Preisansage ist Pflicht bei 0137
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten Preisdifferenzierungen wie bisher vollständig aufgegeben werden, indem die Preise Netz übergreifend für sämtliche Anbieter festgelegt werden, führt die Bundesnetzagentur zur Erklärung aus. Die Differenzierung zwischen Verbindungen aus dem Festnetz und dem Mobilfunk wird darum vollständig aufgegeben. Derzeit bestehen aus Sicht des Gesetzgebers (und natürlich auch der Verbraucher) keine Gründe mehr, die ein Festhalten an der Differenzierung rechtfertigen würden.
Anbieter von 0137-Nummern sind übrigens zu einer Tarifansage verpflichtet, in der der für das Telefonat jeweils gültige Preis vor Aufbau der Verbindung angesagt wird. Das dürfte manchen Verbraucher möglicherweise dazu bewegen, wieder aufzulegen, bevor der Anruf aufgebaut wird.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; teltarif