Anfang 2025 wird es die "Sparvorwahl" für Festnetztelefonate nicht mehr geben. Teure Premium-Servicenummern führen die Telekom und ihre Konkurrenten aber fort.
Das Call-by-Call-Verfahren für womöglich günstige Vorwahlnummern für Festnetztelefonate und Faxe läuft Ende 2024 aus. Damit wird es das längst groß gewordene Kind der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland bald nicht mehr geben. Grund ist, dass sich die Deutsche Telekom und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) nicht auf eine Fortsetzung über 2024 hinaus verständigen konnten. Der rechtliche Zwang, Call-by-Call zu ermöglichen, ist 2019 ausgelaufen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt die Deutsche Telekom das sogenannte Offline-Billing ein; es ist Voraussetzung für die "Sparvorwahlen". Beim derzeit noch aktiven Offline-Billing kann der jeweilige Anbieter sowohl die Preise als auch die Inhalte seines Dienstes vollkommen frei bestimmen. Der Gesetzgeber hat nur eine Preisobergrenze festgelegt.
Online-Billing rettet "Mehrwertdienste"
Darauf basieren neben Call-by-Call auch die teureren Sonderrufnummern wie 0900, 01805 oder 11833, die beispielsweise Auskunftsdienste umfassen. Für die Fortführung dieser Servicenummern fanden beide Seiten eine Alternative im Rahmen des weiter bestehenden "Online-Billing", wie der VATM nach Abschluss einer entsprechenden Übereinkunft mitteilt. Die Verhandlungen mit der Telekom haben Monate gedauert.
Online-Billing existierte früher unter anderem bereits bei 0190-Rufnummern: Diese hatten feste Anrufer-Minutenpreise abhängig von der Folgeziffer. Das Verfahren ist aktuell noch bei 0180-Nummern mit geteilten Kosten in Gebrauch. Künftig sollen laut der neuen Absprache Auskunfts- und Service-Rufnummern im Premium-Bereich (0900) darüber angeboten werden. Der VATM versichert, dass die Kosten für Endnutzer aus dem Festnetz und Mobilfunk ab dem Zeitpunkt der Umstellung "einheitlich und maximal transparent" gestaltet würden. Bisher sind Anrufe zu Sondernummern vom Handy aus meist deutlich teurer.
Die Tarifgassen werden dann einheitlich aus allen Telekommunikationsnetzen bepreist, und zudem bleibt die Preisansage bestehen", erklärt der Verband der Telekom-Konkurrenten. Die geplante Änderung des Abrechnungsmodells gehe einher mit einer Umgestaltung der Zuteilungspläne für Auskunfts- und Premium-Dienste durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Hierzu seien bereits Gespräche mit der Regulierungsbehörde erfolgt, die den Prozess begleiten und "zeitnah neue Zuteilungsregeln für die neuen Rufnummern zur Anhörung stellen" wolle. Der VATM will die betroffenen Unternehmen über alle ab 2024 greifenden neuen Regeln "zeitnah informieren".
65 Anbieter sind registriert
Den Wegfall von Call-by-Call bezeichnet der Verband als Wermutstropfen. Voriges Jahr haben die Anbieter und die Telekom ihre Vereinbarung für Call-by-Call und Preselection noch verlängert, aber eben nur bis Ende nächstes Jahres. Die Telekom sagte damals, sie wolle den Service anbieten, solange er "im Markt nachgefragt" werde und wirtschaftlich umsetzbar sei. Bei der Einführung von Call-by-Call zum 1. 1. 1998 hat sich die Telekom noch dagegen gewehrt, mit den eigenen Rechnungen auch die Gebühren der Wettbewerber einzuziehen. Denn mit Call-by-Call purzelten die Preise.
Laut dem aktuellen Jahresbericht der Bundesnetzagentur wurden 2022 insgesamt noch über eine Milliarde Gesprächsminuten über Call-by-Call|_blank)$ und die feste Anbietervoreinstellung Preselection durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von knapp drei Prozent am Volumen der Wettbewerber und einem Prozent der gesamten Gesprächsmenge. 2010 waren es noch 15 von 92 Milliarden Minuten. In Bereichen wie Auslandsgesprächen ist das Angebot für Verbraucher laut VATM nach wie vor ein wichtiges Preiskorrektiv.
Im offiziellen Verzeichnis der zugeteilten Betreiberkennzahlen führt die BNetzA aktuell noch 65 Anbieter, die über 78 verschiedene, fünf- oder sechsstellige Vorwahlen Verbindungen anbieten oder zumindest anbieten können. Die tatsächliche Zahl der Konkurrenten dürfte allerdings geringer sein. Allein zwölf der registrierten Firmen teilen sich die selbe Adresse in der Rudi-Conin-Straße in Köln, weitere acht sitzen in der Bahnstraße in Langen in Hessen.
Quelle; heise
Das Call-by-Call-Verfahren für womöglich günstige Vorwahlnummern für Festnetztelefonate und Faxe läuft Ende 2024 aus. Damit wird es das längst groß gewordene Kind der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland bald nicht mehr geben. Grund ist, dass sich die Deutsche Telekom und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) nicht auf eine Fortsetzung über 2024 hinaus verständigen konnten. Der rechtliche Zwang, Call-by-Call zu ermöglichen, ist 2019 ausgelaufen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stellt die Deutsche Telekom das sogenannte Offline-Billing ein; es ist Voraussetzung für die "Sparvorwahlen". Beim derzeit noch aktiven Offline-Billing kann der jeweilige Anbieter sowohl die Preise als auch die Inhalte seines Dienstes vollkommen frei bestimmen. Der Gesetzgeber hat nur eine Preisobergrenze festgelegt.
Online-Billing rettet "Mehrwertdienste"
Darauf basieren neben Call-by-Call auch die teureren Sonderrufnummern wie 0900, 01805 oder 11833, die beispielsweise Auskunftsdienste umfassen. Für die Fortführung dieser Servicenummern fanden beide Seiten eine Alternative im Rahmen des weiter bestehenden "Online-Billing", wie der VATM nach Abschluss einer entsprechenden Übereinkunft mitteilt. Die Verhandlungen mit der Telekom haben Monate gedauert.
Online-Billing existierte früher unter anderem bereits bei 0190-Rufnummern: Diese hatten feste Anrufer-Minutenpreise abhängig von der Folgeziffer. Das Verfahren ist aktuell noch bei 0180-Nummern mit geteilten Kosten in Gebrauch. Künftig sollen laut der neuen Absprache Auskunfts- und Service-Rufnummern im Premium-Bereich (0900) darüber angeboten werden. Der VATM versichert, dass die Kosten für Endnutzer aus dem Festnetz und Mobilfunk ab dem Zeitpunkt der Umstellung "einheitlich und maximal transparent" gestaltet würden. Bisher sind Anrufe zu Sondernummern vom Handy aus meist deutlich teurer.
Die Tarifgassen werden dann einheitlich aus allen Telekommunikationsnetzen bepreist, und zudem bleibt die Preisansage bestehen", erklärt der Verband der Telekom-Konkurrenten. Die geplante Änderung des Abrechnungsmodells gehe einher mit einer Umgestaltung der Zuteilungspläne für Auskunfts- und Premium-Dienste durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Hierzu seien bereits Gespräche mit der Regulierungsbehörde erfolgt, die den Prozess begleiten und "zeitnah neue Zuteilungsregeln für die neuen Rufnummern zur Anhörung stellen" wolle. Der VATM will die betroffenen Unternehmen über alle ab 2024 greifenden neuen Regeln "zeitnah informieren".
65 Anbieter sind registriert
Den Wegfall von Call-by-Call bezeichnet der Verband als Wermutstropfen. Voriges Jahr haben die Anbieter und die Telekom ihre Vereinbarung für Call-by-Call und Preselection noch verlängert, aber eben nur bis Ende nächstes Jahres. Die Telekom sagte damals, sie wolle den Service anbieten, solange er "im Markt nachgefragt" werde und wirtschaftlich umsetzbar sei. Bei der Einführung von Call-by-Call zum 1. 1. 1998 hat sich die Telekom noch dagegen gewehrt, mit den eigenen Rechnungen auch die Gebühren der Wettbewerber einzuziehen. Denn mit Call-by-Call purzelten die Preise.
Laut dem aktuellen Jahresbericht der Bundesnetzagentur wurden 2022 insgesamt noch über eine Milliarde Gesprächsminuten über Call-by-Call|_blank)$ und die feste Anbietervoreinstellung Preselection durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von knapp drei Prozent am Volumen der Wettbewerber und einem Prozent der gesamten Gesprächsmenge. 2010 waren es noch 15 von 92 Milliarden Minuten. In Bereichen wie Auslandsgesprächen ist das Angebot für Verbraucher laut VATM nach wie vor ein wichtiges Preiskorrektiv.
Im offiziellen Verzeichnis der zugeteilten Betreiberkennzahlen führt die BNetzA aktuell noch 65 Anbieter, die über 78 verschiedene, fünf- oder sechsstellige Vorwahlen Verbindungen anbieten oder zumindest anbieten können. Die tatsächliche Zahl der Konkurrenten dürfte allerdings geringer sein. Allein zwölf der registrierten Firmen teilen sich die selbe Adresse in der Rudi-Conin-Straße in Köln, weitere acht sitzen in der Bahnstraße in Langen in Hessen.
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Quelle; heise