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3,2,1 - die Ebay-Falle ist meins

Anderl

MFC
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3,2,1 - die Ebay-Falle ist meins

15000-EURO-FORDERUNG Familie aus Frauenstein warnt nach böser Erfahrung vor dem CD-Verkauf im Internet
Der Weltkonzern und Online-Flohmarkt Ebay versucht mit Sprüchen wie "3,2,1-meins" oder "Täglich neue Wow-Angebote" Kunden zu werben, die Dinge, die sie "unbedingt schon immer haben wollten" oder so "schnell wie möglich loswerden wollen", bei Ebay zu kaufen oder zu verkaufen. Dass man aber auch in weniger als drei Sekunden, in eine teure Falle getappt sein kann, erfuhr die Familie Herrmann aus Frauenstein nun schmerzlich am eigenen Leibe.
Von ihren etwa 500 CDs, darunter bestimmt viele Schätze, wollte Gabriele Herrmann, die gern Oldies hört, einige verkaufen. "Ich bin schon seit einigen Jahren regelmäßig bei Ebay aktiv, kaufe günstig ein und verkaufe auch ab und an, hatte bis jetzt noch nie Probleme", sagt sie.
Vor einigen Wochen hatte die Familie plötzlich vier Briefe im Kasten, alle von einer Kanzlei Poser aus Hamburg. Der Anwalt, der Vertreter der Bands "Rubettes" und "The Sweet", zeigte Gabriele Herrman in deren Namen an, weil sie jeweils ein Titel jeder Band, die auf der CD "Best of Seventies" zu finden sind, zum Verkauf angeboten hatte. Nun sollte sie 15000 Euro (!) zahlen, weil sie gegen das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht verstoßen hatte - die beiden Titel waren geschützt.


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AW: 3,2,1 - die Ebay-Falle ist meins

hey,
kumple von mir hat die selbe erfahrung gemacht. Auch mit der Kanzlei aus Hamburg. Und es wird schwer für die frau sein da rauszukommen. Mein kumpel hat es damals verloren und musste zahlen. Die Kanzlei ist spezialisiert auf sowas!

grüsse
 
AW: 3,2,1 - die Ebay-Falle ist meins

Einfach nur traurig!! Werden auch saturn und co abgemahnt das die CDs verkaufen ??? Ich glaube bald gehen alle wieder auf trödelmarkt!
 
AW: 3,2,1 - die Ebay-Falle ist meins

Die Zeitung zeigt mal wieder: Man darf nicht zu schnell etwas drucken, wenn man null Ahnung hat. Den Streitwert mit "muss zahlen" verwechseln... Aber das erlebe ich selber häufiger, viele die solche netten Briefe bekommen, zittern bei den angesetzten Streitwerten. Dabei sind die aber nur idelle Werte, mit denen man den Wert des Unterlassungsanspruches festsetzt.
Und wie hier schon geschrieben: Diese Kanzleien sind spezialisiert, manch ein Wald- und Wiesenanwalt wird da nicht die optimale Verteidigungslinie fahren. Ich bin selber in dem Gebeit als Anwalt tätig und schüttel regelmäßig den Kopf. Zumal nach der Einführung des § 97a Abs. 2 UrhG im letzten September die Anwaltskosten begrenzt sind und auch seltenst ein Schadenersatz durchgesetzt werden kann. Da sind die besten angebotenen Vergleiche mit einem Kopfschütteln zu bewerten. Und einige Kollegen wissen nicht einmal, dass der Mandant sich ziemlich teuer verkauft.

Achja: Immer schön Filesharing machen und CD-Kopien verkaufen. Ich muss auch von irgendwas leben! *g*

Schmunzelnde Grüße fürs Wochenende

AitschPi
 
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