Das Geoblocking in der EU wird 2018 zwar gelockert, ein Durchbruch beim Thema scheiterte aber. Filme, Serien und Sportübertragungen dürfen ohne Genehmigung der Rechteinhaber weiter nicht EU-weit ausgestrahlt werden.
Wer im Mallorca-Urlaub im Sommer die Fußballübertragungen der WM oder einen Spielfilm bei ARD oder ZDF internetbasiert sehen möchte, schaut nach wie vor in die Röhre. Das Geoblocking in der EU wird 2018 gelockert, ein Durchbruch beim Thema scheiterte aber - wieder einmal - an Rechteinhabern und den Konservativen im EU-Parlament.
Deutsche Abonnenten können Netflix bald auch im Ausland nutzen.
Abos von Streamingdiensten auch im Ausland nutzen
Positiv: Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste etwa für Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu jedoch keine Pflicht. So können deutsche Free-TV-Fernsehsender nach wie vor nicht im Ausland per WLAN oder Mobilfunk gestreamt werden.
TV-Serien und Filme bleiben geographisch beschränkt
Keine Einigung gab es zudem bei der Überarbeitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie (CabSat), die auf Online-Inhalte ausgeweitet werden und den grenzüberschreitenden Konsum von Filmen, TV-Serien oder Radiosendungen ermöglichen sollte.
Wie das Portal "netzpolitik.org" berichtet, erhielt die EU-Kommission zwar Rückenwind unter anderem vom sozialdemokratischen Berichterstatter Tiemo Wölken im EU-Parlament, der sich im federführenden Rechtsausschuss (JURI) für den leichteren Zugang zu Mediatheken eingesetzt hatte. Allerdings hätten ihm insbesondere konservative Abgeordnete, gemeinsam mit einer gründlichen Lobbyarbeit der europäischen Filmindustrie, einen Strich durch die Rechnung gemacht, hieß es. Die kulturelle Vielfalt Europas und die finanzielle Absicherung der Filmschaffenden stünden auf dem Spiel, lautete das Argument. Somit beschränkt sich die geplante Aufhebung des Geoblockings nur auf Nachrichtensendungen und aktuelle Meldungen, nicht aber auf Filme, Serien oder Sportübertragungen.
Wie "netzpolitik.org" weiter berichtet, wäre es selbst trotz der gewünschten Erleichterungen den Produzenten weiterhin möglich gewesen, ihre Lizenzen geographisch zu begrenzen, also den Vertrieb von Filmen oder Sendungen effektiv auf ein oder mehrere Länder zu beschränken. Unter anderem mit diesem Argument hätte die Industrie Stimmung gegen den Verordnungsentwurf gemacht.
Diese Vereinfachung bei der Lizenzierung würde "in erster Linie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten privilegieren, zu Lasten der Verhandlungsposition unabhängiger Programmlieferanten", heißt es in einem Appell der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft. Zudem hätte die EU-Kommission versucht, in dem Bereich das Ursprungslandprinzip einzuführen, was die "exklusive gebietsbezogene Lizenzvergabe von Film- und Fernsehrechten behindert" hätte.
Quelle: teltarif
Wer im Mallorca-Urlaub im Sommer die Fußballübertragungen der WM oder einen Spielfilm bei ARD oder ZDF internetbasiert sehen möchte, schaut nach wie vor in die Röhre. Das Geoblocking in der EU wird 2018 gelockert, ein Durchbruch beim Thema scheiterte aber - wieder einmal - an Rechteinhabern und den Konservativen im EU-Parlament.
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Deutsche Abonnenten können Netflix bald auch im Ausland nutzen.
Abos von Streamingdiensten auch im Ausland nutzen
Positiv: Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste etwa für Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu jedoch keine Pflicht. So können deutsche Free-TV-Fernsehsender nach wie vor nicht im Ausland per WLAN oder Mobilfunk gestreamt werden.
TV-Serien und Filme bleiben geographisch beschränkt
Keine Einigung gab es zudem bei der Überarbeitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie (CabSat), die auf Online-Inhalte ausgeweitet werden und den grenzüberschreitenden Konsum von Filmen, TV-Serien oder Radiosendungen ermöglichen sollte.
Wie das Portal "netzpolitik.org" berichtet, erhielt die EU-Kommission zwar Rückenwind unter anderem vom sozialdemokratischen Berichterstatter Tiemo Wölken im EU-Parlament, der sich im federführenden Rechtsausschuss (JURI) für den leichteren Zugang zu Mediatheken eingesetzt hatte. Allerdings hätten ihm insbesondere konservative Abgeordnete, gemeinsam mit einer gründlichen Lobbyarbeit der europäischen Filmindustrie, einen Strich durch die Rechnung gemacht, hieß es. Die kulturelle Vielfalt Europas und die finanzielle Absicherung der Filmschaffenden stünden auf dem Spiel, lautete das Argument. Somit beschränkt sich die geplante Aufhebung des Geoblockings nur auf Nachrichtensendungen und aktuelle Meldungen, nicht aber auf Filme, Serien oder Sportübertragungen.
Wie "netzpolitik.org" weiter berichtet, wäre es selbst trotz der gewünschten Erleichterungen den Produzenten weiterhin möglich gewesen, ihre Lizenzen geographisch zu begrenzen, also den Vertrieb von Filmen oder Sendungen effektiv auf ein oder mehrere Länder zu beschränken. Unter anderem mit diesem Argument hätte die Industrie Stimmung gegen den Verordnungsentwurf gemacht.
Diese Vereinfachung bei der Lizenzierung würde "in erster Linie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten privilegieren, zu Lasten der Verhandlungsposition unabhängiger Programmlieferanten", heißt es in einem Appell der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft. Zudem hätte die EU-Kommission versucht, in dem Bereich das Ursprungslandprinzip einzuführen, was die "exklusive gebietsbezogene Lizenzvergabe von Film- und Fernsehrechten behindert" hätte.
Quelle: teltarif
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