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IPTV Netflix und Sky Go im Urlaub streamen - Reform im EU-Parlament

Es ist nicht das Ende von Geoblocking. Die für Verbraucher lästige Sperre wird es aber seltener geben. Das heißt zum Beispiel: Bundesliga für Mallorca-Urlauber ja, für Spanien-Auswanderer noch nicht.

Ob Filme, Serien oder Bundesliga - der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bislang ziemlich frustrierend enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“.

Damit soll bald Schluss sein. Am 18. Mai stimmt das EU-Parlament über eine neue Verordnung ab, nach der Verbraucher auf Reisen innerhalb von Europa uneingeschränkt Abonnements etwa für Netflix, Amazon Video oder das Sportangebot von Sky Go nutzen können sollen.

Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. „Produktionen werden nämlich immer nur für ein Land verkauft“, sagt der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD). Durch Geoblocking verhinderten Anbieter deshalb den Zugriff. So konnten Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub oder während eines Auslandaufenthalts in vielen Fällen nicht nutzen.

Die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrecht. Wenn jemand aus dem EU-Ausland gucke, werde so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere, sagt Wölken. Verbraucher sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.

Damit das Ganze funktioniert, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen.

In den kostenlosen Mediatheken der Fernsehsender werden Zuschauer deshalb wahrscheinlich auch in Zukunft auf Geoblocking stoßen. Die neuen Regeln ermöglichen neben Bezahldiensten zwar auch Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen. „Für unsere freie Mediathek wird sich deshalb erst einmal nichts ändern“, sagt Matthias Bohlig von ProSiebenSat1.

Die neuen Regeln gelten außerdem nur für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Neben einem Urlaub soll Umfasst sein es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.

Anfang Juni müssen die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2018.

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Quelle; INFOSAT
 

Anhänge

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EU-Parlament macht Weg frei für Nutzung von Streaming-Abos im Ausland

In wenigen Monaten werden Verbraucher Abos für Streaming-Dienste wie Netflix im Ausland genauso nutzen können wie daheim. Das EU-Parlament billigte am Donnerstag, den 18. Mai, in Straßburg die dafür nötige Gesetzesänderung.

Bisher verhinderten die Dienste den Zugriff häufig, weil ihnen die Rechte fehlen, um die Inhalte auch im Ausland anbieten zu können. Am Urheberrecht ändert die neue Verordnung nichts. Wenn jemand im EU-Ausland sein Abo für Serien, Filme, Musik oder Videospiele nutzen will, wird stattdessen künftig so getan, als ob er von zu Hause aus zugreift. Zusatzgebühren darf es nicht geben.

Die neuen Regeln gelten allerdings nur für «vorübergehende» Auslandsaufenthalte - etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben.

Die Mitgliedstaaten müssen der Reform, die ab Anfang 2018 gelten soll, noch offiziell zustimmen, was aber nur noch eine Formsache ist.

Quelle; INFOSAT
 
Keine Beschränkungen für Streaming-Abos im EU-Ausland
Das EU-Parlament billigt ein Verbot von Einschränkungen bei der Nutzung kostenpflichtiger Streaming-Abos im EU-Ausland. Bisher ist der Zugriff auf Musik oder Filme im Streaming-Verfahren oft nur im Heimatland möglich. Das wird sich bis nächstes Jahr jedoch ändern.

Ab 2018 gibt es mehr Freiheit für Kunden von Streaming-Abo-Diensten. Wer etwa für Amazon Prime Video, Netflix, Sky, Spotify oder einen ähnlichen Anbieter zahlt, kann die Inhalte derzeit oft nicht nutzen, wenn er sich im Ausland befindet. Das wird sich bald zumindest innerhalb der EU ändern. Denn das EU-Parlament hat eine dafür nötige Gesetzesänderung mit deutlicher Mehrheit gebilligt. Bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen gab es 586 Stimmen für das Vorhaben.

Urheberrecht bleibt unverändert
Anbieter solcher Streaming-Abos verhindern bisher oft den Zugriff darauf, wenn sich der Kunde im Ausland aufhält - auch innerhalb der EU. Dieses als Geoblocking bezeichnete Verfahren darf dann nicht länger angewendet werden. Die Ausstrahlungsrechte für die Inhalte gelten oftmals nur für ein bestimmtes Land und damit haben Anbieter gerechtfertigt, dass die Inhalte im Ausland oft nicht zur Verfügung stehen.

Das berücksichtigt das EU-Parlament, daher müssen die Anbieter so tun, als ob sich der Kunde im eigenen Land befindet, wenn er sein Streaming-Abo im EU-Ausland nutzen möchte. Dafür dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Noch ist unklar, ob die Diensteanbieter möglicherweise allgemein die Abogebühren erhöhen.

Kunden sollen ihre bezahlte Leistung nutzen können
Die EU will sicherstellen, dass Kunden ihre bezahlte Dienstleistung auch im EU-Ausland nutzen können. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass der Zugriff auf die Dienste nur bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gewährleistet sein muss - wenn sich der Kunde also im Urlaub befindet oder aber eine längere Zeit im Ausland tätig ist. Die Anbieter werden daher dazu verpflichtet, den Wohnsitz ihrer Kunden zu prüfen und abhängig davon die betreffenden Inhalte zur Verfügung zu stellen.

Die EU-Kommission gestattet den Diensteanbietern künftig, das Heimatland des Kunden über ausgewählte Verfahren zu verifizieren. Dazu gehört eine elektronische Identifizierung, die Berücksichtigung der Zahlungsdaten, Steuerkenndaten, die Postanschrift oder die IP-Adresse. Dabei müssen die Unternehmen ihre Kunden darüber informieren, welches Verfahren zur Identifizierung verwendet wird und wie die betreffenden Daten geschützt werden.

Ab Anfang 2018 könnte es so weit sein
Im nächsten Schritt wird der Entwurf formell vom EU-Ministerrat gebilligt, danach müssen die EU-Staaten der neuen Regelung offiziell zustimmen. Das gilt als reine Formsache. Derzeit wird damit gerechnet, dass die neue Richtlinie ab Anfang 2018 für Diensteanbieter gelten wird.

Generell gilt die Verpflichtung nur für kostenpflichtige Abo-Dienste. Wenn Streaming-Inhalte ohne Bezahlung angeboten werden, gelten diese Vorgaben nicht. Aber auch diese Anbieter können ihre Dienste entsprechend anpassen, damit Reisende im EU-Ausland auf die heimischen Inhalte zugreifen können.

Quelle; golem
 
Streaming: EU-Rat besiegelt gelockertes Geoblocking auf Reisen
Die EU-Staaten haben den Kompromiss für einen Verordnungsentwurf zur "grenzüberschreitenden Portabilität" von Inhaltsdiensten wie Netflix & Co offiziell bestätigt. Die neuen Regeln gelten von 2018 an.

Nach dem EU-Parlament hat am Donnerstag auch der Ministerrat eine im Februar getroffene Übereinkunft besiegelt, wonach ungerechtfertigtes Geoblocking bei Streaming-Diensten beendet werden soll. Der Entwurf für eine Verordnung zur "grenzüberschreitenden Portabilität" bezahlter Online-Inhalte sieht vor, dass EU-Bürger ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik künftig auch auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten nutzen können. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt treten die Bestimmungen im ersten Quartal 2018 direkt in Kraft, sie brauchen nicht erst in nationales Recht umgesetzt zu werden.

Eine genaue Frist für die Erlaubnis zur Mitnahme von Online-Inhalten im digitalen Binnenmarkt haben die EU-Gesetzgeber nicht vorgegeben, sie sprechen von "zeitweilig". Neben Urlaub sollen auch temporäre "Studien- und Geschäftsaufenthalte" in anderen Mitgliedsstaaten abgedeckt werden. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Dienste.

Öffentlich-rechtliche Sender, die über Rundfunkgebühren finanziert werden, können selbst entscheiden, ob sie ihre Programme unter vergleichbaren Bedingungen portabel machen. Kritiker beklagen, dass das grundsätzliche Geoblocking-Problem nicht gelöst werde. Verbraucher könnten weiterhin nur Dienste nutzen, die in ihrem Land angeboten werden.

Anbieter wie Amazon, Netflix, iTunes, Maxdome, Sky Go oder Spotify müssen nun "angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen" ergreifen, um den hauptsächlichen Wohnort eines Nutzers und seine Rechte zu überprüfen. Dafür in Frage kommt vor allem eine elektronische Identifizierung, für die Zahlungsdetails, öffentlich verfügbare Steuerinformationen, Postanschriften sowie IP-Adressen herangezogen werden können. Die Dienstleister müssen ihre Kunden darüber informieren, welche Verifikationsverfahren sie einsetzen, und für einen "angemessenen" Datenschutz sorgen.

Quelle; heise
 
da haben sie das chaos perfekt gemacht
ich sag ja immer
die die da sitzen haben den knall nicht gehört
 
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