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IPTV Auch im Urlaub bald voller Zugriff auf alle Inhalte von bezahlten Streamingdiensten

Auch im Urlaub bald voller Zugriff auf alle Inhalte von bezahlten Streamingdiensten

Ab Anfang des Jahres 2018 gilt in der EU eine neue Regelung für den Abruf von Programminhalten von bezahlten Streamingdiensten wie Netflix, Amazon oder auch maxdome. Als Grundlage für das Angebot gilt ab dann das Heimatland und nicht der Aufenthaltsort.

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Gute Nachrichten für Viel-Urlauber und Pendler im europäischen Ausland. Ab 2018 gilt eine neue Regelung bezüglich des Umfanges der gebuchten Pakete bei Streamingdiensten wie Netflix, Amazon, maxdome, aber auch Spotify und Co. Bisher wurde man oft mit einem ganz anderem oder einem eingeschränkten Angebot seines bezahlten Streaming-Dienstes im Urlaub bzw. im europäischen Ausland konfrontiert und konnte so sein Abo gar nicht allumfänglich nutzen. Dies wird sich ab dem Jahr 2018, zumindest in den EU-Staaten, ändern.

Ob Filme, Serien oder Musik, bezahlt man für einen Streaming-Dienst, so soll man, auch wenn man nicht in den eigenen vier Wänden bzw. im Heimatland unterwegs ist, den Zugriff auf das volle Paket aus der Heimat haben. Darauf einigten sich Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und der EU-Staaten letzte Woche.

Der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip dazu: „Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“.

Grundlage ist nun also immer das Angebot des Heimatlandes und im Ausland muss mindestens dieses verfügbar sein. Es darf aber auch gern noch zusätzliche Inhalte geben, wenn man im Urlaub ist. Das wird nicht ausgeschlossen. Dies ist zum Beispiel schon bei Netflix der Fall, wo man auch das Angebot des jeweiligen Aufenthaltslandes noch zusätzlich nutzen kann.

Ebenso soll dies nun für Amazon, Spotify und viele andere Streaming-Dienstleister in Sachen Film, Serie und Musik gelten. Die hinterlegten Zahlungsdaten werden für die Angebotsfilterung und -offerierung herangezogen, eine Begrenzung des bezahlten Angebots des Heimatlandes zum Beispiel durch Geoblocking soll nicht mehr erfolgen. Diese Neuerung gilt allerdings nicht für öffentlich zugängliche, freie Angebote wie Mediatheken der öffentlich-rechtlichen TV-Sender zum Beispiel. Na, der nächste Urlaub im Jahr 2018 kann nun also getrost wieder ohne Terminabgleich mit der Ausstrahlung der Lieblingsserie auf Amazon Prime Video geplant werden.

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