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Hardware & Software 1&1: Keine Garantie für WLAN-Router

Wer monatlich für die Hardware zahlt, erwartet im Schadensfall Ersatz für den Router. Dass dies nicht immer so ist, zeigen wir am Beispiel der 1&1 Hardware-Option.

Der heimische Router ist Dreh- und Angelpunkt im Netzwerk und erfüllt zunehmend Aufgaben, die über die reine Internetversorgung des Haushalts hinausgehen. Viele DSL-Kunden haben jedoch keinen eigenen Router in ihrem Besitz, sondern ein Gerät von ihrem Anschluss-Anbieter oder über einen Dienstleister gemietet. Dies hat den Vorteil, dass in der Regel ein hochwertiges Gerät erworben wird, das alle Funktionalitäten des Anschlusses unterstützt. Im Schadensfall wird der Router ohne weitere Kosten für den Kunden ausgetauscht und dabei sogar im manchen Fällen durch ein aktuelleres Modell ersetzt.

Bei 1&1 ist das anders.

1&1-Festnetztarife nur mit Hardware

Hardware-Option bei 1&1: Was passiert, wenn der Router kaputt geht?

Beim Internetanbieter aus Montabaur muss bei der Buchung eines DSL- oder VDSL-Anschlusses zwingend ein Router hinzubestellt werden. teltarif.de erreichen regelmäßig Anfragen von Lesern, ob dies zulässig ist, schließlich gilt ja seit 1. August 2016 die sogenannte Router-Freiheit. Das Gesetz zur Routerfreiheit besagt jedoch nur, dass ein beliebiger Router vom Kunden eingesetzt werden darf. Die Kopplung von Anschluss und Hardware ist jedoch nicht verboten. In unserem großen Überblicksartikel zur Routerfreiheit gehen wir auf diesen Umstand ausführlich ein.

Wer bei 1&1 und den Marken GMX und Web.de die "Hardware Option" mit dem 1&1 WLAN-Router oder dem 1&1 HomeServer Speed bucht, zahlt in 24-Monats-Tarifen eine zusätzliche monatliche Gebühr von 2,99 Euro bzw. 4,99 Euro. Bei Tarifen mit 1-monatiger Laufzeit fällt darüber hinaus eine Einmalgebühr von 49,99 Euro an. Auf den ersten Blick erfreulich: Die Hardware geht nach 24 Monaten in das Eigentum des Nutzers über. Wer den Tarif kündigt, darf den Router behalten.

"Hardware-Option" unkündbar

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Quelle; teltarif
 
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