Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).
Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (z. B. Kindergeld) und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 113.000 (Stand 2023) Beschäftigten (davon arbeiten 42.900 in den gemeinsamen Einrichtungen – den Jobcentern – und 5.200 in der Familienkasse) eine der größten Behörden in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt eine eigenständiger Tarifvertrag.
Ihr Saldo beträgt 2023 voraussichtlich 1,7 Milliarden Euro. Dabei wird für das Jahr 2023 erstmals wieder mit einem leichten Überschuss gerechnet.
Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit.