Das neue TKG wirkt bedingt: Deutsche Verbraucher konnten 2022 viel mehr Anträge auf Schlichtung eines Disputs mit einem Telefon- oder Internetprovider stellen.
Viel mehr Arbeit hat die Schlichtungsstelle der deutschen Bundesnetzagentur im abgelaufenen Jahr 2022 bekommen. Mehr als 3.000 Verbraucher wurden vorstellig, 2389-mal stellten sie dann auch einen Antrag auf Schlichtung eines Konflikts mit einem Telefonieanbieter oder einem Internet Service Provider (ISP). Das ist ein Zuwachs um fast die Hälfte (+47 Prozent), gab es 2021 doch 1622 Schlichtungsfälle für die Bundesnetzagentur.
Das geht aus dem Jahresbericht der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor. Den Zustrom möglich gemacht hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Dezember 2021. Zum einen sind damit neue Sachverhalte für die Schlichtung hinzugekommen. Zum anderen ist für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens nun lediglich erforderlich, dass der Zwist in Zusammenhang mit Konsumentenschutz-Bestimmungen des TKG steht. Früher waren die Anforderungen an die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens höher.
Darüber wurde gestritten
Häufigster Anlass für ein Schlichtungsverfahren waren Auffassungsunterschiede bezüglich geschlossener Verbraucherverträge, speziell hinsichtlich Abschluss, Beendigung und Laufzeiten. Fast ein Drittel aller Streitschlichtungsanträge (32%) entfallen auf diesen Themenbereich.
Störungen der Leistung führten zu einem Viertel der Anträge (24%), nicht zufriedenstellende Bandbreite bei der Datenübertragung zu einem Achtel (12%) und Beanstandungen von Abrechnungen zu einem Neuntel (11%). Seltener waren Wohnsitzwechsel (4%), Anbieterwechsel (1%) oder Anschlusssperren (1%) die anlassgebende Beschwer. Immerhin jeder siebte Antrag (14%) war allerdings ein Vertragsdisput, der nicht nach dem TKG zu beurteilen war.
Insgesamt lagen bei 18 Prozent der Anträge die Voraussetzungen für ein Wirken der Schlichtungsstelle nicht vor. Sie eröffnete 1968 Verfahren in dem Berichtsjahr und konnte (mitsamt einiger 2021 eröffneter Verfahren) 2351 Akten schließen. Bei diesen 2351 konnte sie in 886 Fällen (38%) eine Übereinkunft der Beteiligten vermitteln. In 65 Fällen (knapp 3%) unterbreitete die Einrichtung einen Vorschlag, der aber nur in 30 Fällen angenommen wurde.
Mangelhafte Mitarbeit: Fast die Hälfte zeitigt kein Ergebnis
Leider musste Schlichtungsstelle 1.082 Verfahren (46%) ohne Ergebnis beenden. Denn in 618 Fällen hat sich das betroffene Unternehmen schlicht geweigert, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Da blieb den Verbrauchern nur, zu zahlen oder vor Gericht zu ziehen. In 429 Fällen hat der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen, und in 35 Fällen hat eine der Parteien den von der Schlichtungsstellen unterbreiteten Vorschlag abgelehnt.
Im Berichtsjahr dauerte die Bearbeitung der Verfahren vom Eingang des Antrags bei der BNetzA bis zum Abschluss des Verfahrens im Durchschnitt neun Wochen. Der Zeitraum vom Datum der Vollständigkeit der für das Verfahren benötigten Unterlagen bis zur Unterbreitung des Schlichtungsvorschlages betrug im Durchschnitt sechs Wochen. Grenzüberschreitende Fälle gab es keine. Die österreichische Telecom-Regulierungsbehörde RTR betreibt ebenfalls eine Schlichtungsstelle. Ihr Jahresbericht 2022 liegt noch nicht vor.
Quelle; heise
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Viel mehr Arbeit hat die Schlichtungsstelle der deutschen Bundesnetzagentur im abgelaufenen Jahr 2022 bekommen. Mehr als 3.000 Verbraucher wurden vorstellig, 2389-mal stellten sie dann auch einen Antrag auf Schlichtung eines Konflikts mit einem Telefonieanbieter oder einem Internet Service Provider (ISP). Das ist ein Zuwachs um fast die Hälfte (+47 Prozent), gab es 2021 doch 1622 Schlichtungsfälle für die Bundesnetzagentur.
Das geht aus dem Jahresbericht der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor. Den Zustrom möglich gemacht hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Dezember 2021. Zum einen sind damit neue Sachverhalte für die Schlichtung hinzugekommen. Zum anderen ist für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens nun lediglich erforderlich, dass der Zwist in Zusammenhang mit Konsumentenschutz-Bestimmungen des TKG steht. Früher waren die Anforderungen an die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens höher.
Darüber wurde gestritten
Häufigster Anlass für ein Schlichtungsverfahren waren Auffassungsunterschiede bezüglich geschlossener Verbraucherverträge, speziell hinsichtlich Abschluss, Beendigung und Laufzeiten. Fast ein Drittel aller Streitschlichtungsanträge (32%) entfallen auf diesen Themenbereich.
Störungen der Leistung führten zu einem Viertel der Anträge (24%), nicht zufriedenstellende Bandbreite bei der Datenübertragung zu einem Achtel (12%) und Beanstandungen von Abrechnungen zu einem Neuntel (11%). Seltener waren Wohnsitzwechsel (4%), Anbieterwechsel (1%) oder Anschlusssperren (1%) die anlassgebende Beschwer. Immerhin jeder siebte Antrag (14%) war allerdings ein Vertragsdisput, der nicht nach dem TKG zu beurteilen war.
Insgesamt lagen bei 18 Prozent der Anträge die Voraussetzungen für ein Wirken der Schlichtungsstelle nicht vor. Sie eröffnete 1968 Verfahren in dem Berichtsjahr und konnte (mitsamt einiger 2021 eröffneter Verfahren) 2351 Akten schließen. Bei diesen 2351 konnte sie in 886 Fällen (38%) eine Übereinkunft der Beteiligten vermitteln. In 65 Fällen (knapp 3%) unterbreitete die Einrichtung einen Vorschlag, der aber nur in 30 Fällen angenommen wurde.
Mangelhafte Mitarbeit: Fast die Hälfte zeitigt kein Ergebnis
Leider musste Schlichtungsstelle 1.082 Verfahren (46%) ohne Ergebnis beenden. Denn in 618 Fällen hat sich das betroffene Unternehmen schlicht geweigert, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Da blieb den Verbrauchern nur, zu zahlen oder vor Gericht zu ziehen. In 429 Fällen hat der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen, und in 35 Fällen hat eine der Parteien den von der Schlichtungsstellen unterbreiteten Vorschlag abgelehnt.
Im Berichtsjahr dauerte die Bearbeitung der Verfahren vom Eingang des Antrags bei der BNetzA bis zum Abschluss des Verfahrens im Durchschnitt neun Wochen. Der Zeitraum vom Datum der Vollständigkeit der für das Verfahren benötigten Unterlagen bis zur Unterbreitung des Schlichtungsvorschlages betrug im Durchschnitt sechs Wochen. Grenzüberschreitende Fälle gab es keine. Die österreichische Telecom-Regulierungsbehörde RTR betreibt ebenfalls eine Schlichtungsstelle. Ihr Jahresbericht 2022 liegt noch nicht vor.
Quelle; heise