Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Provider generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadensersatz geben - unter einer Bedingung. Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn...