Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 1. Juli von der gleichen Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie auf Island, in Liechtenstein und Norwegen profitieren. Das gilt zumindest dann, wenn die jeweilige Technologie im besuchten Land verfügbar ist. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Konkret heißt das etwa, dass jemand mit einem Mobilfunkvertrag, der die 5G-Nutzung umfasst, 5G auch ohne Aufpreis im Reiseland nutzen darf, wenn die Technologie dort verfügbar ist. Ein Anspruch auf eine neuere Mobilfunktechnologie als die zu...