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Grundsteuer - Frage

andi2002

Meister
Registriert
16. Februar 2016
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Hallo zusammen,

in unserem Haus befinden sich zwei Wohnungen, einmal EG, einmal OG.

Wie gebe ich da die neue Grundsteuer an ? Berechnet sich das über die Quadratmeter je Wohnung ? Benötige ich in Elster 2 Angaben, einmal EG einmal DG ?

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Haus dein Eigentum ist, oder du Miteigentümer bist, mußt du beide Wohnungen angeben,
hier ne PDF Anleitung (die gilt immer noch), und noch ein Video.
Video Grundsteuer Elster
 

Anhänge

  • Klickanleitungen_ELSTER-Grundsteuer-Formulare.pdf
    744,7 KB · Aufrufe: 38
Es geht darum, was ich leider nirgends finde.

Ich habe zwei Bescheide vom Finanzamt bekommen mit jeweils einer separaten Aktenzeichennummer je Wohnung. Flurstück ist auf beiden dasselbe

Aktenzeichen 1: Wohnung EG 140m2
Aktenzeichen 2: Wohnung OG 160m2
Grundstücksfläche 500m2

D.h. Ich muss für jede Wohnung ein separates Elster formular abgeben ?
 
Auf dem Hauptformular gebe ich ja die komplette Grundsfläche an.

Unter Punkt 11: Zur wirtschaftlichen Einheut gehörender Anteil: Zähler: Hier gebe ich dann nur den Anteil der Wohnung an ? Z.B 120/1000 ?
 
Ja, bin alleineigentümer.


Laut Aktenzeichen gehören zwei Flurstücke zu dieser Wohnung, diese Grenzen direkt nebeneinander. Dies ist aber nicht der Fall.

Grundstück A gehört zu den Wohnungen, das passt, das sind die Wohnung von Beitrag 1.

Grundstück B hat allerdings nichts mit den Wohnungen zu tun. Wie gehe ich hier vor ?
 
In beiden Aktenzeichen kommt, also beide Schreiben vom Finanzamt ist zweimal das Grundstück B aufgeführt. Fällt dann nicht 2x die Grundsteuer für dieses Grundstück an ?
 
Jede wohnung hat doch wahrscheinlich einen anteil an grundstück b, oder.
 
Nein, Grundstück B hat mit den Wohnungen nichts zu tun, sondern nur Grundstück A
 
Dann hättest du schon immer 2 x die Grundsteuer für das selbe Grundstück bezahlt. Das sind nähmlich die Daten, welche dem Finazamt bis jetzt vorgelegen haben.
Du kannst doch die kostenlose Beratung anrufen, wenn du Hilfe brauchst.
 
Und schau mal in die teilungserklärung, denn da steht ob auch anteile von b zu den wohnungen gehören. Vermutlich sind es 2 flurstücke, die zu der wirtschatlichen enheit gehören.
Schau mal hier:
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Eine hotline hat bawü wohl wirklich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im übrigen sind die Furstücke mit Nummern versehen, (Beispiel Flur 1/25, 2/25) und es wird für jedes Flurstück nur eimal Steuer verlangt
 
Also kann es auch möglich sein, dass ich für dasselbe Flurstück z.B. Nr 1234/1 zwei Schreiben mit zwei unterschiedlichen Aktenzeichen bekomme ?
Abgeben muss ich beide Aktenzeichen, sonst zahle ich evtl. Strafe. Da bei beiden Aktenzeichen dieselbe Person eingetragen ist, zahle ich auch nur einmal ?
 
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