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Funktioniert Sky 1SD/HD bei Solo Verträgen ohne Sky Hardware!

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Sky sagt, Sky1 funktioniert auch mit V14 im eigenen Receiver. Im eigenen zugelassenen Receiver.

Bleibt wie immer die Frage, welche Geräte zugelassen sind. PR HD 1000 wird mit seiner Seriennummer auch 2016 akzeptiert bei online Buchung, so auch bei Zweitkarte ("Zur Technikbestellung" und Seriennummer eingeben).

Dass es aktuell trotzdem für Sky1 nicht geht, ist AGB-Verstoß von Sky. Muss man abwarten, wie es weitergeht.
 
MBs Märchenstunde wieder...

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Der HD 1000 jedenfalls ist es nicht mehr seit paar Wochen und natürlich (schon vorher) E2-Boxen (auch wenn viele noch das Glück haben, dass diese mit Oscam & Co. ohne Einsatz des CI- Moduls funktionieren). Als Gegenbeweis kannst Du ein Link zu einem Teil (aktuelles Dokument, Unterseite) der Sky-Homepage liefern.

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Das widerspricht der Erfahrung von Tulpenknicker und anderen Mitgliedern hier im Forum, seit paar Wochen geht es mit dem HD 1000 nicht mehr. Talk - Kein Receiver und kein CI+ Modul
Was vor paar Monaten war, ist jetzt (für Entscheidung über Verlängerung usw.) egal und höchstens für Fälle vor dem Entzug der Zulassung des HD 1000 interessant.

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Wieso? Die Verträge, wo es mit dem HD 1000 offiziell möglich war, wurden vor Erscheinen von Sky 1 und somit ohne diesen Sender abgeschlossen.
 
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Sky äußert sich kunterbunt zum PRHD1000. Es gibt Schreiben aus Sommer 2016, er sei seit Oktober 2015 nicht mehr zertifiziert, aber auch, er sei nach wie vor zertifiziert.

Am 29.08.2016 bestätigte Sky mir schriftlich, der PR HD 1000 könne zum neuen Vertrag Sky SAT genutzt werden.
Aber teste es doch selbst: einloggen, Abo erweitern, zweitkarte wählen.
Dann klick auf "Zur Technikbestellung" und wähle "nutze bisherigen Receiver" dann wird die Seriennummer abgefragt. Bitte gib SN des HD 1000 ein, die beginnen immer mit 21111... (14stellig). Dann hast du deine Antwort.
Sky-Homepage ist rechtlich zu Gunsten Sky irrelevant, es zählen Bestellmaske, AGB, Auftragsbestätigung, Vertrag.
Für den Kunden gilt, was er für sich auf Sky.de oder in der Werbung als Zusage entdeckt, aber nicht jeder nutzt Internet.
Sky kann also in seinen AGB auf Homepage-Seite verweisen oder eine Telefonnummer angeben zur weiteren Info. Steht aber nichts zum Receiver dazu in den AGB, kein Link.
SN des HD 1000 folgt gleich hier....

EDIT: 21111008997791. nicht Knurren, testen...

Mein Vertrag gilt nicht für einzelne Sender, sondern für Pakete. Welche Sender zu den Paketen gehören? Grins, siehe Homepage von Sky
Wer jetzt neuen Vertrag online abschließt ohne Leihgerät, hat der Sky1 im Vertrag? Wer kündigte und telefonisch ohne Leihgerät heute verlängert, hat auch neuen Vertrag. Hat er AGB im Vertrag? Hat er AGB und Leihgerät im Vertrag? Wenn im Kundencenter nichts davon steht...

Tipp also: Vertrag ohne Leihgerät verlängern und weiterhin mit alphacrypt nutzen.
Dann hat man Vertrag ohne Leihgerät. Sky dann mitteilen, dass man den HD 1000 nutzt. Ein Leihgerät wurde ja nicht vereinbart. Gerichte: "Sky muss Vertrag erfüllen mit dem vereinbarten Kundenreceiver."

Und nun ist wirklich mal gut. Bitte Urteile 2016 akzeptieren.

Manche User verlängern immer mit dem HD1000 alle zwei Monate durch Anruf bei Sky, manche haben Freischaltung auf Dauer für HD 1000 durchgesetzt.

Spaß-Frage: ist der PR HD 1000C noch zugelassen für neue Verträge mit Sky über Kabel?
Bitte nicht weiter fragen und prüfen, es geht hier um Sky....
 
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das ist aber kein argument. denn es ist nicht einzusehen, daß andere kunden mit sky leihhardware dann besser gestellt sind. die können sky 1 mit ihrer leihardware sehen. nur die leute, die noch mit eigener hardware abgeschlossen haben, sind dann betroffen. das wäre in meinen augen eine unzulässige ungleichbehandlung.
 
Wer das Thema ernst nimmt, beantwortet folgende Frage:
Sky versendete ja bis Juli 2015 jahrelang Solo V14 an jeden, der darum bat. Dabei fragte Sky nicht, welche Hardware der Kunde nutzen wollte.

Was hat Sky also dabei zehntausendfach als Hardware zum Vertrag mit V14 zugelassen, welche Geräte, mal ganz konkret.
Wer dies nicht prüft und beantworten möchte, möchte auch keine Wahrheit hören.

(Hinweis: Humax iCord 250 HD und PR HD 1000 waren schon 2014 aus dem Handel verschwunden... außer einstellige Zahl an Restgeräten im Handel online und diversen Gebrauchtgeräten)
 
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Welches gerichtliche Urteil, was einem Sky-Kunden die Benutzbarkeit eines uralten Humax HD1000 für sein Sky-Abo zugesteht???

Das Urteil des Amtsgerichts Eutin hat nur geurteilt, dass es einem Sky-Kunden zusteht, seinen eigenen Receiver zu verwenden, wenn dies ein beweisbarer Vertragsbestandteil ist. Welches Receiver-Modell als undeneigener Receiver es sein soll, hat das Gericht nicht entschieden und müsste vom Kunden bewiesen werden, dass ein bestimmtes Receiver-Modell vertraglich vereinbart wurde. Ein Screenshot eines Online-Auftrages ist im allgemeinen nicht beweissicher, da es nur erstmal die einseitige Annahme eines unverbindlich.lichen Angebotes ist. Außerdem ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, weil der Kläger und nicht Sky Berufung vor dem Landgericht beantragt hat.

Das Urteil des Amtsgerichts Achern ist da noch unzutreffender, weil der Sky-Kunde nur eine rückwirkende Vertragsaufhebung vom Gericht zugesprochen bekommen hat. Er kann also seinen Receiver gar nicht mehr für Sky verwenden, ohne Sky-Vertrag.
 
der Kunde nannte jeweils seinen Receiver PR HD 1000. darüber hatten Gerichte zu urteilen. Weder Sky (!) noch das Gericht überlegten, der PR HD 1000 sei nicht mehr zugelassen.

Aber da auch du nicht 1 min Zeit nimmst, um zu testen, ob Sky.de die Seriennummer weiterhin akzeptiert und auch keine Antwort kommt, welche Geräte Sky bei Solo V14-Verträgen jahrelang zugelassen hat, möchtest du auch nur Gegenan reden statt Argumente zu nennen, wissen wir ja schon. Gähn

Rechtslage ist klar. Kläger hat nachweislich HD 1000, dann darf nicht gegen Leihgerät getauscht werden, Sky hat jeweils Urteil anerkannt.
Kläger in Achern hat alle Forderungen zu 100% durchgesetzt, Sky muss alle Kosten tragen und rückwirkend Geld erstatten.

Auflösung für Scherzfrage: Sky akzeptiert in der Bestellmaske auch weiterhin n PR HD 1000C für Kabelverträge.

Und Sky versendet weiterhin Solo V14, wenn man entsprechend mit eigenem Receiver bestellt, aber nicht immer, sehr uneinheitlich mittlerweile. Also bestätigt damit den Vertrag gemäß Screenshot. Und in der Auftragsbestätigung steht nirgendwo, man müsse Leihgerät verwenden. Man bekommt Solo V14. Und wer Leihgerät hat, kann es zurücksenden, Sky trägt es kommentarlos aus. Leihverträge darf man jederzeit beenden und stattdessen eigene Hardware nutzen, steht nirgendwo etwas anderes, sondern genau so in den AGB.
 
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das kann wirklich nur eine scherzfrage sein :D für reine kabelverträge ist sky hardware zum glück noch irrelevant. zudem hat der PR HD 1000C und der PR HD 1000S nichts miteinander zu tun ;-) wenn der eine aus augen von sky noch zugelassen ist, kann der andere das nicht sein, wenn sie ihn in ihren v14 verträgen nicht mehr akzeptieren... nach deinen aussagen tun sie das aber angeblich immer noch... ich persönlich kenne aber auch mindestens 2 user, bei denen das nicht geklappt hat.
 
Wenn ich jetzt bei Sky anrufe, sagt der Sky-CCA, der HD 1000 geht nicht mehr. Bin ich mir sicher.
Aber bestell doch mal jetzt Zweitkarte und gehe auf "Zur Technikbestellung" und wähle als Receiver für Zweitkarte eigenen bisherigen Receiver. Dann will Sky deine SN wissen. Die vom HD 1000 wird akzeptiert. (nur zum Test; geht nur, wenn man keine Zweitkarte bisher nutzt...)

Warum ist der PR HD 1000 angeblich nicht mehr zugelassen? Laut mancher Sky-Aussage, weil er kein Update kann. Kann der HD 1000C auch nicht, der wird akzeptiert.

Also alles unsachliche Ausreden. Sky fragt bei Kabelverträge auch die Sereinnummer ab. Manche Geräte werden akzeptiert, manche nicht. Der Hd1000C ist noch aktuell okay.

hier zum PR HD 1000 ein Sky-Vertrags-Fachmann im Chat:
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Christoph von Sky und ich chatteten mal 'ne Runde am 29.08.2016, das Datum hatte ich extra angeführt im Gespräch ;-) (mein iPad)
 
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Fazit zum Thema: Sky muss alle Sender der gebuchten Pakete, auch Sky1, auch in den vereinbarten Kunden-Geräten freischalten laut AGB.
Dazu wird es weitere Urteile geben.
Derzeit stellt sich Sky vertragswidrig noch quer.
 
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Moment.

Das ist doch mal ein genialer Ansatz.

Mit welchem Recht werden zwei absolut baugleiche Receiver, die sich nur in ihrem Empfangsweg unterscheiden, unterschiedlich hinsichtlich der Verschlüsselung beurteilt werden?

Ich glaube nicht, das Sky vor Gericht dafür eine rechtlich relevante Begründung abliefern kann.

Somit muss Sky auch jedem Nutzer Sky1/Sky1HD über Sat freischalten, wenn diese Sender im Kabelnetz mit dem PR HD 1000 empfangbar sind.
 
da das 2 unterschiedliche receiver sind, kann man da meiner meinung nach nicht so argumentieren. die unterscheiden sich ja logischerweise auch technisch voneinander. nur wenn sky einen bei vertragsabschluss akzeptiert, haben sie sich selber ein ei ins nest gelegt ;-)
 
Bei der Beurteilung der "Zertifizierung" kann es ja einzig und allein nur um die Verschlüsselung und die Erfüllung beim Jugendschutz gehen.

In diesem Punkt werden sich die Geräte zu 100% gleich sein.

Daher ist der Empfangsweg auch völlig nebensächlich.
 
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