DVB-T2 HD
DEB König
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Beide Urteile von Amtsgerichten haben nicht dazu geführt, dass die Kläger heute Sky-Programme mit einem Humax HD1000 sehen können.
Im ersten Fall könnte der Kläger gar nicht nachweisen, dass vertraglich die Nutzung eines Humax HD1000 über die Vertragslaufzeit vereinbart wurde, so dass Sky auch nicht gerichtlich verpflichtet wurde, dies zu ermöglichen. Da dieses Urteil dem Kläger nicht gerecht erschien, hat er Berufung vor dem Landgericht beantrag, so dass das Urteil vom Amtsgericht überhaupt nicht rechtswirksam geworden ist.
Im zweiten Fall wurde Sky auch nicht gerichtlich verurteilt, heute noch die Benutzung eines Humax HD1000 zu ermöglichen. Vielmehr lautet das Urteil, dass der (Verlängerungs-)Vertrag rückwirkend unwirksam iund aufzulösen ist.
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