Ich hatte vor 3 Jahren etwas bei eBay gekauft, und dann wieder verkauft. Der Käufer hatte festgestellt, das der Gegenstand gestohlen war. Ich habe deswegen vor Gericht gestanden und vor Gericht gab ich glaubhaft an, das es NICHT ersichtlich war, das es sich hier um eine gestohlene Sache handelte. Ich bekam ein 100%igen Freispruch. Meines her achten, ist es nur eine Sache, wie gut der Anwalt ist.zu 1. interessiert keinen Menschen vor Gericht
1. ich hatte noch nie davor eine originale dreambox und auch keine ovp in der hand um sagen zu können ich hätte gewusst wie eine originale ausschaut
zu 1. interessiert keinen Menschen vor Gericht
.......wie ist es jetzt mit den blackboxen und optiboxen usw? kriegt man mit diesen auch probleme?
Auch wenn die Boxen nicht als Clones in der beschreibung angegeben werden,muss mann als Käufer auch einige Sachen hinterfragen.
wenn das auf den boxen steht hätte der zoll sie nicht einkassiert das tun die in der regel nur wenn das teil klar als Dreambox (egal ob 500, 600, 70xx, 800, 8000) zu erkennen ist.
...... wie kommst du auf sowas
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