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Schreiben vom DM Anwalt

yamyam

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Hallo gemeinde
habe aus der Schweiz 5 DM500 sat bestellt privat für meine Familie, mir war nicht bekannt durch den Verkäufer das die Clones sind,auf der seite stand auch nichts.Brief vom zoll bekommen paket für mich da,ich dachte das ich die Mwst nach zahlen muß,aber der Beamte hat sie einbehalten und sie direkt mit Anwalt die Seriennr. überprüfen lassen ,hat sich fest gestellt sind Clone Boxen daruf hin habe schreiben bekommen mit Unterlassungs und Verpflichtungserklärung das ich unterschreiben muß.
Hat jemand einen Rat ???


Brief.......

Um die Sache ohne gerichtliche Weiterungen und auf einem möglichst akzeptablen Kostenniveau abschließend zu bereinigen, wird Ihnen folgender Vorschlag unterbreitet:

1. Die beschafften Produkte werden vom Hauptzollamt auf Ihre Kosten vernichtet

2. Sie geben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wonach sich sich verpflichten, entsprechende Plagiate zukünftig nicht mehr zu importieren.

3. Sie übernehmen die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstandenen Anwaltskosten und erstatten unserer Mandantin den durch den Import entstandenen Schaden

4. Sie erteilen Auskunft in welchen Umfang in der Vergangenheit von Ihnen entsprechende Produkte beschafft, angeboten und in Verkehr gebracht wurden.

5. Sie erteilen Auskunft über die Lieferanten

------Unterlassungserklärung

1. es unter Anerkennung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges an die Dream Multimedia zu zahlende Vertragsstrafe von 10.100,00 Euro zu unterlassen, mit den Originalprodukt "Dreambox" verwechselbare Fälschungen, Plagiate und nicht von Dram Multimedia authorisierte TV Receiver Boxen im Bereich der EU anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen, zu importieren oder zu Exportieren oder die genannten Handlungen begehen zu lassen.

2 Auskunft erteilen über Art und Umfang der begangenen unter 1. genannten Handlungen

3. der Herausgabe gegebenenfalss auf Lager befindlicher Stücke zum Zwecke der Vernichtung

4. dem Grunde nach anzuerkennen, verpflichtet zu sein dem Unterlassungsgegner den entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen

5. zuzustimmen dass das Beschlagnahme Zollamt die beschlagnahmten Produkte vernichtet und hierfür die Kosten zu übernehmen

6. die Kosten für die Rechtsdurchsetzung durch die Patentanwälte in Höhe einer 1,5 Geschäfstgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG, §§
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, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 RVG aus einem gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € (
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) nebst Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG, Gesamt-Nettobetrag: 1.589,00 € zu erstatten



Danke für jeden Rat
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Krasse sache!!!!


Würde mal zum Anwalt gehn.
Halt uns da aml auf dem laufenden,
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Warum kaufst Du sowas im Nicht-EU-Raum? Klar, dass der Zoll da aufmerksam wird bei 5 Geräten.
Bei uns im Boardshop gibt es die 500er Clone ohne Zollrisiko zu kaufen.

Ich kann Dir auch nur raten einen Fach- Anwalt zu Rate zu ziehen. Wir Laien haben da keine große Peilung, ob und wie Du da halbwegs kostengünstig wieder raus kommst. Ob die Summen die da veranschlagt werden real sind.
Ich hoffe, Du hast eine Rechtschutzversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Auf der Seite Stand ja nichts das es Clone ist, habe als gäubiger Bürger dort bestellt, habe gedacht zahle mein zoll und ist alles ok,

Rechschutz deckt so etwas nicht ab,kauf auser EU ist ein Risikokauf somit ist das nicht gedekt,habe ich mitlerweile von meiner Versicherung mit bekommen
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

dann gehe zu ein anwalt erkläre im dein problem und wenn er sagt da kann mann was machen dann bezahlst du lieber anwalt als den zoll .
Ein anwalt findes du über google die auf solche sachen speziallisiert sind mein rat hatte auch schonmal probleme mit dem zoll aber das waren keine dreamboxen sondern luxus Uhren hehehehe clone hehehehe
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Lege erstmal Widerspruch gegen die verweigerte Deckungszusage der Versicherung ein. Dir wird hier nicht der "widerrechtliche" Einkauf ausserhalb der EU zur Last gelegt sondern ein Verstoss gegen Markenrechtliche Schutzbestimmungen. Es handelt sich also in erster Linie mal um Zivilrecht. Dieses muss durch deine Rechtschutzversicherung abgedeckt sein. Die Deckungszusage können die dir nur verweigern wenn du wissentlich "Markenfälschungen" eingeführt hast. In deinem Fall ist hier aber deine Versicherung dir gegenüber in der Beweispflicht. Die RVS lehnen gern die erste Deckungsanfrage in solchen Sachen ab vor allem wenn du persönlich als Versicherungsnehmer anfragst und nicht durch deinen Anwalt anfragen lässt. Auf jeden Fall rate ich dir dringend davon ab diese Unterlassungserklärung ohne Anwaltlichen Rat vorab zu unterschreiben, da es sich hierbei um eine Schuldannerkenntnis deinerseits handeln würde und dies Schadenersatzansprüchen von DMM gegen dich Tür und Tor öffnen würde und für dich auch nicht absehbar ist in welcher Grössenordnung sich diese befinden. Sollte der Shop wo du diese Clones gekauft hast wirklich nicht darauf hinweisen dass es sich um Replikate handelt so würde ich mich schnellstmöglich mit denen in Verbindung setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten sowie eine Betrugsanzeige deinerseits gegen den Anbieter erstatten. Dies wird dir sicherlich nicht dein Geld zurückbringen aber deine Chancen erheblich steigern was eine Auseinandersetzung mit DMM angeht.
So dies als kleinen Rat meinerseits, aber jetzt mal unter uns die DM 500 werden schon seit einigen Jahren nicht mehr als Original hergestellt also denke ich mal du solltest dir schon im klaren gewesen sein was du da bestellt hast - oder?
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Habe deinen Beitrag gerade nochmal genauer durchgelesen. Hehe cleverer Anwalt nimmt als Gegenstandwert der Auseinandersetzung die angedrohte Vertragsstrafe von 10.000 € multipliziert das ganze dann mal 5 (waren ja 5 Cloneboxen ) und berechnet daraus dann seine Gebühren. Also da kann ich dich beruhigen damit wird er nicht durchkommen. Der Gegenstandswert muss hier nach dem Originalverkaufswert der DM 500 berechnet werden, da dies der Schden ist der DMM enstanden ist. Mit den normalen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsordnung) Gebühren wäre somit eine Gebühr von ca. 300,- € gerechtfertigt. Die 10.000,- € Vertragsstrafe dürfte er erst dann als Gegenstandswert addieren wenn DMM sie von dir, also im Wiederholungsfall, verlangen würde.
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Das ist ein super Rat von Dir , Danke
wenn man sich damit aus kennt schon , habe das erst 2 tageb mit bekommen das die nicht mehr hergellt wird.
Habe das hier eingebracht das es anderen auch nicht so geht wie mir,
was meint du wiviele leute nicht wissen das die nicht mehr hergestellt werden?
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

Dafür gibts unten rechts den Danke Button :).

Mein Rat geh zum Anwalt lass den eine Deckungsanfrage machen und dann erstatte Anzeige gegen den Shop. Und mit etwas Glück kommst mit einem blauen Auge davon.
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

schrieb ich dir auch schon in der PN...
sofort zum Anwalt und das machen lassen.
Mit einem blauen Auge wirst du nicht davon kommen...wird jedenfalls etwas teuer und die Boxen sind auch weg.
 
AW: Schreiben vom DM Anwalt

also meine meinung zu diesem thema ist:


machen wir uns doch nichts vor jungs.
niemand bestellt im ausland und nimmt an , das wären orginal receiver.
vor allem 5 zu einem relativ niedrigem preis.

das du nichts geahnt hast, nehme ich dir nicht ab.
die anwälte werden dies auch nicht.

einem kollegen ist das gleiche passiert.
du wirst die anwaltskosten bezahlen müssen und wärst raus aus der sache.
mit der unterlassungserklärung wirst du beim nächsten mal besser darauf achten, was du bestellst.

selber schuld, buche das als lehrgeld ab.

cya


p.s der gegenstandswert von 50.000 euro ist natürlich lächerlich.
der kollegen hatte ca. 600 bezahlen müssen, bei 10 clones.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Brief kenne ich doch. Unterschreib das Teil erstmal nicht. Ein bekannter musste genau wegen den selben misst 5000€ hin legen. Das musste er binnen 3 Tage da das ganze sonst beim Richter gelandet wäre. Mein bekannter hatte im übrigen ein richtigen Medien Anwalt gehabt der auch noch etwas über 1000€ kostete. Ganz rechtens ist es aber auch nicht was die bei mein bekannten abgezogen haben da Dream Multimedia weder eine Anzeige erstattet hat oder gar etwas wusste. So hatte der Medien Anwalt die gegnerichen anwaltskosten wenigstens unterdrücken können.


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AW: Schreiben vom DM Anwalt

@subseven 1970
meine Meinung , die Schweiz mitten im Europa ist für mich vertrauenswürdig


bedanke mich Rechtherzlich an alle ,
 
Der deutsche zoll sieht das aber etwas anders. Es ist einfacher wenn man rüber fliegt, aus eigen Erfahrung musste ich feststellen das sie da nicht so pingelig sind und überhaupt nix kontrollieren, es sei denn du fliegt in die Schweiz denn da geht es ja um die €.


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