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Sky Deutschland ZAK entscheidet: neuer Premiere-EPG medienrechtlich unbedenklich

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die medienrechtliche Unbedenklichkeit des neuen Premiere-EPG festgestellt.
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"Die von Premiere angezeigten Veränderungen der Benutzeroberfläche der interaktiven Premiere-Decoder entsprechen den Anforderungen des § 52c Abs. 1 RStV und der Satzung über die Zugangsfreiheit zu den digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 RStV (Zugangs- und Plattformsatzung)", so der Beschluss der ZAK.

Premiere hatte dargestellt, dass neben der unveränderten Senderliste und der Favoritenliste, die der Zuschauer selbst einstellen kann, die interaktiven Decoder künftig eine Genresortierung anbieten. So soll dem Premiere-Zuschauer eine weitere nutzerfreundliche Suchoption eröffnet werden.

Innerhalb der Genresortierung werden die Premiere-Angebote an die erste Stelle gesetzt. Andere Pay-Angebote, sowie die frei empfangbaren Angebote des jeweiligen Genres werden anschließend gelistet.

Nach Ansicht der ZAK sind die Anforderungen an eine chancengleiche und diskriminierungsfreie Darstellung erfüllt, da die Hauptsendeliste unverändert bleibt und sich die Suchoptionen für den Zuschauer vergrößern. Hinzu kommt, dass die angezeigte Änderung der Benutzerführung nur auf den interaktiven Premiere-Decodern implementiert wird. Dabei geht Premiere nachvollziehbar davon aus, dass Abonnenten von Premiere-Angeboten diese auch vorrangig nutzen.

"Herangezogen wurde bei der Entscheidung auch die Überlegung, dass andere Pay-TV-Anbieter mit der gewählten Sortierung zwar hinter Premiere, dennoch aber besser als in der bisherigen Darstellung gelistet werden. Für Free-TV-Angebote gilt, dass diese bereits in der Senderliste angemessen abgebildet sind", heißt es in einer Mitteilung des Aufsichtsgremiums.

"Elektronische Programmführer sind ein Mehrwert des digitalen Fernsehens. Wir begrüßen Bemühungen, hierbei die Nutzerfreundlichkeit weiter zu entwickeln", so der Beauftragte der ZAK für Plattformregulierung und Digitalen Zugang, Dr. Hans Hege.

"Weil EPGs für den Zugang der Sender zum Zuschauer immer bedeutender werden, ist dabei zumindest in den Grundfunktionen die chancengleiche und diskriminie*rungsfreie Darstellung aller Sender zu gewährleisten."

Es handelt sich vorliegend um die erste Entscheidung der ZAK in dem neuen Bereich der Plattformregulierung. Diese wird nun von der zuständigen Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein umgesetzt.
quelle: digitalfernsehen.de
 
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