AW: Wohin mit keys? DM-500s
Ist das eigentlich alles so schwer zu verstehen ??? Du schreibst immer von Codes. Es gibt keinen Code!! Basta
Du richtest 1 Box (DM500) als Server mit der Abokarte im internen Cardreader ein. In der cccan.cfg auf der Box im Pfad var/etc schreibst du eine F-line für jede weitere Box, die du mit dem Server verbinden willst, ungef. so
F: spielhalle1 passwort 0 0 0 { 0:0:1 }
F: spielhalle2 passwort 0 0 0 { 0:0:1 }
usw.
In jeder Box in der Spielhalle (ausser die Serverbox) schreibst du in die cfg
C: deinedyndns.dyndns.org 12000 spielhalle1 passwort no
C: deinedyndns.dyndns.org 12000 spielhalle2 passwort no
usw. usw.
dyndns für den Server musst du anlegen (kostet nix)
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
diesen brauchst du, weil der Inetanschluss am Server normal jeden Tag eine neue öff. IP von deinem Provider bekommt. Das ist natürlich erstmal scheissse. Aber dafür gibt es eben dyndns. Jede Box muss über Inetanschluss verfügen.
Die Idee in einer oder mehrere öff. Spielhallen CS Boxen einzurichten ist einfach nur haarstreubend und gemeingefährlich. Da kannst dir auch gleich selbst die Kugel geben. Ich gib dir keine 12 Monate und sie haben dich beim Ars....... Jetzt bring mal dein Hirn in Schwingungen und denk mal selbst drüber nach.
Denn im Grunde genommen darfst du das normale Abo für 16-60 € im Monat nicht mal öffentlich laufen lassen. Ein richtiges legales Abo für deine Spielhalle wird dich geschätzte 4000 € pro Jahr und pro Spielhalle kosten (Premiere Sports Bar Abo) und beinhaltet nur Sport. Das geht nach m². Wenn Sie dich erwischen, das du ein illegales Abo auch noch auf 21 Spielhöllen verteilst, dann versprech ich dir, bekommst du dein Hinterteil nie wieder hoch im Leben.
Ich habe wirklich schon viele Bekloppte Dinge in diesem und auch anderen Foren gelesen, aber das hier toppt alles.
Hier der Auszug aus den AGB´s
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Bei einer öffentlichen
Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung
von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen. In dem Fall, dass der Abonnent seine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung zur öffentlichen Vorführung von Angeboten nutzt (insbesondere
im Gastronomiesektor), ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden
Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung und kann bis zu maximal
€ 7.000,00 betragen. Der Abonnent ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche
Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes
vorbehalten
....und wenn du dann immer noch sowas Beklopptes verwirklichen willst (denn jeder ist ja seines eigenen Glückes Schmied), dann lass dir sagen, wenn du die richtige Karte bekommst, brauchst nur 1 Abo und nicht 8. Die Karte schafft das.
:fie::fie:Nee,nee, was ist das krass. Ich brech echt ab hier