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Hardware & Software Windows 10 Lizenzkeys: Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen

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Da macht ein Anwalt in eigener Sache viel Wirbel, um (zahlungskräftige) Mandanten zu finden. Wegen ein...zwei... aus dubiosen Quellen gekauften Keys wird doch niemand verfolgt. Wenn dann die Händler, die damit gutes Geld verdient haben und sich dann auch einen Anwalt leisten müssen.
 
Ist es nicht so, dass wenn man legal gekauft hat und bezahlt, mit Rechnung bei einem offizellen Händler und alles nach deren AGB, dass man da als Käufer nicht in Haftung genommen werden kann? Unbeachtet zu welchen Preis, denn nur auf Grund eines sehr günstigen Preises Menschen zu kriminalisieren, sehe ich das Verhalten der Behörden selbst als kriminell. Das scheint mir alles sehr dubios, was die Herren der Staatsanwaltschaften da tun.
 
Die Problematik ist schon etwas komplexer. Was eine Windows-Lizenz einzeln kostet, kann man ja wissen (wenn man sie direkt von Microsoft kaufen würde). Ein deutlich niedriger Preis kann dann ein offensichtliches Anzeichen dafür sein, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Ist beim Kauf von Helerware ähnlich, der Käufer erwirbt kein Eigentumsrecht, egal was der Verkäufer vielleicht auch zusichert. Letztlich greift immer, Unwissenheit (des Käufers) schützt nicht vor Strafe. Und sein wir doch mal ehrlich, wer eine besonders günstige Windows-Lizenz gekauft hat, weiß (meist sehr) genau, warum er das getan hat und dass es nicht (ganz) rechtlich sein kann.
 
Deshalb sage ich, lieber eine Windows 7/8 Lizenz kaufen, oder wen vorhanden für Windows 10 Nutzen.
 
Und sein wir doch mal ehrlich, wer eine besonders günstige Windows-Lizenz gekauft hat, weiß (meist sehr) genau, warum er das getan hat und dass es nicht (ganz) rechtlich sein kann.
Grundsätzlich ja, aber wenn ich meinen Windows-Key bei einem Händler kaufe (nicht privat von irgendwelchen dubiosen Quellen), muss ich
doch nicht noch nachhaken und den Beweis fordern, dass ich den Key verwenden darf, zumal diese Händler auch noch andere Software
entsprechend günstig anbieten, wie z.B. die Office-Pakete mit der Volumenlizenz.
 
Als Privatanwender gibt es für mich aber auch Grenzen des Wissens. Wie geschrieben, Händler, Erklärung,
dass der Key verwendet werden darf, dazu in manchen Fällen noch einen COA-Aufkleber, also das sollte
für mich dann doch wirklich reichen. Ansonsten machen wir uns fertig, wenn ich alle derartigen Käufe
wieder und wieder hinterfrage.
 
Zuletzt bearbeitet:
COA Hologramm-Aufkleber mit Product-Key bekommt man nicht für ein paar Euro oder er ist gefälscht. Ob man eine gute gemachte Fälschung als Käufer hätte erkennen müssen, glaub ich dann auch nicht. Irgendeine Grenze für Anhaltspunkte, was legal oder illegal ist, gibt es auch aus richterlicher Sicht. Ein extrem niedriger Preis ist jedenfalls ein für jedermann erkennbares Indiz, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
 
Normalerweise ist diese vorgehensweise richtig. Was ruft der Hersteller für eine Preis auf, um dann zu schauen, wer es günstiger anbietet. Doch man kann ja auch eine "gebrauchte" Lizenz erwerben. Setzt man in diesem Fall eine Lizenz mit einem Gegenstand, sagen wir mal ein Auto gleich, dann sollte die gebrauchte Lizenz ebenso wie das gebrauchte Auto günstiger sein. Doch ist das immer ersichtlich was einem angeboten wird? Beim Auto kann man den KM-Stand als Merkmal zur Einschätzung heranziehen. Bei einem Lizenzschlüssel wird das schwierig, wenn es nicht grade einen Aufkleber mit Jahreszahl dazu gibt.

Das jetzt die Justiz mit solcher Bauerfängerei belastet wird...keine Worte. Sind denn schon alle Mörder, Vergewaltiger, Kinderfi**er eingesperrt, dass man sich jetzt in Größenordnungen um sowas kümmern kann??
Man sollte jedoch im Zivilrecht auch die (regelmäßige) Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) beachten. Je nach Vorwurf, ist es das Papier nicht wert, worauf solche "Vorladung" gedruckt ist. Aber wenn von bspw. 100 Leuten mit Vorladung, nur 10 hingehen und sich durch Unwissenheit selbst belasten, dann klingelt schon mal die Kasse.
 
Ja genau. Als Privatkäufer habe ich doch nicht beim Verkäufer nachzuhaken woher der Key ist. Zudem billigen Anbieter fast alle derzeit aus der Bucht rausgeflogen sind. Weil wenn ich schon viele Angebote mit über 2.000 Käufern sehen denke ich nicht da dort den Käufern das vorgeworfen werden kann. Eher wird MS die Keys sperren und die Käufer vllt zu einem Keykauf von ihnen zwingen.
 
Zu einem privat legal erworbenen Product-Key gehört der entsprechende Aufkleber mit dem Product-Key, außer vielleicht, wenn man direkt bei Microsoft privat eine Product-Lizenz kauft.

Dass sich die Staatsanwaltschaft vielleicht auch um die Käufer illegal verkaufter Product-Keys kümmert, könnte mit einem Beweissicherungsverfahren im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer zusammenhängen. Deshalb dann auch eine „Zeugenbefragung“ der Käufer ohne Vorwurf einer „Straftat“ gegenüber der Käufer. Aber auch als Zeuge (Käufer) muss man sich nicht mit einer Aussage selber einer Straftat (Erwerb illegaler Produkt-Lizenzen) bezichtigen und kann die Zeugenaussage deshalb verweigern.
 
Ein extrem niedriger Preis ist jedenfalls ein für jedermann erkennbares Indiz, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Aber dann müsste ich bei jedem Kauf wissen, wie der Originalpreis wäre und dann überlegen, ob ich vielleicht
einem unrechtmäßigen Erwerb auf den Leim gehen würde - ich denke, das kann niemand von mir verlangen.

Ich habe für mehrere Leute PCs zusammengebaut und wenn ich jeden fragen würde, ob derjenige weiß, was eine
Windows 7 oder 10 Lizenz kostet, würde ich garantiert nicht mal eine annähernd richtige Antwort bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu schreibt winfuture.de (verwendete Quelle):
Zitat:

Aussage zunächst verweigern​

So schreibt etwa Kläner Rechtsanwälte: "Bestenfalls wird eine voreilige Aussage gegenüber den Ermittlern keinen Schaden anrichten. Schlimmstenfalls belasten Sie sich aber selbst und meist in der Annahme, dass Sie die Sache klären konnten. Wer etwa freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz auf seinem Rechner installiert zu haben, der hat den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bereits gestanden und ist der Falle der Ermittler aufgesessen." Tobias Kläner rät deshalb: "Bitte bedenken Sie stets, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, keine Aussage zu machen. Davon sollten Sie vorerst immer Gebrauch machen."

Danach sollte man Akteneinsicht einfordern und ggf. einen Anwalt einschalten. Das empfiehlt sich ohnehin, denn es ist auch nicht genau klar, welche Fälle hier überhaupt verfolgt werden. Es ist aber zu vermuten, dass es hier um die besonders günstigen Keys von nur wenigen Euro geht und nicht um Fälle wie jenen des bekannten Key-Händlers Lizengo.
 
Als Beschuldigter, also derjenige gegen den ermittelt wird, hat man grundsätzlich das Recht, gar keine Aussage zur Sache machen zu müssen. Als Zeuge in einer Ermittlungssache muss man zur Sache Angaben machen, außer wenn gegen Ehegatten (o.a. nahe Verwandte?, weiß ich nicht genau) ermittelt wird oder man sich selbst einer Straftat belasten würde. Eine Aussageverweigerung in diesen Fällen kann auch nicht gegen einen als Tateingeständnis gewertet werden.
 
Tausende Verfahren wegen unseriöser Microsoft-Lizenzen

Wer einen sehr günstigen Lizenzschlüssel für Microsoft-Produkte kauft, muss mit einer Vorladung durch die Polizei oder einer Hausdurchsuchung rechnen.

Wegen des Kaufs unseriöser Software-Lizenzen von Microsoft-Produkten hat es in den vergangenen Jahren schon Tausende Verfahren gegen die Käufer gegeben. In den zurückliegenden sieben Jahren habe die Zahl der Verfahren im "niedrigen fünfstelligen Bereich" gelegen, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Anfrage von Golem.de mit. Die dortige Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen habe in den vergangenen Jahren "zahlreiche Umfangsverfahren" wegen unseriöser Lizenzschlüssel für Windows oder Office-Pakete geführt.

Zudem seien regelmäßig Verfahren an die Staatsanwaltschaften am Sitz des Käufers abgegeben worden. "Die Anzahl der abgegebenen Verfahren dürfte ebenfalls im niedrigen fünfstelligen Bereich liegen", hieß es weiter. Auch aktuell seien "mehrere Umfangsverfahren anhängig".

Die Verfahren richteten sich zwar in erster Linie gegen die Verkäufer, aber auch gegen die Käufer von nicht-lizenzierter Software. Dazu sei die Staatsanwaltschaft wegen des Legalitätsprinzips verpflichtet. Ermittelt werden in diesen Fällen wegen (gewerbsmäßiger) unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach den Paragrafen 106, 108, und 108a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Auch Vorwurf der Geldwäsche

Über entsprechende Vorladungen der Polizei an Käufer hatte in der vergangenen Woche das Blog Tarnkappe.info berichtet. Dabei werde den Käufern nicht nur eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche.

Von ähnlichen Fällen berichtet auch der Koblenzer IT-Anwalt Tobias Kläner. "Verschiedene Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln momentan wegen des Kaufs eines Microsoft Windows 10 Aktivierungskeys auf Ebay im Jahr 2020 zum Preis von 2,50 Euro", schreibt er auf seiner Webseite. Der Anwalt warnt davor, der Vorladung nachzukommen und sich selbst zu belasten. "Wer etwa freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz auf seinem Rechner installiert zu haben, der hat den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bereits gestanden und ist der Falle der Ermittler aufgesessen."

Auf Anfrage von Golem.de sagte Kläner: "Weil die Ermittlungen wenig ergiebig waren, kam es in ein paar Einzelfällen in Rheinland-Pfalz tatsächlich auch zur Anordnung von Hausdurchsuchungen." Seine Kanzlei habe bundesweit bereits "über 100 beschuldigte Ebay-Käufer entsprechender MS Office Lizenzen vertreten".

Bis zu drei Jahren Haft möglich

Der Strafrahmen liegt in diesem Fall auch bei einem nicht gewerbsmäßigen Verstoß bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auf Anfrage von Golem.de machte die Staatsanwaltschaft Koblenz keine Angaben darüber, ob Strafzahlungen bereits gegen Käufer verhängt worden seien. "Ob das für die Bestrafung zuständige Gericht eine Geldstrafe verhängt oder ob eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Vorstrafen des Beschuldigten und dem Vorliegen eines strafmildernd zu berücksichtigenden Geständnisses ab", hieß es weiter. Wer regelmäßig solche Lizenzen kaufe und sie beispielsweise gewerblich nutze, müsse mit einer höheren Strafe rechnen.

Microsoft geht regelmäßig mit juristischen Mitteln gegen Verkäufer günstiger Produktschlüssel vor, so auch im vergangenen Jahr gegen den Anbieter Lizengo. In einer Erklärung des US-Unternehmens hieß es damals: "Ein funktionierender Product-Key ist nicht gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Product-Keys sind keine Lizenzen, sie dienen lediglich dazu, dass derjenige Kunde, der bereits ein Nutzungsrecht ('Lizenz') für ein Computerprogramm erhalten hat, dieses installieren und aktivieren kann."

Quelle; golem
 
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