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Wie lange auf Handwerker warten trotz AB

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boxer75

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Moin,

mal angenommen man hat für eine Handwerkerleistung eine Auftragsbestätigung wo
drin steht was und wann gemacht werden soll, das ganze verzögert sich aber(mittlerweile 8 Wochen),
weil einmal das bestellte Material später ankam, einmal weil MA ausgefallen sind,
Besteht die Möglichkeit den Auftrag zu stornieren bzw. bestehen gesetzliche Wartezeiten wo "zumutbar" sind?
Ich mein der Handwerker wartet auch nicht ewig seine Kohle...
Evtl. hat jemad schon Erfahrung damit gemacht.
 
Klar kannst du den Auftrag stornieren, wenn du aber schon bezahlt hast, könnte Probleme geben mit Rückzahlung, sollte aber auch gehen

Kannst direkt ein anderen Handwerker beantragen

Eine, zwei wochen sind ok, aber 8 Wochen ist einfach verasche

Gesendet von meinem SM-A166B mit Tapatalk
 
Du musst den Handwerker schriftlich in Verzug setzen. Also eine angemessene Frist.
Lässt er diese Frist auch verstreichen, kannst du die Rechnung kürzen oder vom Vertrag zurücktreten.

Ist ein Termin genannt worden bis wann die Leistung vollbracht sein wird?
 
Wo hast du denn den Quatsch her mit "Rechnung kürzen " ?
Du kriegst ne Rechnung die 10-15% über dem Kostenvoranschlag liegen darf. Und Terminverschiebung rechtfertigt keine Kürzung .
Du willst ja schließlich trotzdem die volle, und nicht bloß die dreiviertel, Leistung haben.
Allerdings steht es dir frei, bei großen Verzögerungen, ne neue Firma zu suchen und vom Vertrag zurückzutreten. Wenn du eine Firma auf die schnelle findest, die kurzfristig freie Termine hat.
 
Erzähle kein Müll wenn du keine Ahnung hast.
Der Handwerker vereinbart mit dir ein Vertrag in dem er auch angibt bis wann er die Leistung vollbringen muss. Ist ist hier drüber, kannst du eine Verzug in Form einer gekürzten Rechnung.

Dafür muss der Handwerker ein Termin genannt haben, bis wann die Arbeit fertig sein wird.

Deshalb habe ich extra danach gefragt, ob ein Termin der Fertigstellung vereinbart wurde.

Wenn nicht, Handwerker in Verzug setzen und das schriftlich. Und dann kann er vom Vertrag zurücktreten.

Mit einem genannten Fertigstellungstermin kann er die Rechnung kürzen.

Für die vereinbarte Leistung.

P.s Du glaubst nicht was ich schon auf Baustellen gesehen habe, wo Handwerker Abends (Sonntags) angetroffen wurden, weil sie diese Verzugsstrafen fürchten um den vereinbarten Termin einzuhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Verständnis: Bisher wurde keinerlei Leistung am Haus direkt erbracht, in der AB steht:

Termin war vor knapp 8 Wochen.
ich beziehe mich auf diesen Text, die Frage: Welche "Toleranzen" gibt es?
Material hat er anscheinend bestellt und bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du bis jetzt nichts gezahlt hast, kannst sofort zurücktreten, 1-2 Wochen wäre echt ok, aber 2 Monate drüber ist bei keinem Handwerker angebracht

Und anscheinend bestellt heißt nicht das er es auch gemacht hat

Gesendet von meinem SM-A166B mit Tapatalk
 
kannst du eine Verzug in Form einer gekürzten Rechnung
Nein, so einfach ist das nicht. Dann muss auch das im Vertrag stehen und im Vorfeld festgelegt worden sein.

Und in diesem Fall, ist hoffentlich noch kein Geld geflossen. Da bleibt nur der Rücktritt vom Vertrag.
 
Wichtig ist was genau im Vertrag steht.
Sollte durch den Verzug keine Folgearbeiten durch andere Handwerker ausgeführt werden, wird der Handwerker noch weit höhere Kosten haben.

Wichtig ist, dass ein genauer Termin der Fertigstellung im Vertrag steht. Oft wird dann sogar die Vertragsstrafe mit in den Vertrag aufgenommen.
Da die Vertragsbestandteile mir nicht bekannt sind, könnte sich meine Aussage nicht ganz auf dein Fall beziehen.

Dein Problem wird aber sein, ob du ein anderen Handwerker finden wirst, der dir das schneller macht, wenn du vom Vertrag zurücktreten wirst.

Aktuell sind einige Handwerker sehr angespannt. Das sie nicht einmal dir zusagen werden.

@Derek Buegel

Während dem Schreiben hast du natürlich das richtig schon genannt.

Was genau steht im Vertrag und wurde vereinbart.
 
Bisher ist kein € geflossen, was mich eben ärgert ist, ich habe damals explizit gefragt, wie realistisch ist die Erledigung in der besagte KW möglich,
wegen Zwei/Drei Wochen sag ich OK, aber was soll das mehr Aufträge anzunehmen als man bewältigen kann.
 
Erzähle kein Müll wenn du keine Ahnung hast.
Ich bin auf dem Bau "groß geworden ". Bin gelernter Maler und Lackierer.
P.s Du glaubst nicht was ich schon auf Baustellen gesehen habe, wo Handwerker Abends (Sonntags) angetroffen wurden, weil sie diese Verzugsstrafen fürchten um den vereinbarten Termin einzuhalten.
Für Sonn- und Feiertage brauchst du ne Sonderregelung, sonst macht dir das Gewerbeamt ruckzuck die Bude dicht, wenn das raus kommt.
 
Es kommt auf die Art der vereinbarten Leistung an, was man als Terminverzug tolerieren kann oder muss. Aber mehrere Monate Verzug sind mit höchster Wahrscheinlichkeit nie tolerierbar. Egal ob ein Termin in der Auftragsbestätigung genannt wurde, den Handwerksbetrieb schriftlich auffordern, die vereinbarten Arbeiten vollständig bis zu einem bestimmten Datum vollständig zu erbringen und bei Verzug den Rücktritt vom Vertrag androhen. Bisher wurde ja der lange Verzug toleriert.
 
Ich würde nochmal das Gespräch suchen und um eine verbindliche Aussage bitten, bis wann die Arbeiten erledigt werden. Gleizeitig kannst du ja die Stornierung des Auftrages androhen. Du solltest dich aber vorher um einen Plan B bemühen, denn die Handwerksbetriebe laufen teilweise immer noch auf dem Zahnfleisch, was die Abarbeitung der Aufträge angeht. Mein Cousin baut grade und hat teileweise so hohe Angebote bekommen, dass du genau siehst, der Auftragnehmer möchte den Auftrag garnicht haben.
 
Nur weil man auf dem Bau groß geworden ist, bedeutet das noch lange nicht das man ein Fachanwalt für Baurecht ist.

Wenn der TS schon die Aussage macht, dass der Handwerker in Verzug ist, gehe ich erst einmal davon aus, das eine Fertigstellung der Arbeit vereinbart war. Wenn das der Fall ist, werden solche Verträge auch eine Regelung haben, was passieren wird, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Oft mir einer prozentuale Kürzung der vereinbarten Summe.

Sonst sind Verträge mit einer Angabe von Fertigstellung sinnfrei

Weiter gibt es auch Unterschiede bei VOB oder BGB Verträge. Da der Inhalt vom vereinbarten Vertrag fehlen, kann man auch davon ausgehen, dass diesbezüglich garnichts vereinbart wurde.
Dann wird das ganze komplexer mit dem zurücktreten von Vertrag.

Da wird das im schlimmsten Fall so Enden, dass sich Anwälte damit beschäftigen müssen.

Ich liebe solche Aussagen:
Ich bin vom Bau oder wir machen das seit 30 Jahren so.

Dann bekommen sie von mir die Aussage, dass sie es dann seit 30 Jahren nicht den aRdT gemacht haben. Und sie Glück hatten, das ihr Pfusch nie zu einem Schaden geführt hat.

Ist auch schwer prüfbar mit der Aussage. Da die Gewährleistung nach 5 Jahren rum ist.
Und der Bauherr beweisen muss, dass der Mangel vorhanden ist. Und bei kleinen Summen keiner den Klageweg bestreitet.

In einem neuen Baugebiet wird kaum einer bemerken, dass einer im Gebäude Trockenbau arbeiten ausführt. Ich bin zufällig darauf gestoßen
 
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