Der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp bietet seit einer Weile auf Android-Smartphones die Möglichkeit, über die App Sprach-Telefonate führen zu können, vor kurzem wurde die Funktion auch für iPhones freigegeben. Das sollten aber Nutzer, denen die Privatsphäre wichtig ist, besser lassen, da das inzwischen zu Facebook gehörende Unternehmen die Telefonate lokal speichert.
Wie der Blogger Jens Herforth auf seiner Seite schreibt, begeht WhatsApp einen in Deutschland möglicherweise oder besser gesagt wahrscheinlichen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Demnach speichert die Telefonie-Funktion von WhatsApp die so genannten Calls lokal ab, dabei handle es sich laut Herforth um ein "Feature", das weder vom Nutzer aktiviert, noch durch den Angerufenen verhindert werden kann.
WhatsApp Calls
Der Messenger, der in Vergangenheit schon mehrfach im Zusammenhang mit Datenschutzproblematiken aufgefallen ist, legt die Gespräche aufgeteilt an und zwar in Form von drei unterschiedlichen .wav.gz-Archiven. Diese lassen sich allerdings ohne große Mühe entpacken und somit zusammenfügen. Dabei sind in einer Datei die Aufnahmen der eigenen Stimme zu finden, eine weitere beinhaltet die Aufzeichnung der Person am anderen Ende der "Leitung."
Bug oder Feature?
Abgelegt sind diese Dateien im folgenden Verzeichnis: interner Speicher/WhatsApp/Media/WhatsApp Calls. Herforth vermutet, dass es sich hierbei womöglich um eine noch nicht umgesetzte bzw. fehlerhafte Funktion handelt, da denkbar ist, dass diese Dateien eigentlich gelöscht werden sollten, aber ein Bug in Version 2.15.45 von WhatsApp das verhindert. Der Nutzer wird wie erwähnt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, die Nutzungsbedingungen von WhatsApp äußern sich diesbezüglich nicht.
Herforth verweist überdies auf § 201 des Strafgesetzbuches (StGB): Dort heißt es unter anderem, dass Aufzeichnungen von "nichtöffentlich gesprochenem Wort" nicht erlaubt und unter bestimmten Bedingungen sogar strafbar sind. Allerdings ist hier wohl die Frage zu stellen, wer dafür verantwortlich ist bzw. haftet: WhatsApp als Anbieter der App oder der Nutzer, der die vermeintlich unerlaubte Aufzeichnungs-Funktion (unwissentlich) einsetzt.
Quelle: winfuture
Wie der Blogger Jens Herforth auf seiner Seite schreibt, begeht WhatsApp einen in Deutschland möglicherweise oder besser gesagt wahrscheinlichen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Demnach speichert die Telefonie-Funktion von WhatsApp die so genannten Calls lokal ab, dabei handle es sich laut Herforth um ein "Feature", das weder vom Nutzer aktiviert, noch durch den Angerufenen verhindert werden kann.
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Der Messenger, der in Vergangenheit schon mehrfach im Zusammenhang mit Datenschutzproblematiken aufgefallen ist, legt die Gespräche aufgeteilt an und zwar in Form von drei unterschiedlichen .wav.gz-Archiven. Diese lassen sich allerdings ohne große Mühe entpacken und somit zusammenfügen. Dabei sind in einer Datei die Aufnahmen der eigenen Stimme zu finden, eine weitere beinhaltet die Aufzeichnung der Person am anderen Ende der "Leitung."
Bug oder Feature?
Abgelegt sind diese Dateien im folgenden Verzeichnis: interner Speicher/WhatsApp/Media/WhatsApp Calls. Herforth vermutet, dass es sich hierbei womöglich um eine noch nicht umgesetzte bzw. fehlerhafte Funktion handelt, da denkbar ist, dass diese Dateien eigentlich gelöscht werden sollten, aber ein Bug in Version 2.15.45 von WhatsApp das verhindert. Der Nutzer wird wie erwähnt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, die Nutzungsbedingungen von WhatsApp äußern sich diesbezüglich nicht.
Herforth verweist überdies auf § 201 des Strafgesetzbuches (StGB): Dort heißt es unter anderem, dass Aufzeichnungen von "nichtöffentlich gesprochenem Wort" nicht erlaubt und unter bestimmten Bedingungen sogar strafbar sind. Allerdings ist hier wohl die Frage zu stellen, wer dafür verantwortlich ist bzw. haftet: WhatsApp als Anbieter der App oder der Nutzer, der die vermeintlich unerlaubte Aufzeichnungs-Funktion (unwissentlich) einsetzt.
Quelle: winfuture