Lieselotte
Boardveteran
Werden Blitzer-Apps bald legal?
Mittwoch, 10.04.2013, 11:51
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Die Verkehrsminister der Länder beraten heute unter anderem über Blitzer-Apps. Einige Politiker wollen die Warn-Software erlauben, andere nicht – angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Wenn heute die Verkehrsminister der Bundesländer in Flensburg zusammen kommen, geht es neben der Pkw-Maut oder Warnschildern gegen Geisterfahrer auch um ein anderes heißes Thema: Das Verbot von Blitzer-Apps. Ob es den Politikern dabei um Verkehrssicherheit oder um die Angst vor Einnahmeverlusten der Kommunen geht, sei dahingestellt. Fest steht: Der rasante Anstieg der Smartphone-Nutzung auch im Auto ermöglicht immer mehr Fahrern, sich selbst und andere vor Radarfallen zu warnen.
In den USA ist das sogar in fast allen Bundesstaaten legal, dort gibt es Hightech-Warngeräte und Anti-Blitzer-Communitys, die sich untereinander vernetzen und in Echtzeit vor den neuesten Kontrollpunkten warnen. Doch während im Land der strengen Tempolimits der Selbstschutz erlaubt ist, kennt der Gesetzgeber im Land der (teilweise) unlimitierten Autobahnen keinen Spaß. Wer in Deutschland einen Radarwarner
„Kaum in der Lage, das zu kontrollieren“
Allerdings ist die Polizei nach Ansicht von Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) kaum in der Lage, zu kontrollieren, ob sich die Autofahrer an das Verbot halten. „Solche Kontrollen würden einen Eingriff in den Datenschutz bedeuten und dem Ziel widersprechen, die Polizeibeamten nicht mit Bagatelldelikten zu belasten“, sagte Morlok dem MDR. Die Zulassung von Radarwarngeräten sei eine längst überfällige Anpassung des Rechts an den neuesten Stand der Technik, zitiert der Rundfunksender den Minister. Die Sachsen haben deshalb die „Zulassung von Radarwarngeräten beim Führen von Kraftfahrzeugen“ als Diskussionspunkt der Verkehrsministerkonferenz beantragt. Während einige Politiker Blitzer-Apps schon länger erlauben wollen, sind andere dagegen. „Die Zulassung von Radarwarngeräten würde diejenigen Verkehrsteilnehmer in ihrer Einstellung bestätigen, die sich nur an den Kontrollstellen regelkonform verhalten wollen“, sagte zum Beispiel Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) dem MDR.
Gibt es ein Schlupfloch?
Geregelt ist das Verbot von Blitzer-Apps übrigens im § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es wörtlich: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Dass auch Apps und sonstige Hilfsmittel darunter fallen, gibt die Verordnung durchaus her.
Allerdings: Die Rede ist vom Führer des Kraftfahrzeuges, sprich dem Fahrer – vom Beifahrer oder dem Kind auf dem Rücksitz, das vielleicht zufällig beim Herumspielen mit dem eigenen Handy wieder irgendwelchen Unsinn heruntergeladen hat, steht da nichts. Ob man sich damit im Zweifel herausreden kann, bleibt freilich ausgesprochen unsicher.
Hier sind Radarwarner
Albanien, Bulgarien, Rumänien (Ausnahme: Geräte mit Störfunktion; Verbote werden außerdem erwogen – also Vorsicht)
Hier sind Radarwarner verboten:
Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn. Wer erwischt wird, zahlt zum Teil hohe Geldstrafen.
Hier sind zumindest Navigationssysteme
Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien
In diesen Ländern muss man besonders vorsichtig sein:
Schweiz: Die Eidgenossen verteidigen ihre Null-Toleranz-Politik auf der Straße deutlich vehementer als ihr Bankgeheimnis. Wer Radarwarngeräte benutzt oder auch nur mitführt, dem drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen, das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
Belgien: Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu drei Monaten.
Niederlande: Hier droht eine Geldbuße von 250 Euro, das Gerät wird eingezogen.
Schweden: Neben einer hohen Geldstrafe drohen theoretisch bis zu sechs Monate Haft.
Tschechien: Hier sind Geldstrafen bis zu 7800 Euro möglich.
Quelle: focus.de
Mittwoch, 10.04.2013, 11:51
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Die Verkehrsminister der Länder beraten heute unter anderem über Blitzer-Apps. Einige Politiker wollen die Warn-Software erlauben, andere nicht – angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Wenn heute die Verkehrsminister der Bundesländer in Flensburg zusammen kommen, geht es neben der Pkw-Maut oder Warnschildern gegen Geisterfahrer auch um ein anderes heißes Thema: Das Verbot von Blitzer-Apps. Ob es den Politikern dabei um Verkehrssicherheit oder um die Angst vor Einnahmeverlusten der Kommunen geht, sei dahingestellt. Fest steht: Der rasante Anstieg der Smartphone-Nutzung auch im Auto ermöglicht immer mehr Fahrern, sich selbst und andere vor Radarfallen zu warnen.
In den USA ist das sogar in fast allen Bundesstaaten legal, dort gibt es Hightech-Warngeräte und Anti-Blitzer-Communitys, die sich untereinander vernetzen und in Echtzeit vor den neuesten Kontrollpunkten warnen. Doch während im Land der strengen Tempolimits der Selbstschutz erlaubt ist, kennt der Gesetzgeber im Land der (teilweise) unlimitierten Autobahnen keinen Spaß. Wer in Deutschland einen Radarwarner
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
, eine Radarfallen-Anzeige im Navigationssystem oder eben eine Blitzer-App benutzt, riskiert zumindest theoretisch 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg.„Kaum in der Lage, das zu kontrollieren“
Allerdings ist die Polizei nach Ansicht von Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) kaum in der Lage, zu kontrollieren, ob sich die Autofahrer an das Verbot halten. „Solche Kontrollen würden einen Eingriff in den Datenschutz bedeuten und dem Ziel widersprechen, die Polizeibeamten nicht mit Bagatelldelikten zu belasten“, sagte Morlok dem MDR. Die Zulassung von Radarwarngeräten sei eine längst überfällige Anpassung des Rechts an den neuesten Stand der Technik, zitiert der Rundfunksender den Minister. Die Sachsen haben deshalb die „Zulassung von Radarwarngeräten beim Führen von Kraftfahrzeugen“ als Diskussionspunkt der Verkehrsministerkonferenz beantragt. Während einige Politiker Blitzer-Apps schon länger erlauben wollen, sind andere dagegen. „Die Zulassung von Radarwarngeräten würde diejenigen Verkehrsteilnehmer in ihrer Einstellung bestätigen, die sich nur an den Kontrollstellen regelkonform verhalten wollen“, sagte zum Beispiel Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) dem MDR.
Gibt es ein Schlupfloch?
Geregelt ist das Verbot von Blitzer-Apps übrigens im § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es wörtlich: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Dass auch Apps und sonstige Hilfsmittel darunter fallen, gibt die Verordnung durchaus her.
Allerdings: Die Rede ist vom Führer des Kraftfahrzeuges, sprich dem Fahrer – vom Beifahrer oder dem Kind auf dem Rücksitz, das vielleicht zufällig beim Herumspielen mit dem eigenen Handy wieder irgendwelchen Unsinn heruntergeladen hat, steht da nichts. Ob man sich damit im Zweifel herausreden kann, bleibt freilich ausgesprochen unsicher.
Hier sind Radarwarner
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erlaubt:Albanien, Bulgarien, Rumänien (Ausnahme: Geräte mit Störfunktion; Verbote werden außerdem erwogen – also Vorsicht)
Hier sind Radarwarner verboten:
Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn. Wer erwischt wird, zahlt zum Teil hohe Geldstrafen.
Hier sind zumindest Navigationssysteme
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mit Warnung vor fest installierten Blitzern (als POIs) erlaubt:Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien
In diesen Ländern muss man besonders vorsichtig sein:
Schweiz: Die Eidgenossen verteidigen ihre Null-Toleranz-Politik auf der Straße deutlich vehementer als ihr Bankgeheimnis. Wer Radarwarngeräte benutzt oder auch nur mitführt, dem drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen, das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
Belgien: Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu drei Monaten.
Niederlande: Hier droht eine Geldbuße von 250 Euro, das Gerät wird eingezogen.
Schweden: Neben einer hohen Geldstrafe drohen theoretisch bis zu sechs Monate Haft.
Tschechien: Hier sind Geldstrafen bis zu 7800 Euro möglich.
Quelle: focus.de
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