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Off Topic Werbeanruf: "Drücken Sie die 1" - besser nicht!

Das Telefon klingelt, die Nummer ist unbekannt, die Stimme sagt "Sie haben gewonnen - drücken Sie die 1". Was würde passieren, wenn? Wir haben nachgefragt.

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Wenn ein Gewinnspiel anruft: "Drücken Sie die 1" nicht!
Foto: teltarif.de

Täglich klingelt das Telefon. Freunde, Bekannte, Nachbarn, vielleicht ein Termin beim Arzt, und ab und zu auch Anrufe mit dem Hinweis "Juurrr compjudr has ä Probbläm". Und dann war da ein Anruf von der "05705-62233", bei dem eine Stimme freudig verkündigte, dass man jetzt die "1" drücken solle, weil man etwas gewonnen habe.

Die beste Lösung ist, sofort aufzulegen. Was würde aber passieren, wenn man die "1" doch drückt? Wir haben bei der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom nachgefragt.

Bundesnetzagentur kennt "Tastendruckmodelle"

Ein Rückruf der genannten Rufnummer ergibt "Nummer nicht vergeben". Diese Erfahrung hat auch die Bundesnetzagentur bei den sogenannten "Tastendruckmodellen" gemacht. Die Rufnummern sind manipuliert - im Amtsdeutsch "aufgesetzt". In solchen Fällen sei es schwierig zu ermitteln, von welchem Anschluss aus die Anrufe tatsächlich erfolgen. Nach Erkenntnissen der Netzagentur hätten viele Fälle von "Call-ID-Spoofing" mit Anrufen aus dem Ausland zu tun. Gerade im internationalen Telefonverkehr kann die zu übertragende Rufnummer verfälscht bzw. unvollständig übermittelt werden. Dabei wird es schwierig, den Verantwortlichen im Ausland herauszufinden, denn an der Grenze endet die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur kann Auskunft einholen

Seit dem 1. Dezember 2021 kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen von den Netzbetreibern Auskunft über den Anschluss erfragen, von der aus ein Anruf mit einer aufgesetzten Rufnummer ausging. Dabei gibt es gewisse Faktoren, bei denen die Netzagentur tätig werden, wie Häufigkeit der Anrufe, Grad und Schwere des Tatvorwurfs, das Maß an Belästigung durch zahlreiche Anrufe, finanzielle Nachteile oder besonders aggressives oder einschüchterndes Verhalten. Zudem muss neben der Absenderrufnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs zwingend bekannt sein, auf welcher konkreten Rufnummer der Anruf einging und bei welchem Netzbetreiber die Rufnummer des Angerufenen geschaltet ist. Da Verbindungsdaten in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert werden, sollte ein entsprechendes Auskunftsersuchen möglichst schnell erfolgen.

Ungewollte Verbindung zu hochpreisigen Nummern?

Verbraucher hatten sich über Anrufe beschwert, bei denen nach Tastendruck während einer Bandansage eine Weiterleitung auf hochpreisige Rufnummern, z. B. Premium-Dienste-Rufnummern, erfolgte. Meist sind das Anrufwellen, bei denen in einem kurzen Zeitraum eine Vielzahl an Beschwerden eingehen, oft im hohen vierstelligen oder sogar fünfstelligen Bereich.

BNetzA kann Inkassoverbot verhängen

Werden als Folge dieser Tastendrücke Verbindungsentgelte auf der Telefonrechnung abgerechnet, hat die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit regelmäßig Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen, um die Betroffenen vor finanziellen Schäden zu schützen, teilte uns die Behörde mit. Die Bundesnetzagentur rät deshalb Verbrauchern, keine Taste zu drücken und das Gespräch zu beenden.

Telekom will Nummern ausblenden

Auch von der Telekom gab es interessante Informationen: "Theoretisch könnte man mit dem Drücken der '1' seine Zustimmung bestätigen, zum Beispiel eine Weitervermittlung zu einer kostenpflichtigen Servicenummer." Auch eine besondere Form des Telefon-Phishings sei denkbar, wenn anschließend etwa persönliche Daten wie IBAN und Co. abgefragt werden, oder das Telefonat dient zum Einstieg zu einem anderen Trickbetrug.

Ob das Drücken der „1“ als Bestätigung der Zustimmung am Telefon zur Weitervermittlung an eine kostenpflichtige Servicenummer auch nach neuem TKG noch ausreichend sei, hält auch die Telekom für fraglich, denn: "Vertragsabschlüsse müssten eigentlich mit dem neuen TKG schriftlich bestätigt werden."

Sperrung von Kurzwahlen - Unterdrückung "falscher" Rufnummern

Technisch verhindert werden müssen Anrufe mit nicht TKG-konformen Ursprüngen - wie etwa Premiumnummern oder Kurzwahlen wie 110 oder 112. „Gespoofte“ ortsbezogene nationale Vorwahlen werden zukünftig unterdrückt, die Anrufe an sich aber nicht abgebrochen. In beiden Fällen haben die Netzbetreiber zwölf Monate Zeit, diese Veränderungen in ihren Netzen umzusetzen, kündigte die Telekom an.

Werbeanrufe? Besser auflegen

Wer also solche Anrufe erhält, tut gut daran, sofort aufzulegen. Wer der Bundesnetzagentur helfen möchte, sollte sich Datum und Uhrzeit sowie die angezeigte Rufnummer notieren, auch wenn die gefälscht oder unvollständig ist. Wer an einer Telefonanlage sitzt, "sieht" unter Umständen zwei Nummern, einmal die "vorgespiegelte" und möglicherweise eine andere echte Nummer. Diese ebenfalls notieren und diese Informationen zusammen an die BNetzA übermitteln.

Vor dem Druck der "1" sei besser abgeraten. Falls es doch passiert, unbedingt den Einzelverbindungsnachweis zum Anschluss aktivieren und die nächsten Rechnungen genaustens prüfen. Die Bundesnetzagentur kann ein Inkassoverbot aussprechen. Ob das "automatisch" beim eigenen Telefonanbieter umgesetzt wird oder erst im Rahmen einer Reklamation "angeschoben" werden muss, ist nicht bekannt.

Nicht jeder anonyme Anrufer ist "böse"

Wenn das Telefon klingelt und im Display keine Nummer oder "Anonym" erscheint, kann das auch der Anschluss eines langjährigen Telefon-Kunden mit analogem Anschluss sein, bei dem die Rufnummer bis heute nicht übermittelt wird. Zwar hatte die damalige Deutsche Bundespost Telekom vor, mit der Umstellung von Impuls- auf Tonwahl und der Digitalisierung ihres Netzes alle diese Nummern "per default" zu übertragen, musste sich aber damals von den Datenschützern sagen lassen, dass vorher alle Kunden gefragt werden müssten, ob sie das wollen.

Im ureigenen Interesse sollte man Kunden dieser Uralt-Anschlüsse dabei behilflich sein, die Rufnummernübertragung bei der Telefongesellschaft des Kunden (wohl überwiegend bei der Telekom) einschalten zu lassen, da viele Telefonkunden Anrufe von unbekannten Rufnummern ablehnen. Auch das ist nicht ganz unkritisch, da die Hotline sicherlich den Versuch unternehmen wird, dem Kunden einen höherwertigen Anschluss mit Internet schmackhaft zu machen. Es gibt aber weiterhin reine Telefonanschlüsse, man muss nur beim Bestellen hartnäckig bleiben.

Quelle; teltarif
 
Wenn schon kommt "Sie haben gewonnen" , dann habe ich aufgelegt.
Genau wie, "Mikrosoft bla bla, dann habe ich aufgelegt.
 
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Wenn die schon bis auf dein Telefon durchkommen ... dann hast du schon etwas falsch gemacht! :)

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... wenn "Microsoft bla bla" auch noch bis auf dein Telefon durchkommt .... dann hast Du noch mehr falsch gemacht. :D


==> Fritz!Box "normales Telefonbuch" und ein "Blacklist Telefonbuch" schaffen schon ein gutes "Optimum" ;)
 
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