Was Sie über das Basiskonto wissen müssen
Bald hat jeder Verbraucher das Recht auf ein Bankkonto. Umsonst ist es aber nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich - am Bankschalter eher weniger. Hunderttausende in Deutschland haben bislang kein Konto, weil die Banken ihnen den Zugang aus verschiedenen Gründen verwehren. Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt. Neue Brisanz erhielt es im vergangenen Herbst, als die neu angekommenen Flüchtlinge bei vielen Geldinstituten kein Konto eröffnen konnten. Ab 19. Juni dürfte sich die Lage für sie und viele andere Betroffene verbessern. Dann tritt das neue Zahlungskontengesetz in Kraft. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.
Was ist die wichtigste Neuerung?
Ab Sonntag haben alle Menschen in Deutschland, die 18 Jahre oder älter sind, das Recht, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Zwar hatten sich die Banken bereits 1995 auf eine Selbstverpflichtung geeinigt, jedem Menschen ein Girokonto zu ermöglichen. In der Praxis hielten sich viele Institute aber nicht daran. Gerade sozial schwächer gestellte Menschen scheiterten oft beim Versuch, ein Konto zu eröffnen. Das neue Gesetz verbietet nun die Diskriminierung am Bankschalter und folgt damit einer EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr.
Wer profitiert von dem Gesetz?
Das Gesetz nützt allen Menschen in Deutschland, die bislang keinen Zugang zu einem Bankkonto hatten. Die Bundesregierung beziffert die Zahl der Betroffenen auf etwa 600 000, der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht sogar von 700 000 bis drei Millionen Menschen aus. Dazu zählen viele Asylbewerber und Obdachlose, aber auch Menschen, deren Konto in der Vergangenheit gepfändet und gekündigt worden war oder die Einträge bei der Schufa vorweisen. In dieser Auskunftei sind Daten gespeichert, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einschätzen zu können.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Eine Bank darf die potenziellen Kunden dann ablehnen, wenn sie bereits bei einem anderen Institut in Deutschland ein Konto besitzen oder sich gegenüber der Bank strafbar gemacht haben. Auch ein Zahlungsverzug aus einem früheren Vertrag kann ein Verweigerungsgrund sein. Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen nicht.
Welche Funktionen bietet ein Basiskonto - und welche nicht?
Geld einzahlen, Überweisungen und Lastschriften tätigen oder mit der Girokarte bezahlen: All diese typischen Funktionen eines Girokontos können Inhaber eines Basiskontos bald nutzen. Alle großen Banken bieten das Konto für alle auf Guthabenbasis an. Das bedeutet, dass sie den Nutzern weder einen Dispositionskredit noch eine Kreditkarte gewähren. Manche Banken, beispielsweise die Postbank, haben allerdings eine Kreditkarte mit Prepaid-Funktion im Angebot.
Ist das Basiskonto kostenlos?
Nein. Die Gebühren für die Kontoführung müssen aber "angemessen und marktüblich" sein, wie es im Gesetz heißt. Vergleicht man die Angebote der großen, privaten Banken, findet man das günstigste Basiskonto bei der HypoVereinsbank. Es kostet 2,90 Euro im Monat, richtet sich aber nur an Kunden, die Online-Banking betreiben. All jene, die ihre Geschäfte noch in der Filiale erledigen wollen, zahlen 7,90 Euro im Monat.
Das Basiskonto bei der Postbank kostet monatlich 5,90 Euro und beinhaltet Telefon-, Online- und Mobile-Banking. Für beleghafte Aufträge, also zum Beispiel für Überweisungen, die per Schein getätigt werden, berechnet die Postbank 99 Cent. Bei der Commerzbank werden für das Basiskonto monatlich 6,90 Euro fällig. Die Überweisung per Papier kostet 1,50 Euro. Die Deutsche Bank gibt erst am Samstag bekannt, zu welchen Konditionen sie ihr Basiskonto anbietet. Alle Sparkassen und fast alle VR-Banken haben bereits seit Längerem Konten für alle im Angebot. Die Gebühren schwanken hier von Stadt zu Stadt. Bei der Sparkasse Berlin etwa kosten die Konten, auch das sogenannte Bürgerkonto, für Online-Kunden zwei, für Filialnutzer vier Euro im Monat.
"Bei vielen Kreditinstituten war das Jedermannkonto bislang aber teurer als andere Konten", sagt Christina Buchmüller vom Bundesverband Verbraucherzentrale. Das werde sich jetzt ändern. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass die Banken die Inhaber eines Basiskontos gegenüber anderen Kunden nicht benachteiligen dürfen.
Was droht den Banken, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten?
Wer bei einer Bank kein Konto erhalten oder nach zehn Geschäftstagen noch keine Rückmeldung auf seinen Antrag bekommen hat, kann bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin ein Verwaltungsverfahren anfordern. Die Bafin muss diesen Antrag dann wiederum innerhalb eines Monats prüfen. Wenn dabei herauskommt, dass das Konto zu Unrecht abgelehnt worden ist, ordnet die Aufsicht an, ein Basiskonto für den Betroffenen zu eröffnen.
Können die Banken ihren Kunden das Basiskonto kündigen?
Nicht so einfach. Die Bank kann das Konto dann auflösen, wenn der Kontoinhaber eine Straftat begangen hat, die sich negativ auf die Bank auswirkt, er das Konto für illegale Zwecke nutzt oder er bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht hat. Ein weiterer Kündigungsgrund: Der Verbraucher hat seine Gebühren für die Kontoführung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht gezahlt und dabei ist ein Betrag von mindestens 100 Euro entstanden.
Quelle: sueddeutsche
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Bald hat jeder Verbraucher das Recht auf ein Bankkonto. Umsonst ist es aber nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich - am Bankschalter eher weniger. Hunderttausende in Deutschland haben bislang kein Konto, weil die Banken ihnen den Zugang aus verschiedenen Gründen verwehren. Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt. Neue Brisanz erhielt es im vergangenen Herbst, als die neu angekommenen Flüchtlinge bei vielen Geldinstituten kein Konto eröffnen konnten. Ab 19. Juni dürfte sich die Lage für sie und viele andere Betroffene verbessern. Dann tritt das neue Zahlungskontengesetz in Kraft. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.
Was ist die wichtigste Neuerung?
Ab Sonntag haben alle Menschen in Deutschland, die 18 Jahre oder älter sind, das Recht, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Zwar hatten sich die Banken bereits 1995 auf eine Selbstverpflichtung geeinigt, jedem Menschen ein Girokonto zu ermöglichen. In der Praxis hielten sich viele Institute aber nicht daran. Gerade sozial schwächer gestellte Menschen scheiterten oft beim Versuch, ein Konto zu eröffnen. Das neue Gesetz verbietet nun die Diskriminierung am Bankschalter und folgt damit einer EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr.
Wer profitiert von dem Gesetz?
Das Gesetz nützt allen Menschen in Deutschland, die bislang keinen Zugang zu einem Bankkonto hatten. Die Bundesregierung beziffert die Zahl der Betroffenen auf etwa 600 000, der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht sogar von 700 000 bis drei Millionen Menschen aus. Dazu zählen viele Asylbewerber und Obdachlose, aber auch Menschen, deren Konto in der Vergangenheit gepfändet und gekündigt worden war oder die Einträge bei der Schufa vorweisen. In dieser Auskunftei sind Daten gespeichert, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einschätzen zu können.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Eine Bank darf die potenziellen Kunden dann ablehnen, wenn sie bereits bei einem anderen Institut in Deutschland ein Konto besitzen oder sich gegenüber der Bank strafbar gemacht haben. Auch ein Zahlungsverzug aus einem früheren Vertrag kann ein Verweigerungsgrund sein. Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen nicht.
Welche Funktionen bietet ein Basiskonto - und welche nicht?
Geld einzahlen, Überweisungen und Lastschriften tätigen oder mit der Girokarte bezahlen: All diese typischen Funktionen eines Girokontos können Inhaber eines Basiskontos bald nutzen. Alle großen Banken bieten das Konto für alle auf Guthabenbasis an. Das bedeutet, dass sie den Nutzern weder einen Dispositionskredit noch eine Kreditkarte gewähren. Manche Banken, beispielsweise die Postbank, haben allerdings eine Kreditkarte mit Prepaid-Funktion im Angebot.
Ist das Basiskonto kostenlos?
Nein. Die Gebühren für die Kontoführung müssen aber "angemessen und marktüblich" sein, wie es im Gesetz heißt. Vergleicht man die Angebote der großen, privaten Banken, findet man das günstigste Basiskonto bei der HypoVereinsbank. Es kostet 2,90 Euro im Monat, richtet sich aber nur an Kunden, die Online-Banking betreiben. All jene, die ihre Geschäfte noch in der Filiale erledigen wollen, zahlen 7,90 Euro im Monat.
Das Basiskonto bei der Postbank kostet monatlich 5,90 Euro und beinhaltet Telefon-, Online- und Mobile-Banking. Für beleghafte Aufträge, also zum Beispiel für Überweisungen, die per Schein getätigt werden, berechnet die Postbank 99 Cent. Bei der Commerzbank werden für das Basiskonto monatlich 6,90 Euro fällig. Die Überweisung per Papier kostet 1,50 Euro. Die Deutsche Bank gibt erst am Samstag bekannt, zu welchen Konditionen sie ihr Basiskonto anbietet. Alle Sparkassen und fast alle VR-Banken haben bereits seit Längerem Konten für alle im Angebot. Die Gebühren schwanken hier von Stadt zu Stadt. Bei der Sparkasse Berlin etwa kosten die Konten, auch das sogenannte Bürgerkonto, für Online-Kunden zwei, für Filialnutzer vier Euro im Monat.
"Bei vielen Kreditinstituten war das Jedermannkonto bislang aber teurer als andere Konten", sagt Christina Buchmüller vom Bundesverband Verbraucherzentrale. Das werde sich jetzt ändern. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass die Banken die Inhaber eines Basiskontos gegenüber anderen Kunden nicht benachteiligen dürfen.
Was droht den Banken, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten?
Wer bei einer Bank kein Konto erhalten oder nach zehn Geschäftstagen noch keine Rückmeldung auf seinen Antrag bekommen hat, kann bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin ein Verwaltungsverfahren anfordern. Die Bafin muss diesen Antrag dann wiederum innerhalb eines Monats prüfen. Wenn dabei herauskommt, dass das Konto zu Unrecht abgelehnt worden ist, ordnet die Aufsicht an, ein Basiskonto für den Betroffenen zu eröffnen.
Können die Banken ihren Kunden das Basiskonto kündigen?
Nicht so einfach. Die Bank kann das Konto dann auflösen, wenn der Kontoinhaber eine Straftat begangen hat, die sich negativ auf die Bank auswirkt, er das Konto für illegale Zwecke nutzt oder er bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht hat. Ein weiterer Kündigungsgrund: Der Verbraucher hat seine Gebühren für die Kontoführung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht gezahlt und dabei ist ein Betrag von mindestens 100 Euro entstanden.
Quelle: sueddeutsche