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Was ist das für ein .... Laden? Nie wieder Dreambox

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Blöd ist halt nur das es auch nicht um SEINE Box handelt.
Die würden von ihm behandelt und weiterverkauft. Damit ist sein Gewährleistung flöte gegangen.
 
Das stimmt doch so gar nicht Du redest wovon Du keine Ahnung hast wer was und wie gekauft hat

Hast Du die Rechnung gesehen wer gekauft wer bezahlt hat? Nein also dann schreibe solche Lügen nicht
 
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Nochmal, Herstellergarantie ist FREIWILLIG. Und wenn der Hesteller Pleite geht, trägt das der Verkäufer die Kosten oder der Lieferrant oder wer auch immer. Ich habe Jahrzehnte im Handel gearbeitet. Und wenn der Händler pleite ist kannst DU auf Kulanz vom Hersteller hoffen ganz einfach :)

Gewährleistung ist das wichtige, Garantie ist Gesetzlich nicht verankert.

Beispiele: Apple -> 12 Monate Garantie / AVM -> 5 Jahre oder eben keine oder nur "mindestens" 6 Monate bei Herstellern ....


Frage Deinen Kumpel bei der Verbraucherzentrale, denn das Thema hatte ich fast jeden Tag früher :p
 
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lese mal was ich geschickt habe auch das Bild da steht alles schwarz auf Weiß von Leuten die sich damit auskennen.

und wo habe ich geschrieben das ich einen Kumpel bei der verbraucherzentrale habe? Nirgendwo wenn Ihr hier schon für So eine Kleinigkeit stundenlang diskutiert was alles nicht sein müsste dann sollst Du auch in der Lage sein es mal richtig zu lesen

es geht einfach nur allein um die Reparaturzeiten Fertig
 
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@saerdnast

Dann setzte dem Hersteller eine Frist, per Einschreiben und oder was auch immer.

Da Du nochmal Dich an den Hersteller gewendet hast, er Dir gegenüber in keinerlei Bringschuld ist würde ich auch sagen:

Überdenke nochmal Dein erstes Posting.

Rein Rechtlich hast Du nichts anzubieten damit Du nun diese Box umgestauscht oder instandgesetzt zurück bekommst. Ausser Du zeigst uns nun die AGB`s des Herstellers wo steht 24 Monate GARANTIE.

Aber egal, viel Glück :)

hier sind die:
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Also kannst Du nun entscheiden wie Du weiter machst.

Schadenersatzansprüche nach §437 Nr. 3 BGB -> Bürgerliches Gesetzbuch

hoffendlich nicht das: c) bei Set-Top-Boxen eine fremde Software eingesetzt wird, :eek:
 
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Ich kann dein Ärger nachvollziehen, aber bitte nicht alles durcheinander schmeißen. Im Artikel wird noch von der Gewährleistung in Klammern von der "zwei Jahre EU Garantie" gesprochen. Die Gewehrleistung heißt heutzutage Sachmangelhaftung und ein "zwei Jahre EU Garantie" hat es nie gegeben im rechtlichen Sinne. Die Sachmangelhaftung ist ein Gesetzlicher Anspruch eine Garantie wird meistens von den Firmen ausgesprochen und hat nichts mit der Ges. Mangelhaftung zu tun.

Die Sachmangelhaftung gibt dem Käufer eine ganze Reihe von Rechten, die er im Falle des Erhalts einer mangelhaften Sache gegen den Verkäufer hat. Diese reichen von einem Nachbesserungsverlangen, Minderung des Kaufpreises über Rücktritt und Schadensersatz. Das Mängelrecht des Käufers findet sich in § 437 BGB. Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihr vorliegt (nach EU Recht geht man davon aus, dass ein Mangel der in den ersten 6 Monaten auftritt, bei Übergabe schon bestanden hat), folgende Rechte:
  • Nacherfüllung in Form von einer Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung)
  • Kaufpreisminderung
  • Rücktritt nur bei wesentlichen Mängeln möglich. Sprich Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Ware
  • Schadensersatz, bei verschulden des Verkäufers
Der Käufer muss den Verkäufer zunächst zur Nachlieferung („Umtausch“) oder Nachbesserung („Reparatur“) auffordern. Grundsätzlich darf der Käufer dabei frei wählen, für welche der beiden Optionen er sich entscheidet.

Dem Verkäufer wird das „Recht zur zweiten Andienung“ eingeräumt um dem Vertrag zu erfüllen. Wenn der Verkäufer die Kaufsache nicht repariert oder umgetauscht kann der Käufer die anderen Sachmängelansprüche in Anspruch nehmen. Ab dem 01.02.2022 muss keine angemessene Frist mehr für die Nacherfüllung gesetzt werden, um nach Fristablauf Sekundärrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) geltend zu machen. Es muss vielmehr nur noch eine angemessene Frist ablaufen, § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB. Eine schriftliche Fristsetzung mit Fix Termin ist aber anzuraten.

Das war bis jetzt die Theorie. In der Praxis wird es schwierig, wenn die 6 Monate nach dem Kauf vorbei sind. Da der Käufer nachweisen muss, dass der Schaden bei Auslieferung schon gegeben war. Auch das: "Grundsätzlich darf der Käufer dabei frei wählen" ist ein dehnbarer Begriff. Außerdem gibt es jede menge Fallstricke um sein Recht zu kommen. Ich würde dir die Verbraucherzentrale empfehlen, die können dir bei der Sache evtl. helfen und/oder aufklären.
 
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Hier mal als Info für alle Dreambox Fans

Meine Dreambox die ich im November eingeschickt hatte ist immer noch nicht da.
Laut Email vom April von denen sollte die in 3 Wochen repariert sein und zu mir geschickt werden.
Jetzt sind es über 8 Wochen her und immer noch nichts und die Seite

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ist nicht erreichbar

Super Dreambox Support
 
hxxps://downforeveryoneorjustme.com
 
Weder über WLAN an 3 verschiedenen Geräten noch über LTE am Handy mit Safari und Mozilla getestet.
Bekomme die Seite nicht auf

An SSL Error Gas occured and a Secure Connection to the Server cannot be Made

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Bei mir geht die Seite auch nicht (LTE und Kabel), wer weiß was da los ist.
Wird sich wohl irgendwo ein DNS Server verschluckt haben.
 
Dann brauche ich mir doch kein vernünftiges Internet kaufen. Alle Seiten gehen bei mir auf nur diese nicht und seit 2 Tagen ist die Hotline nur besetzt.
Auf ein anderes Board hieß es das die Pleite sind und die Mitarbeiter entlassen haben, was aber nicht bestätigt wurde.
 
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