L
lullu08
Guest
AW: Was ist besser?
Es gibt jetzt das TKG (Gesetz ab 18.12.2015) VDS wieder.
Bei Verdacht auf § 260a Absatz 1 können Verbindungsdaten beim Internet Service Provider angefragt werden, sofern diese schon speichern. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob CS darunter auch fallen könnte. Wenn nur bei Verdacht auf Gewerbsmäßig (mit Gewinnabsicht).
Zuhause am Anschluss der Deutschen Telekom ist das Risiko abgemahnt/hochgenommen zu werden doch genauso groß.
Es gibt jetzt das TKG (Gesetz ab 18.12.2015) VDS wieder.
Bei Verdacht auf § 260a Absatz 1 können Verbindungsdaten beim Internet Service Provider angefragt werden, sofern diese schon speichern. Obwohl ich mir nicht sicher bin ob CS darunter auch fallen könnte. Wenn nur bei Verdacht auf Gewerbsmäßig (mit Gewinnabsicht).
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: