Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Vodafone: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden

    Nobody is reading this thread right now.
Erst Ende 2022 hat die Preise für einige Bestandskunden erhöht (wir berichteten). Laut Angaben des Unternehmens betraf die damalige Preisanpassung weniger als ein Prozent der Festnetzkunden. Nun informiert Vodafone über weitere Preiserhöhungen. Betroffen sind da Kunden in den alten DSL- und Kabel-Verträgen, also auch solche, die noch zu Unitymedia-Zeiten abgeschlossen worden sind. Vodafone erklärt sich in der uns vorliegenden E-Mail bei Kunden wie folgt:

Leider sind auch wir von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen. So stellt uns z. B. die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze vor große Herausforderungen. Deshalb müssen wir nun unsere Preise anpassen. Wir wollen diese Auswirkungen für Sie so gering wie möglich halten. Ab dem 01. Mai 2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis daher 39,99 Euro statt 34,99 Euro. Die Anpassung finden Sie auf Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; Caschys
 
Doch definitiv; Es besteht ein gültiger Vertrag für diesen Zeitraum mit Vodafone und es ist kein Altvertrag.
An den hat sich Vodafone genauso wie auch ich zu halten und kann NICHT einseitig geändert werden.
Da ist nix mit erhöhen. Das würde auch vor keinem Gericht standhalten.

pacta sunt servanda und für § 313 BGB fehlt die Grundlage

Die Verträge, welche nun angepasst werden, sind alles Altverträge (UM), und/oder Verträge, welche bereits monatlich kündbar sind.

Nein.
Es haben schon Leute in der MVL die Preiserhöhung bekommen.
 
Wenn sie diese akzeptierten, sind sie halt selbst schuld.
Und ja; auch bei mir wäre es nicht das Erste Mal, dass es ein Anbieter versucht. Da reichte ein Brief vom Anwalt.
Damals war das ein Stromanbieter, der die Ankündigung zur Preiserhöhung (zum Ablauf der MVL) an die falsche Adresse schickte.
Nicht erhalten, dadurch neue MVL (1 Jahr Verlängerung vertraglich).
Ende vom Lied war, dass der Anbieter mir zähneknirschend die ordentliche Kündigung zum Ablauf aussprach, aber den Vertrag eben erfüllte.

Es steht dann Vodafone natürlich frei, mir die ordentliche Kündigung auszusprechen, aber der Vertrag ist bis dahin dennoch zu erfüllen.

Leute; Informiert euch doch übers Vertragsrecht und/oder konsultiert einen Anwalt dazu und haut nicht solche Falschaussagen raus.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, wird bei B2B wohl anders sein. Hatte ich nicht direkt aus deinen Posts gelesen.
 
Möglich, aber glaub ich eigentlich nicht. Denn i.d.R. ist B2C ja strenger was den Verbraucherschutz angeht als B2B.
Mein Stromanbieter damals war auch B2C.
//Edit aber ja; meine heutige Recherche bezog sich nur auf B2B.

Ich kann wirklich nur allen empfehlen, die solch eine Erhöhung erhalten (und nicht in der MVL sind), Einspruch einzulegen und danach evtl. einen Anwalt einzuschalten.
Drücke auch allen, die solch eine erhalten (haben) die Daumen.

Lasst euch nicht alles gefallen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne meinen eigenen Vertrag noch mal durchgelesen zu haben (B2C), wird Vodafone eine Preisänderungsklausel in den Vertrag geschrieben haben.
Somit macht man leider gar nichts, außer vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
 
Mein Kabel Internet 1 Gbit wurde auf 42,99€ Erhöht. Im Januar war es noch 41,93€
 
Ohne meinen eigenen Vertrag noch mal durchgelesen zu haben (B2C),
Dieser Teilsatz macht den Rest nicht gerade Diskussionsrelevant. Aber dennoch werden die wildesten Behauptung in die Welt gesetzt.
Leider mittlerweile eine gängige Art eine Diskussion zu führen; Keine Fakten, aber viel Meinung.

So noch ein letzter Link zu diesem Thema und dann bin ich raus.
Wer zu faul ist oder sich aus Resignation nicht wehren will, ist halt selbst schuld. Euer Geld (bzw. zukünftig das von VF), nicht meins.

 
Dieser Teilsatz macht den Rest meiner Aussage nicht weniger Diskussionsrelevant.

Mit den wilden Behauptungen solltest du dich auch mal zurückhalten. Den von dir geteilter Link spricht über ein BGH Urteil, das gegen eine Bank ausgesprochen worden ist.
Dies hat im Bankensektor tatsächlich für viel Wirbel gesorgt, ist aber nicht einfach auf andere Geschäftsfelder zu übertragen. Mag sein, dass das BGH auch in anderen Geschäftsfeldern so urteilen würde, dafür müsste sich aber erst mal wer bis dahin klagen.

Bis dahin gilt wohl eher das am 22.04.2021 verabschiedete Telekommunikationsgesetz (TKG). Inklusive Änderungen die am 01.12.2021 in Kraft getreten sind.
Hier für unsere Diskussion der wichtige "§ 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung".

QUELLE: § 57 TKG - Einzelnorm

Zukünftig hat der Verbraucher im Falle einseitiger Änderungen der Vertragsbedingungen durch den Anbieter, aufgrund der Neuregelung des § 57 TKG n.F., die Möglichkeit der Kündigung des bestehenden Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ausnahmen hiervon sind in § 57 Abs. 1 Nr. 1-3 TKG geregelt. Danach besteht ein solches außerordentliches Kündigungsrecht nicht, soweit es sich um die Veränderung von Vertragsbedingungen handelt, die ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers sind, rein administrativer Art sind und folglich keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer haben oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben werden. Über entsprechende Vertragsveränderungen muss der Anbieter den Endnutzer künftig gem. § 57 Abs. 2 TKG n.F. mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderungen klar und verständlich informieren. Diese Information muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und mindestens den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung sowie den Hinweis auf ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers enthalten.

QUELLE: Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG)


EDIT: In den AGBs von Vodafone wird das unter Punkt "3. Änderungen der Vertragsbedingungen" genau nach TKG § 57 gehandhabt.

QUELLE: https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zahle seit jahren 39,99 für die 1000Mbit Kabelleitung und wenn es mal ne Störung gab, habe ich immer ne fette Gutschrift und volumen für mein handyvertrag bekommen.
 
Festnetz: Vodafone erhöht Preise für Bestandskunden

Preiserhöhungen für Internetanschlüsse kommen nun auch auf Bestandskunden zu. Vodafone macht den ersten Schritt – doch das Beispiel dürfte Schule machen.

Vodafone erhöht als erster der großen Internetanbieter seine Festnetz-Preise auch für Bestandskunden. Deren Internetanschluss wird dann 5 Euro teurer. Derzeit schreibt das Unternehmen seine Kabel- und DSL-Kunden an, um sie über die Preiserhöhung zu informieren. Die neuen Preise werden dann sechs Wochen nach Erhalt der Preiserhöhung gültig.

Betroffen sind alle Kundinnen und Kunden, die ihren Vertrag vor dem 15. November 2022 abgeschlossen haben, bestätigte Vodafone gegenüber heise online. Alle betroffenen Kunden sollen bis Juni über die anstehende Preiserhöhung informiert werden. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können bei einer Preiserhöhung kurzfristig den Anbieter wechseln.

10 Millionen Kunden

Vodafone hat in Deutschland rund 10,7 Millionen Festnetzkunden. Das Unternehmen verliert seit einem Jahr kontinuierlich Kunden im Festnetz, im dritten Quartal des laufenden Jahres waren es 39.000. Auch die Umsätze im Festnetz gehen leicht zurück.

In E-Mails an Vertragskunden führt Vodafone die Preiserhöhung auf die "allgemeinen Kostenentwicklung" zurück. Die gestiegenen Energiepreise beträfen auch den Betrieb der Netze. Im November 2022 hatte das Unternehmen bereits bei einigen Anschlusspaketen die Preise für Neukunden erhöht und die Pakete dabei teilweise etwas besser ausgestattet.

Ziehen andere nach?


"Die Kosten für Telekommunikationsanbieter sind im vergangenen Jahr signifikant gestiegen", erklärte ein Vodafone-Sprecher gegenüber heise online. "Zahlreiche Mobilfunk- und Festnetz-Betreiber haben deshalb die Preise für ausgewählte Dienste angeglichen. Auch Vodafone passt die Preise bei alten DSL- und Kabel-Festnetz-Tarifen an." Im Januar hatte O2 sein Mobilfunkportfolio neu strukturiert und die Preise angehoben – zunächst allerdings nur für Neukunden.

"Die aktuelle Entwicklung kommt nicht überraschend", meint Telekommunikationsexperte Jens-Uwe Theumer vom Vergleichsportal Verivox. "Auch Vodafone sieht sich mit gestiegenen Netzausbaukosten und hoher Inflation konfrontiert. Der Markt sortiert sich gerade neu: Angesichts des gestiegenen Kostendrucks sind höhere Preise auch bei anderen Anbietern nicht auszuschließen."

Über gestiegene Kosten klagen große wie kleine Netzbetreiber. Schon im vergangenen Jahr rechneten Experten mit einer Preissteigerung von mehr als zehn Prozent bei den Baukosten. Deshalb war in der Branche mit Preiserhöhungen gerechnet worden. Unternehmen, die die Infrastruktur für Glasfasernetze bauen und betreiben, hatten an die Service-Provider appelliert: "Habt den Mut, die Preise zu erhöhen."

Quelle; heise
 
Hab gerade ne mail von Obocom bekommen. Von Vodafone noch nichts.
 

Anhänge

Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.
Zurück
Oben