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PC & Internet Vodafone muss Kinox.to sperren

Constantin Film hat durchgesetzt, dass Internetnutzer bei Vodafone Kabel nicht so einfach auf Kinox.to zugreifen können. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München macht das möglich.

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Vodafone muss seinen Internetkunden im TV-Kabelnetz den Zugang zu dem illegalen deutschen Streamingportal Kinox.to sperren. Das hat eine Unternehmenssprecherin Golem.de auf Anfrage bestätigt. "Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren."


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    • Vodafone-Sperrseite

Es gehe um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, gebe Vodafone dazu keine Stellungnahme ab. Constantin Film beruft sich offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.

Kinox.to: Sperrung offenbar über DNS-Blocking
Ein mutmaßlicher Betreiber von Kinox.to war im vergangenen Jahr verhaftet worden. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, wurde der Verdächtige Kreshnik S. (24) bereits am 12. Juli in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, in der Nähe der deutschen Botschaft festgenommen. Die Seite Kinox.to ist weiterhin online und zeigt derzeit Werbung für Spielcasinos und Sportwetten. Neue Kinofilme und Fernsehserien sind über das Portal abrufbar.

Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Die Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal.

Wir haben die Bundesnetzagentur und Constantin Film um Stellungnahmen gebeten und ergänzen den Artikel, sobald diese vorliegen.

Quelle; golem
 
Zuletzt bearbeitet:
Na Ja eigentlich ist dieses Blocking auch illegal :) gilt immer noch Freie Entscheidung
hier wird nun vorgeschrieben was man nicht aufrufen darfst. Kinox.To hat nicht nur Illegales daher absolut ein unding
 
Das liegt am Datum wann es beantragt wurde. Nach neuen EU Regeln sind Blockaden sofort möglich, wenn der Seitenbetreiber die Inhalte nicht entfernt, kann Antrag auf Websperre gestellt werden.

Zwar können das einige leicht umgehen, man geht aber davon aus, das weniger an Werbung generiert wird, und daher für die Betreiber der Aufwand nicht lohnt. Der Rest kann sich freuen das der Port 53 keine Sperre hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gilt das auch bei einem DSL Vertrag oder nur bei so Kabel TV?

ash
 
Die einstweilige Anordnung richtet sich ja auch nur gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH (vormals Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH), die Betreiberin des Kabelfernsehnetzes und NICHT gegen die Vodafone GmbH (Betreiberin des Mobilfunknetzes).
 
Ähhh ... nur mal als Fußnote. Es gibt sogar eine Partei, die sich die "Open Door Policy" im Internet ausdrücklich auf die Fahne geschrieben hat:

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Da gibt es neben der Sperrung von illegalen Seiten noch eine ganze Reihe von anderen Punkten - beispielsweise die Bevorzugung bestimmter Unternehmen usw.

Grüße
VF
 
Ganz ehrlich, jeder, der nur ein wenig Ahnung hat und solche Seiten besucht, sollte VPN nutzen.
Und den anderen ist eh nicht zu helfen.
 
@Verdi-Fan Also sorry aber die Piratenpartei ist zu recht dermaßen bedeutungslos geworden. Anstatt etwas mit den gewonnen Parlamentsmandaten zu machen, zerfleischen sie sich intern nur selbst. Mittlerweile ist die Partei doch klinisch tot.

Außerdem ist das eine richterliche Entscheidung, auf die eine politische Partei nicht hätte Einfluss nehmen können. Die nächste Instanz wird es aber sicherlich korrigieren.

@michael861 Da braucht man kein VPN für. Downloader zu verfolgen ist praktisch unmöglich und bisher hat es auch niemand ernsthaft versucht.
 
@fynnthek Aber die Themen sind immer noch aktuell ... dass es die Parteien allgemein nicht auf den Füßen hält, erleben wir ja gerade hautnah und in Farbe.
 
Ich nutze das Kinox.to nicht und auch andere streaminganbieter dieser art nicht, ob legal noch die unerwünschten. Ich kann vpn nutzen wenn ich will, mit hohen speed und extrem viel Trafik. Mir gefällt es nicht gute Filme in low Qualität am PC Monitor zu glotzen oder nur mit popligen 5.1 Dolby Sound bis 640kbs. Ich glotz Kino auf Linewand mit Beamer und fetten Sound. Da gibt es durchaus bessere Seiten die diese Qualität mit unberührten BDs als ISO zum DL anbieten. Denoch, wem das so gefällt glotzt eben das mit Kinox.to oder ähnlichen, denn Internet lässt sich nicht so einfach mit einem Gerichtsurteil verbieten.
 
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