Constantin Film hat durchgesetzt, dass Internetnutzer bei Vodafone Kabel nicht so einfach auf Kinox.to zugreifen können. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München macht das möglich.
Vodafone muss seinen Internetkunden im TV-Kabelnetz den Zugang zu dem illegalen deutschen Streamingportal Kinox.to sperren. Das hat eine Unternehmenssprecherin Golem.de auf Anfrage bestätigt. "Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren."
Es gehe um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, gebe Vodafone dazu keine Stellungnahme ab. Constantin Film beruft sich offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.
Kinox.to: Sperrung offenbar über DNS-Blocking
Ein mutmaßlicher Betreiber von Kinox.to war im vergangenen Jahr verhaftet worden. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, wurde der Verdächtige Kreshnik S. (24) bereits am 12. Juli in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, in der Nähe der deutschen Botschaft festgenommen. Die Seite Kinox.to ist weiterhin online und zeigt derzeit Werbung für Spielcasinos und Sportwetten. Neue Kinofilme und Fernsehserien sind über das Portal abrufbar.
Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Die Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal.
Wir haben die Bundesnetzagentur und Constantin Film um Stellungnahmen gebeten und ergänzen den Artikel, sobald diese vorliegen.
Quelle; golem
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Vodafone muss seinen Internetkunden im TV-Kabelnetz den Zugang zu dem illegalen deutschen Streamingportal Kinox.to sperren. Das hat eine Unternehmenssprecherin Golem.de auf Anfrage bestätigt. "Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren."
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- Vodafone-Sperrseite
Es gehe um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, gebe Vodafone dazu keine Stellungnahme ab. Constantin Film beruft sich offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.
Kinox.to: Sperrung offenbar über DNS-Blocking
Ein mutmaßlicher Betreiber von Kinox.to war im vergangenen Jahr verhaftet worden. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, wurde der Verdächtige Kreshnik S. (24) bereits am 12. Juli in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, in der Nähe der deutschen Botschaft festgenommen. Die Seite Kinox.to ist weiterhin online und zeigt derzeit Werbung für Spielcasinos und Sportwetten. Neue Kinofilme und Fernsehserien sind über das Portal abrufbar.
Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Die Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal.
Wir haben die Bundesnetzagentur und Constantin Film um Stellungnahmen gebeten und ergänzen den Artikel, sobald diese vorliegen.
Quelle; golem
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