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PC & Internet Vodafone muss Kinox.to sperren

Constantin Film hat durchgesetzt, dass Internetnutzer bei Vodafone Kabel nicht so einfach auf Kinox.to zugreifen können. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München macht das möglich.

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Vodafone muss seinen Internetkunden im TV-Kabelnetz den Zugang zu dem illegalen deutschen Streamingportal Kinox.to sperren. Das hat eine Unternehmenssprecherin Golem.de auf Anfrage bestätigt. "Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren."


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    • Vodafone-Sperrseite

Es gehe um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind. Da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, gebe Vodafone dazu keine Stellungnahme ab. Constantin Film beruft sich offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.

Kinox.to: Sperrung offenbar über DNS-Blocking
Ein mutmaßlicher Betreiber von Kinox.to war im vergangenen Jahr verhaftet worden. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte, wurde der Verdächtige Kreshnik S. (24) bereits am 12. Juli in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, in der Nähe der deutschen Botschaft festgenommen. Die Seite Kinox.to ist weiterhin online und zeigt derzeit Werbung für Spielcasinos und Sportwetten. Neue Kinofilme und Fernsehserien sind über das Portal abrufbar.

Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Die Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal.

Wir haben die Bundesnetzagentur und Constantin Film um Stellungnahmen gebeten und ergänzen den Artikel, sobald diese vorliegen.

Quelle; golem
 
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KinoX für Vodafone-Kabelkunden gesperrt

Constantin Film hat Anfang Februar per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht München durchgesetzt, dass Vodafone Kabel all ihren Kunden den Zugang zur Webseite KinoX.to sperren muss. Statt des Streaming-Portals erscheint lediglich die Sperrseite des Kabel-Anbieters.

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Auf Anfrage der Kollegen von Golem.de hat Vodafone Kabel bestätigt, dass sie aufgrund der einstweiligen Verfügung vom 1. Februar allen Nutzern den Zugang zu KinoX.to sperren müssen. Weil es sich um ein offenes Verfahren handelt, wollte Vodafone dazu keine weitere Stellungnahme abgeben. Constantin Film beruft sich offenbar auf das Filmspeler-Urteil des EuGH, wie Golem mutmaßt. Weder die Bundesnetzagentur, noch Constantin Film wollten bis zum jetzigen Zeitpunkt einen Kommentar zur Sachlage abgeben. Auch KinoX selbst hat dazu auf der Hauptseite noch kein Statement verfasst.

Derzeit erhalten die Kunden beim Aufruf des Kino.to-Nachfolgers lediglich den Hinweis: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“ Die Sperrung erfolgt offenbar über die Blockade der einzelnen DNS-Einträge und nicht über ausgefeilte Sperr-Techniken. Da der Trafic nicht per Deep Packet Inspection etc. untersucht wird, können die Vodafonen-Kunden die Seite noch immer über den Google-Dienst (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9) erreichen. Im Fall einer dauerhaften Sperre könnte man den DNS-Dienst auch in den Einstellungen des Betriebssystems vermerken, damit die normale DNS gar nicht mehr genutzt wird. Natürlich wäre der Filmgenuss dennoch laut EuGH nicht legal.

Vodafone-Sperre von KinoX nur der Anfang?

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Bisher ist unklar, warum sich Vodafone überhaupt der juristischen Maßnahme des Filmstudios so bereitwillig gebeugt hat. Eine einstweilige Verfügung ist harter Tobak, aber noch lange kein Urteil. Sollte Vodafone bei der Sperre bleiben, würde es wohl auch nicht mehr zu einem Gerichtsverfahren kommen, weil die Gegenseite mithilfe ihres Eilverfahrens ihre Forderung durchgesetzt hat. Wahrscheinlich ist dies nur der Anfang. Es drohen bei anderen Internet-Anbietern weitere Netzsperren, weil man glaubt, damit die eigenen Werke effektiv schützen zu können. Bleibt abzuwarten, ob die anderen ISPs auch so hilfsbereit zur Rechtsdurchsetzung der Content-Firmen beitragen wollen. Wahrscheinlich nicht.

Quelle: Tarnkappe
 
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Kinox.to-Sperrung: Vodafone legt Berufung ein

Wegen einer einstweiligen Verfügung musste Vodafone den Zugang zum Portal Kinox.to sperren – die Constanin Film sah ihre Urheberrechte verletzt. Nun hat Vodafone Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Im Februar erwirkte die Constantin Film eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone. Der Provider musste daraufhin den Zugang zur Streaming-Seite Kinox.to für seine Kabelkunden sperren. Konkret ging es um den Film "Fack Ju Göthe 3", der über Kinox.to abrufbar gewesen war. Vergangene Woche hat Vodafone Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt.

Vodafone will gerichtliche Klärung
Vodafone argumentiert, dass es als Accessprovider "lediglich neutral den Zugang zum Internet" vermittelt. Das Unternehmen ist der Auffassung, "dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Eine solche Sperrung würde erheblich in den Geschäftsbetrieb sowie in die Netzinfrastruktur von Vodafone eingreifen. Auch die Rechte der Kunden seien beschnitten. Eine Sperrung dürfe nur "auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen." Diese fehle jedoch, weshalb es "der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung" bedarf.

Eigentumsrecht vs. Informationsfreiheit
Vodafone habe sich deshalb entschlossen, gegen das Urteil vom 1. Februar Berufung einzulegen. Es würden nun zwei Positionen aufeinanderstoßen: "Auf der einen Seite das Eigentumsrecht der jeweiligen Rechteinhaber (urheberrechtliche Ansprüche), auf der anderen Seite die Informationsfreiheit der Kunden und Vodafones Interesse an einem ungestörten Netzbetrieb."

Die betroffenen Vodafone-Kunden, die Kinox.to aufrufen, werden auf eine Sperrseite umgeleitet. Die DNS-Umleitung sei jedoch "von versierten Nutzern technisch leicht [zu] umgehen", erklärte Vodafone. Der Provider sieht außerdem die "generelle Gefahr", dass auch "nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt" würden. Die erzwungene Sperrung sei daher kein effektives Mittel, um "den Zugriff auf illegale Angebote zu erschweren".

Quelle; heise
 
Vodafone will Kinox.to dann doch nicht sperren und widerspricht

Bei Vodafone will man die gerichtliche Verfügung, nach der bestimmte Inhalte für die Kunden gesperrt werden müssen, nicht hinnehmen. Zwar beugte man sich anfangs der Pflicht, den Zugang zum Portal Kinox.to zu blockieren, versucht nun aber in die Berufung zu gehen und auf juristischem Weg gegen die Sache anzukämpfen.

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Der Telekommunikationskonzern führt seit einiger Zeit eine Auseinandersetzung mit dem Verleiher Constantin Film, der die Rechte an der Produktion "Fack Ju Göthe 3" hält. Weil auf Kinox.to nun Streamhoster verlinkt sind, die den Titel ohne die nötigen Rechte im Netz bereitstellen, sah Constantin Vodafone in der Pflicht, den Zugriff auf das gesamte Portal zu unterbinden und anhaltende Rechtsverletzungen somit einzudämmen.

Aufgrund des Urteils wurde von dem Netzbetreiber auch erst einmal eine entsprechende Blockade im TV-Kabelnetz etabliert. Hierbei handelte es sich allerdings lediglich um eine simple DNS-Umleitung, die Kunden auf eine Sperrseite des Providers führte. Wie das Unternehmen nun laut diversen Medienberichten mitteilte, ist außerdem Berufung gegen die Entscheidung eingereicht worden.

Wo ist die Rechtsgrundlage?

Bei Vodafone sieht man im deutschen Recht schlicht keine Grundlage für eine solche Anordnung. Vodafone stelle seinen Kunden lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Als Netzbetreiber habe man dabei eine Neutralitätspflicht und sei schlicht nicht dafür verantwortlich, die Rechte von Urhebern irgendwo im Netz durchzusetzen.

Hinzu komme, dass die Anordnung ohnehin nicht geeignet ist, die Verbreitung geschützter Inhalte im Netz zu unterbinden. Denn die Anwender bräuchten nur auf einen alternativen DNS-Server zugreifen und wären so an der Sperre vorbei. Insofern helfe das Urteil der Rechtsdurchsetzung überhaupt nicht und störe im Gegenzug lediglich den ungestörten Netzbetrieb des Providers, hieß es.

Quelle: Winfuture

Vodafone legt Berufung gegen KinoX-Sperre ein


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Quelle: Tarnkappe
 
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Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg. Die Sperre entspricht den EU Regeln.
 
Vodafone erwartet bald Entscheidung zu Sperrung von Kinox.to

Im Frühsommer ist die mündliche Verhandlung des Widerspruchs angesetzt, den Vodafone gegen die Sperrung von Kinox.to eingelegt hat. Vodafone könne nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen.

In dem von Constantin Film begonnenen Verfahren zur Sperrung von Kinox.to erwartet Vodafone bald eine Entscheidung. Das sagte Unternehmenssprecherin Heike Koring Golem.de auf Anfrage. "Vodafone erwartet, dass hierzu die mündliche Verhandlung im Frühsommer stattfindet." Das Unternehmen hatte Berufung eingelegt.

Das Landgericht München hatte am 1. Februar 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Vodafone für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland die Angebote des Portals Kinox sperren muss. Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.

"Als Accessprovider vermittelt Vodafone lediglich neutral den Zugang zum Internet. Wir sind der Auffassung, dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", betonte Koring zuvor.

Kinox.to: Betreiber sichert sich Ersatzdomains
Solche Sperrmaßnahmen griffen nicht nur erheblich in den Geschäftsbetrieb und in die Netzinfrastruktur von Vodafone ein, sondern auch in die Rechte seiner Kunden. Sie könnten deshalb nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen. Vodafone sei der Auffassung, dass eine solche Grundlage im deutschen Recht nicht vorhanden sei. Die Frage bedürfe der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung. Deshalb habe Vodafone sich entschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung einzulegen.

Kinox.to: Sperre leicht zu umgehen
Zudem lasse sich die von Constantin vorläufig gerichtlich erzwungene Sperre von versierten Nutzern technisch leicht umgehen. "Darüber hinaus besteht bei Internetsperren die generelle Gefahr, dass auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt werden. Daher erweisen sie sich unseres Erachtens nicht als effektives Mittel, den Zugriff auf illegale Angebote zu erschweren", sagte Koring.

Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Eine DNS-Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Das alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber die Inhalte sind immer noch illegale Kopien.

Die Betreiber des illegalen Filmportals erklären, sich knapp 280 Ersatzdomains gesichert zu haben. Ansonsten könne auch ein VPN oder der Tor-Browser benutzt werden.

Quelle; golem
 
und so einfach wie diese DNS-sperre zu umgehen ist, ist das mit kanonen auf spatzen geschossen.
 
Die Masse kann es nicht, etliche finden doch nicht einmal einen neuen TV Sender...
Bis mal ein Urteil durch ist, läuft es auch im freeTV.
 
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Oberlandesgericht München:
Vodafone muss Kinox.to weiter sperren
Vodafone ist im Berufungsverfahren zur Sperrung von Kinox.to unterlegen. Doch die Sache ist damit wohl noch nicht beendet

Vodafone hat das Berufungsverfahren zur Sperrung von Kinox.to vor dem Oberlandesgericht München verloren. Das sagte Unternehmenssprecher Volker Petendorf Golem.de: "Wir bedauern sehr, dass das Oberlandesgericht München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zur Sperrung der Angebote des Portals kinox.to für Internetkunden der Vodafone Kabelsparte stattgegeben hat."

Vodafone werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung entscheiden, ob in der Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren angestrengt werde. Die Entscheidung des Gerichts wurde am 14. Juni 2018 getroffen.

Das Landgericht München hatte am 1. Februar 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Vodafone für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland die Angebote des Portals Kinox sperren muss. Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet.

Sperrmaßnahmen leicht zu umgehen
"Als Accessprovider vermittelt Vodafone lediglich neutral den Zugang zum Internet. Wir sind der Auffassung, dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", hatte Unternehmenssprecherin Heike Koring zuvor erklärt.

Solche Sperrmaßnahmen griffen nicht nur erheblich in den Geschäftsbetrieb und die Netzinfrastruktur von Vodafone, sondern auch in die Rechte der Kunden ein. Sie könnten deshalb nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen. Vodafone ist der Auffassung, dass eine solche Grundlage im deutschen Recht nicht vorhanden sei. Die Frage bedürfe der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung. Zudem lasse sich die von Constantin gerichtlich erzwungene Sperre von versierten Nutzern technisch leicht umgehen.

Quelle; golem
 
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