Dies gibt das was ich so gefunden habe am besten und auch verständlich wieder. Alle Meinungen/Fachkenntnisse kann ich hier jetzt nicht wiedergeben, ich empfehle jedoch mal eine Suche in den einzelnen, bekannten Rechtsforen!
es ist halt so, das der Kabelanschluss nicht bestandteil der Betriebskosten ist, sondern bestandteil des Mietvertrages, eben wie die Betriebskosten und kosten für Warmwasser und soweiter
Wenn ich dich also richtig verstehe, werden in dem Mietvertrag die Kosten für die Nutzung von Kabelfernsehen als Umlage (sprich als Nebenkosten) im Mietvertrag aufgeführt und somit gezahlt.
Ich denke mal das dann der letzte Abschnitt aus dem in dem Spoiler enthaltenen Text für dich von Interesse sein sollte.