Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Eines der Urteile ist bereits rechtskräftig.
Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Noch sind die Urteile aber nicht rechtskräftig.
Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20). Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale NRW.
Die Urteile bestätigen die Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts München hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf das Urteile verweisen oder Vodafone Kabel Deutschland anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.
Quelle; verbraucherzentrale.nrw
Zwei Gerichte haben Vertragsklauseln von Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland gekippt. Kund:innen sollten den Neupreis für gemietete Geräte zahlen, wenn sie sie nach Vertragsende nicht zurückgegeben hatten. Noch sind die Urteile aber nicht rechtskräftig.
Bis zu 250 Euro Schadenersatz verlangten Vodafone und Vodafone Kabel Deutschland in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wenn Kund:innen gemietete Router nicht nach Vertragsende zurückgegeben hatten. Die Pauschale sei zu hoch, urteilte sowohl das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20). Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale NRW.
Die Urteile bestätigen die Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, könne nun nicht mehr pauschal zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts München hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Sollten Sie sich aktuell mit Vodafone in einem Streit über Schadensersatz für nicht zurückgegebene Leih- oder Mietgeräte befinden, können Sie auf das Urteile verweisen oder Vodafone Kabel Deutschland anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen. Unterstützung erhalten Sie auf Wunsch auch von den Rechtsfachleuten der Verbraucherzentrale NRW.
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Quelle; verbraucherzentrale.nrw