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PC & Internet Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Dass illegales Filesharing schnell zu hohen Schadensersatz- und Abmahnkosten führen kann, dürfte mittlerweile kein großes Geheimnis mehr sein. Wer sich von einschlägigen Portalen und Filehostern fernhält, ist daher auf der sicheren Seite. Völlig außen vor ist zudem, wer nicht einmal einen Computer besitzt – könnte man zumindest meinen. Eine Rentnerin musste nun allerdings das Gegenteil erfahren. Obwohl sie zum festgestellten Tatzeitpunkt zwar noch über einen Internetanschluss, aber weder über PC noch WLAN-Router verfügt haben soll, muss sie laut einer von der Kölner Anwaltskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 142 C 2564/11) für Abmahnkosten in dreistelliger Höhe aufkommen. Der Vorwurf: Die pflegebedürftige Seniorin habe im Januar 2010 einen Hooligan-Film auf einer Tauschbörse zum Download angeboten.

Inhaberin für ihren Anschluss verantwortlich


Zuvor war von einer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragten Agentur eine IP-Adresse erfasst worden, die zu der Berlinerin führte. Nach einer Abmahnung gab diese auf Anraten ihrer Anwälte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, um weitere Forderungen zu vermeiden. Da sie sich zu Unrecht beschuldigt sah, verweigerte die alleinstehende Dame gleichzeitig die Zahlung der dabei entstandenen Gebühren von 651,80 Euro und war ebenfalls nicht bereit, einen Schadenersatz von 68,20 Euro zu leisten.

Daraufhin zog der Urheberrechtsinhaber vor Gericht und bekam nun weitgehend recht. Zwar wurde die Klage auf Schadenersatz gegen die Rentnerin abgewiesen, jedoch müsse diese für die Abmahnung aufkommen, so die Richter. Laut Urteilsbegründung habe die Beklagte nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht doch – etwa unwissentlich - über einen WLAN-Router verfügte.

Davon abgesehen sei sie für die begangene Urheberrechtsverletzung aber ohnehin persönlich rechtlich verantwortlich, da der Film zweifelsfrei von ihrem Anschluss aus verteilt worden sei. Einen Erfassungsfehler schlossen die Richter nach Anhörung eines Sachverständigen aus. Aus diesem Grund sei die Frage nach der Rolle des möglicherweise ungesicherten Drahtlos-Netzwerks letztendlich für die Haftung unerheblich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: onlinekosten
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Später werden noch Leichen verklagt und die Hinterbliebenen müssen zahlen. Kopfschüttel.

Gruß
claus13
 
Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen


Das Amtsgericht München hat sich am 23.11. dieses Jahres selbst übertroffen. Man verurteilte eine pflegebedürftige Frau aus Berlin zur Zahlung von 651,80 Euro, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt weder einen Computer noch einen WLAN-Router besaß. Der bettlägerigen Frau wird vorgeworfen, sie habe ohne PC einen Hooligan-Film in einer Internet Tauschbörse zum Download angeboten.

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Mit Urteil vom 23.11.2011 (Aktenzeichen 142 C 2564/11) wurde eine Rentnerin am Amtsgericht München auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro verurteilt, obwohl diese zur Tatzeit keinen Computer besaß. Auch konnte nicht festgestellt werden, dass sie über einen WLAN-Router verfügte. Die Frau aus Berlin hatte im Vorfeld über ihren Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben lassen.

Zwar ging das Amtsgericht München davon aus, dass sich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Rechteinhaber nicht begründen ließe. Das Gericht ging dennoch davon aus, dass sie oder jemand anderes mit Zugang zur Wohnung auch ohne PC den Film im Internet angeboten haben soll. Zu dieser Entscheidung kam es, weil die Abgemahnte zum Zeitpunkt der Erfassung der fraglichen IP-Adresse noch über einen gültigen Internetanschluss verfügte. Dieser wurde aber nicht mehr genutzt. Im Gegenteil: Die zweijährige Frist nach Eingang der Kündigung des Vertrages war noch nicht abgelaufen. Sechs Monate vor der angeblichen Rechtsverletzung war ihr Computer verkauft worden. Wie die Abgemahnte den Spielfilm vom Bett aus ohne WLAN-Router, lediglich mit einem Telefon ausgestattet, verbreitet haben soll, wird kein Richter glaubhaft darlegen können. Dennoch reichte alleine die Existenz des Vertrages aus, um sie zur Zahlung der Abmahnung zu verpflichten.

Vor Gericht wurde zudem vorgetragen, dass keine weitere Person zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf ihren Internetanschluss hatte. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde ein sachverständiger Zeuge, zwei Mitarbeiter der IP-Ermittlungsfirma und die Schwester der Beklagten vernommen. An der Störerhaftung der Beklagten haben die Aussagen der Zeugen nichts ändern können. Die Berlinerin konnte nach Ansicht des Gerichts die „tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit“ nicht entkräften. Das reichte als Begründung aus. Die Rechtsmittelfristen sind noch nicht verstrichen. Es bleibt also abzuwarten, ob man juristisch gegen dieses Urteil vorgehen wird.

Im Zweifel wurde hier erneut zum Vorteil des Rechteinhabers, des IT-Dienstleisters und der abmahnenden Kanzlei geurteilt. Wer als Verbraucher einen Vertrag mit einem Internet-Provider besitzt, haftet ohne Chance auf Gegenwehr, sollte er in seinem Verfahren die falschen Richter erwischen. Möglicherweise sollte man das Schriftstück besser mit den Worten „allumfassender Offenbarungseid“ überschreiben, statt mit dem Wort „Vertrag“. Dass die Ermittlung des Anschlusses fehlerhaft sein könnte, wurde zwar ausführlich geprüft. Wie es bei dieser Sachlage am Amtsgericht München zu dieser Entscheidung kommen konnte, ist mir aber dennoch höchst schleierhaft. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Richter uns bei Zeiten praktisch demonstrieren würde, wie das Angebot des Films so ganz ohne PC im Pflegebett vonstatten ging, damit wir uns vorstellen können, wie die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint hier nicht angewendet worden zu sein.

Quelle: Gulli
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Also solche Richter sollte man in die Wüste schicken! So geht man also mit den Schwachen und Hilfebdürftigen um! Sehr bezeichnent für den sittlichen und moralischen Verfall Deutschlands! In diesem Sinne: Frohe Weihnachten!!!
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Malwieder das Problem, wenn man vor Gericht von einem schlechten Anwalt vertreten wird und selbst, wovon hier auszugehen ist, nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
Es bleibt zu hoffen, dass hier jemand mit Erfahrung im Telekommunikations- und Internetrecht sich der Frau annimmt und das Verfahren auf höchster Ebene führt.
Allein die Tatsache, dass hier nicht nach der Grundlage, im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde, läßt mich nur mit dem Kopf schütteln.
Aber es ist schon klar, wirklich gute Richter findet man nicht beim Amtsgericht.
 
Paragraph gegen Menschenverstand

Hi @DEB,

ist doch leider öfters der Fall, das der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt, die sturen Paragraphen gewinnen.
Ist zwar traurig, aber leider oft so.:emoticon-0179-headb
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Das hat nichts mit § zu tun. Es ist vielmehr die Auslegung der § und überforderte Richter bei unteren Gerichten. Das wichtigste für einen richter ist, dass seine Urteile nicht auf höherer Ebene kassiert werden, also orientiert er sich daran. Hier hat der Richter was von Haftung des Anschlussinhaber gelsen und sich daran orientiert. Das Problem ist, dass gerade an Amtsgerichten keine Zeit für Verfahren ist, dass ist Fließbandarbeit. Die richter drängen ja nicht umsonst immer auf Vergleiche, damit die Verfahren abgeschlossen sind. Das ist die schwäche der Rechtsprechung in D. die richter sind nicht gefordert, ihren Menschenverstand einzusetzen.
Die eigentliche Rechtspflege findet an den Bundesgerichten statt. Daher müsste so ein Verfahren dorthin getrieben werden, was natürlich auch ein Kostenrisiko dastellt. Daher ist es eben zu hoffen, dass sich jemand der Sache annimmt.
 
Hallo Scorpi,

Du hast recht mit der Fließbandarbeit an den Gerichten.
Der Rentnerin kann man nur wünschen, das Sie einen Anwalt oder Vertreter findet, der sich mit IT- & Internet-Recht auskennt, aber auch weiss, wie das Zustandekommen der Erfassung der IP-Adressen funktioniert.
Diese Sache ist meines Erachtens überhaupt nicht rechtskonfom noch beweisträchtig. Dieser Prozeß ist zu fehleranfällig!
Das Ganze müsste einmal, wie Du schon geschrieben hast auf höchster Ebene - mit fachkundigen Vertretern von Legislative & IT -verhandelt werden, um Klarheit zu schaffen für alle Beteiligten. Sonst geht diese Sch... so weiter bis Sankt-Nimmerleins-Tag.
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Justizia...einmal mehr blind und blöd.

Ich seh das ganze wie dieser Herr:

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
(geniales Intro ... würde ich auch gern mal wieder sehen die Serie)
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Tja, was soll man dazu sagen !?
Die, die wirklich Schaden diesem Land zufügen, ( die Banken z.B.) werden mit Milliarden von Euros unterstützt (Belohnt), obwohl nachgewiesen ist, das Sie zu hoch Gezockt haben. Das schlimmste daran ist ja, dass das unser Steuergeld ist und die werden es wieder tun, durch hohe Bonizahlungen und Verkalkulationen werden viele nochmals Pleite gehen. Warum lässt man die Großen nich Pleite gehen (die haben das doch selber zu Verantworten) und Sperrt die Ganzen Manager ein?? Stattdessen Zocken die uns (Unschuldigen und Machtlosen ab).
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Für mich sind hier eindeutig die Abmahnanwälte und Richter die VERBRECHER... Es geht einzig und allein nur um das große Geld... und alle verdienen hier mit.

In meinem Wohnhaus wurden schon mehrfach die Telefonleitungen durchschnitten, und bei dem Kabelwirrwarr sieht auch keiner wirklich durch. Da die Anschlusskästen, bzw. die alten Zugangskästen gar nicht oder nur unzureichend gesichert sind, ist hier das Manipulieren der Anschlüsse gar kein Problem.

Die Anschlusskästen sind hier im Keller (Vorraum) frei zugänlich und können manipuliert und beschädigt werden. Weder die Telekom noch der Hauseigentümer interessiert das. Mieter haben hier die Polizei alarmiert und eine Anzeige gemacht, aber leider erfolglos.

Wie soll man selbst für seinen Telefon und DSL-Anschluss verantwortlich sein und diesen sichern, wenn die Anschlusskästen und Leitungen im Haus und Keller ungesichert sind.
 
AW: Urteil: Rentnerin muss für illegales Filesharing zahlen

Fact ist:

. das wir eine Klassenjustiz haben
. der Recht bekommt, der es sich auch leisten kann
. es so lange geredet wird, bis es Recht ist

und wer macht die Rechtsgrundlagen? Die Politiker, die ihr wählt.

In allen AGB´s der Netzanbieter steht, dass sie für nix haften und alles der Endkunden fressen muss. Wenn man als PRivater so einen Vertrag aufsetzt, dann riskiert man das Urteil "unstatthaft" oder "sittenwidrig", außer man kann es sich leisten, so lange zu reden, bis es wieder Recht ist.
 
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